a)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachfolgende Anforderungen zu erfüllen. Soweit Bescheinigungen gefordert werden, haben ausländische Bieter entsprechende Bescheinigungen des jeweiligen Herkunftslandes vorzulegen. Wird eine solche Bescheinigung in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung gem. § 6 Abs. 5 lit. a bis d VOL/A die Eignung zu bejahen ist.
Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Rechtslage - Geforderte Nachweise
1.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
Name, Sitz, ggf. Postanschrift (bei abweichendem Standort), Rechtsform, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort; andere Staatsangehörigkeit als Deutsche/Deutscher.
1.3 Erklärung zur Zertifizierung des Unternehmens (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten).
1.4 Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit des Bieters (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angabe zu schweren Verfehlungen (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB):
- „Ich erkläre zudem, dass Mitglieder der Geschäftsleitung meines Unternehmens keine schweren Verfehlungen begangen haben, die nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen.“ Dazu gehören z.B.:
- Versuchte oder vollendete Bestechung, schwerwiegende Straftaten, die im Geschäftsverkehr begangen wurden, insbesondere Diebstahl, Unterschlagung, Erpressung, Betrug, Untreue, Urkundenfälschung
- Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Preisabsprachen, verbotene Preisempfehlungen, die Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über die Aufrechnung von Ausfallentschädigungen sowie über Gewinnbeteiligung und Abgaben an andere Bewerber
- Verstöße wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften (Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten, Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, Geldbuße von 2.500 Euro oder mehr).
1.5 Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten).
1.6 Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Unfallversicherung (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten)
b)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2.1 Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 3,0 Mio. €, Sachschäden 3,0 Mio. € und Vermögensschäden 150.000 €. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten).
2.2 Eigenerklärung zu Beihilfen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
Angabe, ob für die Erbringung der Leistungen des Bieters staatliche Beihilfen erhalten wurden und ob diese rechtmäßig gewährt wurden.
2.3 Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten).
c)
Technische Leistungsfähigkeit
3.1 Eigenerklärung zu Nachunternehmerleistungen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Nachunternehmern geplant ist. Der Bieter ist verpflichtet, auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Nachunternehmer zu benennen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten). Auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin hat der Bieter die Eigenerklärungen und Nachweise für jeden der zu beauftragenden Nachunternehmer vorzulegen.
3.2 Eigenerklärung über die Leistungserbringung (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
Erklärung, dass das Unternehmen ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
3.3 Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten):
- Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
- Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens
- Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
- Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart
3.4 Zusätzliche Eignungskriterien Los 1, 2 und 3
1. Qualifikation und Referenzen Projektleitung (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten)
Siehe Bieterauskunft und Angebotsaufforderungschreiben
2. Referenzen Bearbeiter (im Vordruck Anlage 10 der Vergabeunterlagen enthalten)
Siehe Bieterauskunft und Angebotsaufforderungschreiben
d)
Sonstige Unterlagen
4.1 Das Angebotsschreiben (im Vordruck Anlage 01 der Vergabeunterlagen enthalten)
4.2 Die Preisblätter (im Vordruck Anlage 6b der Vergabeunterlagen enthalten)
4.3 Es ist anzugeben, ob eine Angebotsabgabe als Einzelbieter oder als Bietergemeinschaft erfolgt (im Vordruck Anlage 10 Vergabeunterlagen enthalten). Beim Vorliegen einer Bietergemeinschaft ist diese verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen und eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (im Vordruck Anlage 12 der Vergabeunterlagen enthalten). Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie ein zur Vertretung der Bietergemeinschaft berechtigtes Mitglied zu benennen sind und erklärt wird, dass im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft ausgeführt wird und für die Vertragserfüllung jedes Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin als Gesamtschuldner haftet (im Vordruck Anlage 12 der Vergabeunterlagen enthalten).
Ferner sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die oben genannten Eigenerklärungen (mit Ausnahme der Nr. 9. Ziffern 2.3 , 3.1. und 3.4) abzugeben.
Hierzu ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft ein eigener Vordruck „Bieterauskunft zum Vergabeverfahren“ (Vordruck Anlage 10 - mit Ausnahme der Angaben zu Nachunternehmerleistungen, zum Umsatz und zu den Referenzen) auszufüllen und unterschrieben einzureichen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen ein vollumfänglich ausgefüllter und unterschriebener Vordruck Anlage 10 (einschließlich der Angaben zum Nachunternehmereinsatz, zum Umsatz sowie zu den Referenzen bezogen auf die gesamte Bietergemeinschaft) abzugeben.