Die Hauptkriterien des Preisgerichts zur Beurteilung der im Wettbewerb eingereichten Entwürfe sind nachfolgend gelistet, wobei die Reihenfolge keine Rangfolge darstellt. Eine Konkretisierung durch Unterkriterien wird den ausgewählten Teilnehmern mit den Auslobungsunterlagen bekannt gegeben.
— Entwurfsidee,
— Städtebauliche Bezüge/Masterplan,
— Gliederung der Baumassen,
— Gestaltung der Baukörper und Freiräume,
— Innere und äußere Erschließung,
— Erfüllung des Raum- und Funktionsprogramms,
— Flexibilität der Gebäudestruktur für variable Nutzungskonzepte; insbesondere im Bürobereich,
— Nutzungsverteilung und –zuordnung,
— Nachhaltigkeit und Energieeffizienz,
— Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Betrieb,
— Genehmigungsfähigkeit.
Die Auftragskriterien gem. VgV 2016, Artikel 1 § 58 und deren Gewichtung, die nach der Entscheidung des Preisgerichts sowie nach Verhandlungen gem. VgV zur Auftragsvergabe angewendet werden, sind:
— 30 % Honorar/Preis,
— 70 % Fachlich-technischer Wert, gegliedert in:
— 40 % Wettbewerbsergebnis.
Sollte das Preisgericht eine Änderung in der Verteilung der Preise vornehmen, wird die Gewichtungen entsprechend angepasst.
— 30 % Überarbeitungspotential/Prozessqualität (Organisation, Zeitplanung)/Projektteam, Persönlicher Auftritt.