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  • DE-68519 Viernheim
  • 27.09.2017
  • Ausschreibung
  • (ID 2-277774)

284-11 Sport- & Erholungszentrum West


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 27.09.2017, 10:17 Bewerbungsschluss
    Verfahren Interessenbekundungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Städtebauliche Projekte
    Art der Leistung Umweltverträglichkeitsstudie / Stadt-/ Gebietsplanung / Bauleitplanung
    Sprache Deutsch
    Auslober/Bauherr Magistrat der Stadt Viernheim, Viernheim (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Viernheim beabsichtigt die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 284-11 " Sport- & Erholungsgebiet West" (Teilneufassung). Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist im Oktober 2016 gefasst worden.
    Der Geltungsbereich umfasst ca. 67 ha des nördlichen Teilbereichs des Sport- & Erholungsgebietes West in Viernheim. Die Flächen des Plangebietes sind gemäß § 30 BauGB dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 284 und seiner 10 Änderungen zuzuordnen. Der ursprüngliche Bebauungsplan hat am 07.07.1984 Rechtskraft erlangt.
    Ziel dieses Bebauungsplanes für das Sport- und Erholungsgebiet war es in diesem Bereich verschiedene zeitgemäße Erholungsaktivitäten und die an die Freizeitaktivitäten gebundenen bauliche Anlagen zu ermöglichen. Es wurden Sondergebiete verschiedener Zweckbestimmung gem. § 10 BauNVO definiert. Zu den zulässigen Nutzungen ist festgesetzt;
    SO 1 / 2 "Golfplatz-Versorgung", SO 3 "Tennis", SO 4 - "Sportplatz Versorgung", SO 5 "Tierzucht", SO 6 "Hundezucht" ,SO 7 "Kleintierzucht", SO8 - "Vereinsheim" - Gemeinschaftsanlagen der Sondergebiete SO 5-7, Versammlung, SO 9 "Gartenrestaurant", SO 10 "Tierheim" - Weitere angrenzende Flächen wurden in den Geltungsbereich einbezogen, um ihre Nutzung als landwirtschaftliche Flächen klarzustellen bzw. die Zweckbestimmung der Grünflächen zu definieren.
    Seit Eintritt der Rechtskraft wurde der Bebauungsplan mehrfach geändert.
    Das Sportzentrum ist als öffentliche Grünfläche dargestellt. Die für bauliche Anlagen vorgesehene Fläche wird als Baufenster mit Angabe der Grundfläche festgelegt. Auf das Baufenster bezieht sich auch die Kennzeichnung Sondergebiet. Die zu Grunde gelegte Planung sah Nutzungen vor, welche durch die die Ausweisung "öffentliche Grünfläche" mit der "Zweckbestimmung Sport- und Freizeitzentrum" gedeckt waren. Durch die exakte zeichnerische Festsetzung kann auf die wechselnden Trends und neuen Entwicklungen, wie die Generationensportanlage oder der Bikeparcour/Skateanlage schwer reagiert werden.Die Bedürfnisse zur Freizeitgestaltung unterliegen einem starken Wandel. Neben den städtebaulich abgestimmten und bauleitplanerisch begleiteten Veränderungen sind jedoch teilweise Nutzungen entstanden, welche ursprünglich nicht Gegenstand der Planung waren. Weiterhin tritt eine Durchmischung der Nutzungen über die ursprünglichen Zweckbestimmungen hinaus auf. Neben diesen Veränderungen, welche der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechenden aber von den Festsetzungen im Bebauungsplan abweichen, haben sich aber auch dauerhafte Wohnungen ebenso im Gebiet angesiedelt, wie gewerbliche Nutzungen. Teilweise haben sich Wohnnutzungen verfestigt, deren ursprüngliche Zweckbestimmung/Zuordnung entfallen ist. Grundstücke wurden entgegen der Festsetzungen massiv eingezäunt, so dass eine Einsicht nicht möglich ist.
    Grundlegende Zielsetzung der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist es, für den Geltungsbereich "Sport- und Erholungsgebiet West" die möglichen Nutzungen im Sinne der Zweckbestimmung zu überprüfen, ggf. aktuelle Entwicklungen aufzunehmen und die Festsetzungen planerisch und textlich anzupassen.
    Gegenstand des Verfahrens zur Teilneufassung ist auch eine Auseinandersetzung und der Umgang mit Nutzungen die der Zweckbestimmung des Gebietes nicht entsprechen.
    Ein Vorgehen der Bauaufsicht begrenzt auf Einzelfälle ist nicht möglich, momentan würden alle Nutzungen/Anlagen verfolgt, welche den derzeitigen Festsetzungen widersprechen. Mit der beabsichtigten Teilneufassung soll die Grundlage für die Akzeptanz bestimmter Nutzungen oder auch der Klarstellung der Zweckbestimmung erfolgen.
    Im Flächennutzungsplan der Stadt Viernheim sind die Flächen im Geltungsbereich als "Grünflächen" und teilweise als "Sonderbauflächen"dargestellt.

    Neben der Erarbeitung des Bebauungsplanes gemäß § 19 HOAI (alle Leistungsphasen) sind besondere Leistungen wie die Erstellung des Umweltberichtes sowie die Förmliche Verfahrensbegleitung zu erbringen.
    Adresse des Bauherren DE-68519 Viernheim

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • HAD-Referenz-Nr.: 22/41
      Aktenzeichen: SVIE_ASU-2017-0001
      1.   Auftraggeber (Vergabestelle): Offizielle Bezeichnung:Magistrat der Stadt Viernheim
      Straße:Kettelerstr. 3
      Stadt/Ort:68519 Viernheim
      Land:Deutschland (DE)
      Telefon:+49 6204-988-296
      Fax:+49 6204-988-257
      E-Mail:MjE0YmlTWWBXZDJoW1dkYFpXW18gVlc=
      digitale Adresse(URL):www.viernheim.de
      2.   Art der Leistung : Dienstleistung
      3.   Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: 284-11 Sport- & Erholungszentrum West
      4.   Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren
      5.   Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss:
          Bewerbungsfrist: 27.09.2017 10:17 Uhr
      6.   Leistungsbeschreibung
          Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :
      Die Stadt Viernheim beabsichtigt die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 284-11 " Sport- & Erholungsgebiet West" (Teilneufassung). Der entsprechende Aufstellungsbeschluss ist im Oktober 2016 gefasst worden.
      Der Geltungsbereich umfasst ca. 67 ha des nördlichen Teilbereichs des Sport- & Erholungsgebietes West in Viernheim. Die Flächen des Plangebietes sind gemäß § 30 BauGB dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 284 und seiner 10 Änderungen zuzuordnen. Der ursprüngliche Bebauungsplan hat am 07.07.1984 Rechtskraft erlangt.
      Ziel dieses Bebauungsplanes für das Sport- und Erholungsgebiet war es in diesem Bereich verschiedene zeitgemäße Erholungsaktivitäten und die an die Freizeitaktivitäten gebundenen bauliche Anlagen zu ermöglichen. Es wurden Sondergebiete verschiedener Zweckbestimmung gem. § 10 BauNVO definiert. Zu den zulässigen Nutzungen ist festgesetzt;
      SO 1 / 2 "Golfplatz-Versorgung", SO 3 "Tennis", SO 4 - "Sportplatz Versorgung", SO 5 "Tierzucht", SO 6 "Hundezucht" ,SO 7 "Kleintierzucht", SO8 - "Vereinsheim" - Gemeinschaftsanlagen der Sondergebiete SO 5-7, Versammlung, SO 9 "Gartenrestaurant", SO 10 "Tierheim" - Weitere angrenzende Flächen wurden in den Geltungsbereich einbezogen, um ihre Nutzung als landwirtschaftliche Flächen klarzustellen bzw. die Zweckbestimmung der Grünflächen zu definieren. 
      Seit Eintritt der Rechtskraft wurde der Bebauungsplan mehrfach geändert.
      Das Sportzentrum ist als öffentliche Grünfläche dargestellt. Die für bauliche Anlagen vorgesehene Fläche wird als Baufenster mit Angabe der Grundfläche festgelegt. Auf das Baufenster bezieht sich auch die Kennzeichnung Sondergebiet. Die zu Grunde gelegte Planung sah Nutzungen vor, welche durch die die Ausweisung "öffentliche Grünfläche" mit der "Zweckbestimmung Sport- und Freizeitzentrum" gedeckt waren. Durch die exakte zeichnerische Festsetzung kann auf die wechselnden Trends und neuen Entwicklungen, wie die Generationensportanlage oder der Bikeparcour/Skateanlage schwer reagiert werden.Die Bedürfnisse zur Freizeitgestaltung unterliegen einem starken Wandel. Neben den städtebaulich abgestimmten und bauleitplanerisch begleiteten Veränderungen sind jedoch teilweise Nutzungen entstanden, welche ursprünglich nicht Gegenstand der Planung waren. Weiterhin tritt eine Durchmischung der Nutzungen über die ursprünglichen Zweckbestimmungen hinaus auf. Neben diesen Veränderungen, welche der ursprünglichen Zweckbestimmung entsprechenden aber von den Festsetzungen im Bebauungsplan abweichen, haben sich aber auch dauerhafte Wohnungen ebenso im Gebiet angesiedelt, wie gewerbliche Nutzungen. Teilweise haben sich Wohnnutzungen verfestigt, deren ursprüngliche Zweckbestimmung/Zuordnung entfallen ist. Grundstücke wurden entgegen der Festsetzungen massiv eingezäunt, so dass eine Einsicht nicht möglich ist.
      Grundlegende Zielsetzung der Aufstellung dieses Bebauungsplans ist es, für den Geltungsbereich "Sport- und Erholungsgebiet West" die möglichen Nutzungen im Sinne der Zweckbestimmung zu überprüfen, ggf. aktuelle Entwicklungen aufzunehmen und die Festsetzungen planerisch und textlich anzupassen. 
      Gegenstand des Verfahrens zur Teilneufassung ist auch eine Auseinandersetzung und der Umgang mit Nutzungen die der Zweckbestimmung des Gebietes nicht entsprechen. 
      Ein Vorgehen der Bauaufsicht begrenzt auf Einzelfälle ist nicht möglich, momentan würden alle Nutzungen/Anlagen verfolgt, welche den derzeitigen Festsetzungen widersprechen. Mit der beabsichtigten Teilneufassung soll die Grundlage für die Akzeptanz bestimmter Nutzungen oder auch der Klarstellung der Zweckbestimmung erfolgen. 
      Im Flächennutzungsplan der Stadt Viernheim sind die Flächen im Geltungsbereich als "Grünflächen" und teilweise als "Sonderbauflächen"dargestellt.

      Neben der Erarbeitung des Bebauungsplanes gemäß § 19 HOAI (alle Leistungsphasen) sind besondere Leistungen wie die Erstellung des Umweltberichtes sowie die Förmliche Verfahrensbegleitung zu erbringen.
           
          Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
          Hauptgegenstand:
      71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
      Ergänzende Gegenstände:
           
          Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Viernheim
      NUTS-Code : DE715 Bergstrasse
           
          Zeitraum der Ausführung :
          voraussichtlich vom 16.10.2017 bis 30.08.2019
           
      7.   Bewerbungsbedingungen: Mit der Interessensbekundung ist eine umfassende Vorstellung des Bewerbers vorzulegen, mit Angaben / Unterlagen zu:
      - Leistungsprofil und Tätigkeitsfeldern
      - 2-3 vergleichbare Referenzen
      - der beruflichen Qualifikation und Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen im Leitungsbereich
      Die Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis "Vergabe 284-11 - Interessenbekundungsverfahren - Nicht öffnen" einzureichen.
      8.    
      9.   Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen:
      mindestens (soweit geeignet) :3 / ,höchstens 5
      10.   Auskünfte erteilt: siehe unter 1.
      11.    
      12.   Sonstige Angaben: Auswahl von 3-5 Bewerbern, wenn in diesem Umfang geeignete Bewerber zur Wahl stehen, und Aufforderung zur Abgabe eines
      Angebotes anhand einer detaillierten Leistungsbeschreibung.
      Tag der Veröffentlichung in der HAD: 12.09.2017
       
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 13.09.2017
Zuletzt aktualisiert 13.09.2017
Wettbewerbs-ID 2-277774 Status Kostenpflichtig
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