Bewerbungsschluss |
02.11.2017, 10:00
Änderung am Oct 5, 2017 |
Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3 |
Gebäudetyp | Kindergärten, Vorschulen |
Art der Leistung | Objektplanung Gebäude / Objektplanung Innenräume |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | Magistrat der Stadt Offenbach am Main, Offenbach (DE) |
Aufgabe |
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung einer Kita mit 5 Gruppen.
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Leistungsumfang | Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in Bezug auf die bauliche Ertüchtigung des bestehenden Kita-Standortes in der Brandenburger Straße 3 in Offenbach am Main. Die Kita soll an den aktuellen Bedarf und die derzeitigen Anforderungen angepasst werden. Lage der Einrichtung: Das Grundstück liegt im Randbereich des Stadtteils Offenbach-Bürgel und hat eine Fläche von ca. 3 466 m2. Es ist nach Norden und Osten von Feldern, nach Süden und Westen von mehrgeschossiger Wohnbebauung begrenzt. Gebäudestruktur: Die etwas eigenwillige formale Ausbildung ergibt eine sehr kompakte Grundrissstruktur. Der Flur ist einem Windfang nachgelagert und verbindet die 5 Gruppenräume, Mehrzweckraum, Küche, Büro und sonstige Funktionsräume. Alle Gruppenräume besitzen eine eigene Garderobe und WC-Anlage mit Waschgelegenheit. Die Bruttogrundrissfläche beträgt ca. 577 m2. Konstruktion: Die Kindertagesstätte wurde 1973 errichtet. Das Gebäude ist in seiner gesamten Fläche eingeschossig und nicht unterkellert. Die tragende Konstruktion des Kindergartens besteht aus einem Stahlskelett, welches durch horizontale Dachverbände und vertikale Wandverbände ohne die Mitwirkung von Wandscheiben oder Deckenscheiben ausgesteift wird. Die Außenwände bestehen aus Sandwichplatten in Leichtmetallrahmen und isolierverglasten Fenstern. Das Flachdach besteht aus Trapezblechen mit Wärmedämmung. Förderung: Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes gefördert. Die Einhaltung des aktuellen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der Verwaltungsvereinbarung nach §9 Satz 1 KInvFG, der Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen, sowie aller weiteren im Rahmen der Fördermaßnahmen des Landes Hessen und des Bundes gültigen Gesetze, Regelungen und Auflagen ist zu gewährleisten. Dies umfasst auch alle zukünftigen Änderungen der Fördervorgaben jeweils umgehend ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe. Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden. |
Adresse des Bauherren | DE-63065 Offenbach |
Projektadresse | DE-63075 Offenbach |
TED Dokumenten-Nr. | 385140-2017 |
Deutschland-Offenbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2017/S 191-391848
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2017/S 188-385140)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung für die bauliche Ertüchtigung der Kindertagesstätte Brandenburger Straße (11A) in Offenbach am Main.
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung einer Kita mit 5 Gruppen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 600 000 EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 450 000 EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 300 000 EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 150 000 EUR/Jahr = 0 Punkte.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 600 000 EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 450 000 EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 300 000 EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 300 000 EUR/Jahr = 0 Punkte.
Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 2 000 m² = 10 Punkte, >= 1 500 m² = 5 Punkte, >= 1 000 m² = 2 Punkte, <500 m² = 0 Punkte.
Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 m2 BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 2 000 m2 = 10 Punkte, >= 1 500 m2 = 5 Punkte, >=1 000 m2 = 2 Punkte, < 1 000 m2 = 0 Punkte.
Bei Projekten die kleiner sind als 3 000 000 EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 3 000 000 EUR = 10 Punkte, >= 2 000 000 EUR = 5 Punkte, >= 1 000 000 EUR = 2 Punkte, < 400 000 EUR = 0 Punkte.
Bei Projekten die kleiner sind als 3 Millionen EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 3 000 000 EUR = 10 Punkte, >= 2 000 000 EUR = 5 Punkte, >= 1 000 000 EUR = 2 Punkte; < 1 000 000 EUR = 0 Punkte.
Bestandssanierung liegt vor >= 3 000 m² = 10 Punkte; >= 2 500 m² = 5 Punkte; >= 2 000 m² = 2 Punkte; < 1 000 m² = 0 Punkte.
Bestandsanierung liegt vor >= 3 000 m2 = 10 Punkte; >= 2 500 m2 = 5 Punkte; >= 2 000 m2 = 2 Punkte; < 2 000 m2 = 0 Punkte.
Die der Veröffentlichung beigefügte Bewertungsmatrix ist entsprechend den Änderungen unter Abschnitt II.2.9) unter der Ziffer 1, Ziffer 2. b2), b5) anzupassen.
Deutschland-Offenbach: Dienstleistungen von Architekturbüros
2017/S 188-385140
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Objektplanung für die bauliche Ertüchtigung der Kindertagesstätte Brandenburger Straße (11A) in Offenbach am Main.
Planungsleistungen gemäß HOAI Teil 3, Objektplanung von Gebäuden und Innenräumen, innerhalb der Leistungsphasen 1 bis 9, mit einer Vorzugs- und 2 alternativen Lösungsvarianten für die bauliche Ertüchtigung einer Kita mit 5 Gruppen.
Brandenburger Straße 3 (Standort Bestandsgebäude), 63075 Offenbach am Main.
Der Planungsauftrag bezieht sich auf die Architektenleistungen in Bezug auf die bauliche Ertüchtigung des bestehenden Kita-Standortes in der Brandenburger Straße 3 in Offenbach am Main. Die Kita soll an den aktuellen Bedarf und die derzeitigen Anforderungen angepasst werden.
Lage der Einrichtung:
Das Grundstück liegt im Randbereich des Stadtteils Offenbach-Bürgel und hat eine Fläche von ca. 3 466 m2. Es ist nach Norden und Osten von Feldern, nach Süden und Westen von mehrgeschossiger Wohnbebauung begrenzt.
Gebäudestruktur:
Die etwas eigenwillige formale Ausbildung ergibt eine sehr kompakte Grundrissstruktur. Der Flur ist einem Windfang nachgelagert und verbindet die 5 Gruppenräume, Mehrzweckraum, Küche, Büro und sonstige Funktionsräume. Alle Gruppenräume besitzen eine eigene Garderobe und WC-Anlage mit Waschgelegenheit. Die Bruttogrundrissfläche beträgt ca. 577 m2.
Konstruktion:
Die Kindertagesstätte wurde 1973 errichtet. Das Gebäude ist in seiner gesamten Fläche eingeschossig und nicht unterkellert. Die tragende Konstruktion des Kindergartens besteht aus einem Stahlskelett, welches durch horizontale Dachverbände und vertikale Wandverbände ohne die Mitwirkung von Wandscheiben oder Deckenscheiben ausgesteift wird. Die Außenwände bestehen aus Sandwichplatten in Leichtmetallrahmen und isolierverglasten Fenstern. Das Flachdach besteht aus Trapezblechen mit Wärmedämmung.
Förderung:
Die Maßnahme wird im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes gefördert. Die Einhaltung des aktuellen Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, der Verwaltungsvereinbarung nach §9 Satz 1 KInvFG, der Förderrichtlinien des Hessischen Ministeriums der Finanzen, sowie aller weiteren im Rahmen der Fördermaßnahmen des Landes Hessen und des Bundes gültigen Gesetze, Regelungen und Auflagen ist zu gewährleisten. Dies umfasst auch alle zukünftigen Änderungen der Fördervorgaben jeweils umgehend ab dem Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe.
Mit der Erbringung der Leistung soll unmittelbar nach Auftragserteilung begonnen werden.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt ausschließlich anhand folgender Kriterien unter Maßgabe der zum Nachweis der Eignung diesbezüglich geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung (maximale Punktzahl /Wertung/gewichtete Punktzahl).
1. (Ober-)Kriterium wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
Bewertet wird der Durchschnitt der Umsatzzahlen für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2014-2016). Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzzahlen aller Mitglieder addiert.
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 600 000 EUR/Jahr = 20 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 450 000 EUR/Jahr = 10 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre >= 300 000 EUR/Jahr = 5 Punkte;
Durchschnittlicher Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre < 150 000 EUR/Jahr = 0 Punkte.
2. (Ober-)Kriterium Fachliche Eignung:
a) Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/Architekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
>= 5 Personen = 5 Punkte; < 5 Personen = 0 Punkte.
Aus Referenzen sind maximal 60 Punkte erreichbar. Hierfür ist allein die erreichte Punktzahl pro Referenz maßgeblich, da lediglich der Durchschnittswert aller wertbaren Referenzen in die Gesamtpunktzahl einfließt. Mit mehr als drei Referenzen können keine zusätzlichen Punkte erreicht werden. Bei der Einreichung der Referenzen ist daher vorrangig auf die Erreichung aller Punkte pro Referenz abzuzielen, umgekehrt können Referenzen mit niedriger Punktzahl den Durchschnitt aller Referenzen senken und damit die Gesamtpunktzahl verringern.
b1) Objektart: Nachweis von drei vergleichbaren Referenzprojekte mit Angabe der Anzahl von Kitabauten. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Kita: liegt vor = 10 Punkte; Schule/Lehreinrichtung/Hort = 5 Punkte, Verwaltungsgebäude = 3 Punkte; Sonstige Nutzungen oder fehlende Angaben =0 Punkte.
b2) Projektgröße der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 2 000 m² BGF).
Bei Projekten die kleiner sind als 2 000 m² BGF verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 2 000 m² = 10 Punkte, >= 1 500 m² = 5 Punkte, >= 1 000 m² = 2 Punkte, <500 m² = 0 Punkte.
b3) Projektumfang der vergleichbaren Referenzprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt >= 3 Millionen EUR (netto) für die Kosten der Kostengruppe 300 und 400 nach DIN 276-1 oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen).
Bei Projekten die kleiner sind als 3 000 000 EUR (netto) für die vorgenannten Kosten, verringert sich die Punktzahl wie folgt: >= 3 000 000 EUR = 10 Punkte, >= 2 000 000 EUR = 5 Punkte, >= 1 000 000 EUR = 2 Punkte, < 400 000 EUR = 0 Punkte.
b4) Öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB oder bezüglich der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts); maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt.
Liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte.
b5) Projektart: Bestandssanierung, hier anteilige m²:
Nachweis vergleichbarer Bestandssanierungsprojekte (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
Bestandssanierung liegt vor >= 3 000 m² = 10 Punkte; >= 2 500 m² = 5 Punkte; >= 2 000 m² = 2 Punkte; < 1 000 m² = 0 Punkte.
b6) Energetischer Standard: Nachweis dass bei den Referenzobjekten der Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a) beträgt. (maximal 10 Punkte pro Referenzprojekt).
max. 150 kWh/(m2a) liegt vor = 10 Punkte, Liegt nicht vor = 0 Punkte
Maximal sind 85 Punkte erreichbar. Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Zur besseren Veranschaulichung ist die Bewertungsmatrix der Stufe I des Verhandlungsverfahrens zum Download beigefügt.
Beschreibung der Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Auftragsstufen sind:
Stufe I: LP 1 (100 %), LP 2 (100 %);
Stufe II: LP 3 (100 %), LP 5 (50 %), LP 6 (50 %);
Stufe III: LP 4, LP 5 (50 %), LP 6 (50 %), LP 7 – LP 8 (100 %);
Stufe IV: LP 9 (100 %).
Die Auftragsstufe III und IV wird von der mittelbar im städtischen Eigentum befindlichen OPG Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH beauftragt.
Die OPG mbH ist eine 100 %-ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach steht. Die Stadt Offenbach hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Danach werden sämtliche nach Projektbeschluss noch erforderlichen Planungs- und Beratungsleistungen treuhänderisch an die OPG vergeben, welche die noch zu erbringenden Leistungsphasen nach HOAI beauftragt.
Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung der Auftragsstufen III und IV auf der Grundlage seines Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung der Auftragsstufe III und IV hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Eintragung in ein Berufs-, Handels-, oder Gewerberegister.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die in III.2.1 und III.2.2 geforderten Nachweise und Erklärungen von mindestens einem Mitglied zu erbringen.
Geforderte Erklärungen sind von einem bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert (siehe Teilnahmeantrag):
— Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 (1) GWB vorliegt.
— Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 (1) GWB vorliegt, da diesbezüglich unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann.
— Auf gesonderte Anforderung ist vom Bewerber/von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, sofern der Bewerber/das Mitglied nach den Vorschriften des Herkunftslandes eintragungspflichtig ist, vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen sind zwingend gefordert; bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft:
1. Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von 2 000 000 EUR für Personenschäden und 2 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden, die jeweils zweifach pro Jahr zur Verfügung stehen müssen, und für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten sind.
2. Eine Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags; für die letzten drei Geschäftsjahre (2014, 2015, 2016) muss vorgelegt werden.
3. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall die Versicherung gemäß Punkt 1 mit den dort genannten Deckungssummen für die gesamte Vertragslaufzeit zur Verfügung stellt. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft muss darüber hinaus erklärt werden, dass die Versicherung im Auftragsfall für jedes Mitglied nachgewiesen und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird.
Geforderte Eignungsnachweise gem. §§ 122ff. GWB, §§ 42ff. VgV, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen,werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form u. Inhalt den geforderderten Eignungsnachweisen entsprechen
A.1. Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten wesentl. Dienstleistungen. Siehe Vorgaben zu den Referenzprojekten unter B,
2. Angabe der techn. Fachkräfte,
3. Erklärung,aus der die durchschnittliche jährl. Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der letzten 3 Jahre ersichtlich ist,
4. Angabe,welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
B.Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mind. 3 wertungsfähige Referenzen angeben. Es werden alle eingereichten Referenzen bewertet,der erzielte Durchschnittswert der wertbaren Referenzen fließt in die Bewertung ein. Es sind –wie im Teilnahmeantrag vorgesehen- 3 Referenzen ausreichend um die Höchstpunktzahl zu erreichen. Hierfür ist der Nachweis von Projekten (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) in der Größenordnung wie im folgenden Absatz angegeben und vergleichbarer Aufgabenstellung (Neu-/ Erweiterungsneubauten und Sanierungen) zu erbringen. Allein über die Angaben im Teilnahmeantrag können Punkte generiert werden. Darüber hinaus bleiben weitere eingereichte Unterlagen wirkungslos im Hinblick auf das Ergebnis. Ebenso bitten wir darum, die im Eignungsantrag vorbereiteten Erklärungen nicht abgeschrieben auf eigenem Briefpapier einzureichen. Die Unterschriften im Teilnahmeantrag sind ausreichend für alle abgefragten Erklärungen. Der Bewerber muss -die im Teilnahmeantrag abgefragten- Angaben zu Referenzleistungen jeweils als verantwortliches Büro erbracht haben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn eines der Mitglieder die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht hat. Hat ein Drittunternehmen die Referenzleistung hauptverantwortlich erbracht,so sind diese als Nachunternehmerleistungen zu benennen.Folgende Angaben sind mind. zu machen (Fehlende Angaben werden mit 0 Pkt. bewertet): Angabe der Referenzbezeichnung/Kurzbeschreibung mit aussagekräftigen Fotos – Unternehmen, das die Leistung hauptverantwortlich erbracht hat – Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Tel. Nummer (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet).
a-Angabe der Objektart/en, d. h. ob Kindertagesstätte, Hort, Schule, Lehreinrichtung oder Büro-/ Verwaltungsgebäude, jedoch ohne Lagerhallen, Werkstattgebäude, etc. (Sonstige Nutzungen werden mit 0 Pkt. bewertet);
b-Angabe der Projektart/en, d. h. mit kurzer Erläuterung der Aufgabenstellung (Neu- und/ oder Erweiterungsbauten, Vollsanierung, Hüllflächensanierung), jeweils im Hochbau (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
c-Projektumfang in Netto-Baukosten mind. 1 000 000 EUR für KG 300+400 in EUR (netto), (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
d-Projektgröße in qm BGF, mind. 500 m2 BGF (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
e-Beauftragte Leistungsphasen (Grundleistungen) gemäß § 33 HOAI 2009 i. V. m. Anlage 11 oder § 34 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 10, als Mindestbedingung müssen die Leistungsphasen 3 – 8 beauftragt worden sein (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
f-handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB oder bezügl. der Anwendung des Vergaberechts vergleichbarer Art (VOB/A im Anwendungsbereich des EU-Vergaberechts);
g-Zeitpunkt der Fertigstellung: als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme; der nicht vor 2011 liegen darf (Mindestbedingung, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet);
h-energetischer Standard, Primärenergiebedarf max. 150 kWh/(m2a)
(Ein Primärenergiebedarf >150 kWh/(m2a) wird mit 0 Pkt. bewertet).
1. Zur Bewerbung sind zugelassen alle natürlichen Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur und/oder „Beratender Ingenieur“ und/oder „M.Sc“ und/oder „Master Architecture“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG in der geänderten Fassung 2013/55/EU gewährleistet ist. Dies gilt für den/die Projektleiter(in) (PL) und den/die Bauleiter/in (BL).
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehenden Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
— Der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum eine/n qualifizierte/n Projektleiter/in (und für die Leistungsphase 8 eine/n Bauleiter/in) zu benennen welche/r gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner/in zur Verfügung steht.
— die örtliche Bauüberwachung ist ebenfalls durch den Einsatz einer qualifizierten Person, nach vorgenannten Bedingungen, sicherzustellen.
— Eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes ist abzugeben.
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
— Eine Erklärung zur Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 ist vor Auftragsvergabe abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Teilnahmeantrages ist ein ausgefülltes und unterzeichnetes Papierexemplar der Formblätter einschließlich der geforderten Nachweise in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift – „Teilnahmeantrag VgV_Objektplanung Hochbau Kita Brandenburger Strasse (11A), VOF 13/2017 HAD Ref.1493/491“ einzureichen.
Die Bildung oder Erweiterung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Aufforderung zur Angebotsabgabe ist unzulässig und führt zum zwingenden Ausschluss. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Bietergemeinschaft aus mehreren, jeweils zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern oder bislang nicht am Vergabeverfahren beteiligten Büros bildet bzw. solche einbezogen werden.
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend. Soweit der Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, müssen diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benannt werden. Außerdem ist bei den Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem anderen Unternehmen stammen.
Der Bewerber muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bewerber gegenüber diesem unwiderruflich verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, müssen die Bewerber in ihrem Teilnahmeantrag, spätestens im Angebot, die Art und den Umfang der von den Nachunternehmern übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil. Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann der Teilnahmeantrag/das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Der Bewerber muss außerdem nachweisen, dass er auf die Mittel der Nachunternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmen, in welcher diese sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber diesem unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Austausch eines im Teilnahmeantrag für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers ist nach Ablauf der Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss.
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft unter Angabe des bevollmächtigten Vertreters abzugeben.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Ausschreibung veröffentlicht | 02.10.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 05.10.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-279450 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 103 |
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