— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Angaben des Bewerbers/Unternehmens über vergleichbare Referenzprojekte (Referenzen des Unternehmens seit 2012 [d. h. nicht vor 2012 abgeschlossen], Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum [bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes], Angabe der vom Unternehmen erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner).
Wünschenswerte Referenzen für den Bewerber/das Unternehmen siehe Unterlage/Formblatt „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung).“
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Nachweis der Qualifikation der gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen seit 2012. Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Leistungszeitraum (bei noch nicht abgeschlossenen Projekten: Angabe des Bearbeitungsstandes), Angabe der vom jeweiligen Mitarbeiter erbrachten Leistungen für das jeweilige Referenzprojekt, Beschreibung der Besonderheiten des jeweiligen Referenzprojektes, Baukosten, Auftragssummen, Ansprechpartner. Dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden 4 Personen vorzulegen:
— Projektleiter (Hauptansprechpartner und Teilnehmer an allen wesentlichen Besprechungen),
— hauptverantwortlicher Bearbeiter UVS,
— Koordinator der faunistischen Untersuchungen und
— hauptverantwortlicher Bearbeiter LBP.
Wünschenswerte Referenzen für die Personen siehe Unterlage/Formblatt „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb (Interessensbestätigung)“, Ziffer 7.2 „Maßgebende Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge (Interessensbestätigung).“
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 6 VgV: Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt)und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Dienstleistung,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 9 VgV: Angabe technische Ausstattung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
— Nachweis gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Angaben zur Gewährleistung der Qualität,
— Nachweise gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV: Angabe der Leistungen anderer Unternehmen.