Bewerbungsschluss |
19.10.2017, 23:59
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Verfahren | Verhandlungsverfahren |
Teilnehmer | Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5 |
Gebäudetyp | Feuerwehr, Polizei, Vollzug |
Art der Leistung | Technische Ausrüstung |
Sprache | Deutsch |
Auslober/Bauherr | LBB Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, Niederlassung Koblenz, Koblenz (DE) |
Aufgabe |
Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55.
Leistungsumfang: Versorgungstechnik – Anlagengruppen: 1 bis 3 und 8. Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Umbau der Polizeiautobahnstation und den Neubau einer Raumschießanlage, Leistungsphasen (LPH) 3-9 (LPH 4 und 7 nur in Teilen) gem. § 55 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen, insbesondere: — Vervollständigung LPH 2, — Fachbeitrag Raumbuch, — Überwachung Mängelbeseitigung. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Kostenschätzung als Grundlage zur Verfügung. |
Leistungsumfang | Der Auftrag umfasst die Planung und Abwicklung der An- und Umbaumaßnahme für das Dienstgebäude (Gebäude 01), Umbaumaßnahme für das Garagengebäude (Gebäude 02) und einen Neubau einer Raumschießanlage (RSA) (Gebäude 03) auf der Liegenschaft der Polizeiautobahnstation Mendig (PASt Mendig) Die ca. 13 000 m² große Liegenschaft liegt außerhalb des Ortes an der Autobahn A 61, Anschlussstelle Mendig. Die Liegenschaft umfasst die Gebäude 01 und 02 aus Mitte / Ende der 1970er Jahre, eine Tankstelle aus Anfang der 2000er Jahren, eine Hof- und Hubschrauberstellfläche. Die Liegenschaft wird als Polizeiautobahnstation durch die Rheinland-Pfälzische Polizei genutzt. Gebäude 01 Umbau: Die BGF beträgt ca. 631 m². Die Maßnahmen in Gebäude 01 umfassen Umbaumaßnahmen zur Anpassung / Herrichtung für etwa die Hälfte der Funktions-/Sozial-/Sanitär-/Büro-/Lager-/Technikflächen. Der Bestand soll, sofern keine Umbauten erfolgen weitestgehend belassen werden. Im Rahmen der Umbauten werden der Brandschutz, die Barrierefreiheit und Sicherheitsanforderungen des Gebäudes dem Bedarf angepasst. Erneuerungen/Anpassungen der Versorgungs- und Elektrotechnik sind in normalem Umfang vorgesehen. Gebäude 01 Anbau: Die BGF beträgt ca. 270 m². Der Anbau in Gebäude 01 umfasst Büro-/ Garderobenflächen. Gebäude 02: Die BGF beträgt ca. 341 m². In Gebäude 02 werden Umbaumaßnahmen für etwa ein Fünftel der Technik-/Stellplatzflächen vorgesehen, dabei sind insbesondere im Bereich der Versorgungstechnik umfangreiche Arbeiten vorgesehen. Gebäude 03: Die BGF beträgt ca. 1 140 m². Abgesehen von Funktions-/Technik-/Lagerflächen werden im Neubau Gebäude 03 etwa drei Viertel der Räumlichkeiten als Schießsportfläche, das übrige Viertel als Unterrichts-/Büroflächen genutzt. Der Anteil der Versorgungs- und Elektrotechnik wird, bis auf die aufwendigere Lüftungstechnik, als normal bewertet. Gebäude 01/02/03. Die Gebäude 01, 02 und 03 werden künftig über eine zentrale Heizung versorgt. Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung des Umbaus der Polizeiautobahnstation und des Neubaus der Raumschießanlage sind die gültigen Gesetze und Vorschriften nach dem Stand der Technik, die Regelungen der RLBau, sowie die polizeispezifischen Auflagen, Richtlinien und Regelwerke zu beachten. Die technische Ausrüstung beinhaltet u. a. — Sanitärtechnische Anlagen einschl. Abwasser- und Wasseranlagen, — Gebäudebeheizung mit Wärmeverteilnetzen und Raumheizflächen, — Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung der Raumschießanlage, sowie der Nasszellen, Spind- und Umkleideräume, Sanitärräume, — Gebäudeautomation. Die geschätzten Baukosten gem. DIN 276 betragen für die Gesamtmaßnahme 5 532 565 EUR brutto, davon entfallen auf die KG 300 – 2 545 822 EUR, auf die KG 400 – 1 797 985 EUR. Gebäude 01: davon entfallen auf die KG 300 – 401 015 EUR, auf die KG 400 – 240 240 EUR. Gebäude 02: davon entfallen auf die KG 300 – 9 574 EUR, auf die KG 400 – 135 077 EUR. Gebäude 03: davon entfallen auf die KG 300 – 2 135 233 EUR, auf die KG 400 – 1 422 667 EUR. Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet ist, mindestens aber an 2 Tagen / Woche. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten. |
Adresse des Bauherren | DE-56077 Koblenz |
Projektadresse | DE-56743 Mendig |
TED Dokumenten-Nr. | 393774-2017 |
Deutschland-Koblenz: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2017/S 192-393774
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.LBBnet.de
Abschnitt II: Gegenstand
17D0675-PAST Mendig-Erweiterung Polizeiautobahnstation und Neubau einer Raumschießanlage – Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1-3 u. 8 (Versorgungstechnik) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI.
Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß HOAI § 55.
Leistungsumfang: Versorgungstechnik – Anlagengruppen: 1 bis 3 und 8.
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI für den Umbau der Polizeiautobahnstation und den Neubau einer Raumschießanlage, Leistungsphasen (LPH) 3-9 (LPH 4 und 7 nur in Teilen) gem. § 55 HOAI, ergänzt durch
Besondere Leistungen, insbesondere:
— Vervollständigung LPH 2,
— Fachbeitrag Raumbuch,
— Überwachung Mängelbeseitigung.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die Kostenschätzung als Grundlage zur Verfügung.
Mendig.
Der Auftrag umfasst die Planung und Abwicklung der An- und Umbaumaßnahme für das Dienstgebäude (Gebäude 01), Umbaumaßnahme für das Garagengebäude (Gebäude 02) und einen Neubau einer Raumschießanlage (RSA) (Gebäude 03) auf der Liegenschaft der Polizeiautobahnstation Mendig (PASt Mendig)
Die ca. 13 000 m² große Liegenschaft liegt außerhalb des Ortes an der Autobahn A 61, Anschlussstelle Mendig.
Die Liegenschaft umfasst die Gebäude 01 und 02 aus Mitte / Ende der 1970er Jahre, eine Tankstelle aus Anfang der 2000er Jahren, eine Hof- und Hubschrauberstellfläche. Die Liegenschaft wird als Polizeiautobahnstation durch die Rheinland-Pfälzische Polizei genutzt.
Gebäude 01 Umbau: Die BGF beträgt ca. 631 m².
Die Maßnahmen in Gebäude 01 umfassen Umbaumaßnahmen zur Anpassung / Herrichtung für etwa die Hälfte der Funktions-/Sozial-/Sanitär-/Büro-/Lager-/Technikflächen. Der Bestand soll, sofern keine Umbauten erfolgen weitestgehend belassen werden. Im Rahmen der Umbauten werden der Brandschutz, die Barrierefreiheit und Sicherheitsanforderungen des Gebäudes dem Bedarf angepasst.
Erneuerungen/Anpassungen der Versorgungs- und Elektrotechnik sind in normalem Umfang vorgesehen.
Gebäude 01 Anbau: Die BGF beträgt ca. 270 m².
Der Anbau in Gebäude 01 umfasst Büro-/ Garderobenflächen.
Gebäude 02: Die BGF beträgt ca. 341 m².
In Gebäude 02 werden Umbaumaßnahmen für etwa ein Fünftel der Technik-/Stellplatzflächen vorgesehen, dabei sind insbesondere im Bereich der Versorgungstechnik umfangreiche Arbeiten vorgesehen.
Gebäude 03: Die BGF beträgt ca. 1 140 m².
Abgesehen von Funktions-/Technik-/Lagerflächen werden im Neubau Gebäude 03 etwa drei Viertel der Räumlichkeiten als Schießsportfläche, das übrige Viertel als Unterrichts-/Büroflächen genutzt. Der Anteil der Versorgungs- und Elektrotechnik wird, bis auf die aufwendigere Lüftungstechnik, als normal bewertet.
Gebäude 01/02/03.
Die Gebäude 01, 02 und 03 werden künftig über eine zentrale Heizung versorgt.
Bei der Planung, Ausschreibung und Bauausführung des Umbaus der Polizeiautobahnstation und des Neubaus der Raumschießanlage sind die gültigen Gesetze und Vorschriften nach dem Stand der Technik, die Regelungen der RLBau, sowie die polizeispezifischen Auflagen, Richtlinien und Regelwerke zu beachten.
Die technische Ausrüstung beinhaltet u. a.
— Sanitärtechnische Anlagen einschl. Abwasser- und Wasseranlagen,
— Gebäudebeheizung mit Wärmeverteilnetzen und Raumheizflächen,
— Lüftungsanlagen zur Be- und Entlüftung der Raumschießanlage, sowie der Nasszellen, Spind- und Umkleideräume, Sanitärräume,
— Gebäudeautomation.
Die geschätzten Baukosten gem. DIN 276 betragen für die Gesamtmaßnahme 5 532 565 EUR brutto, davon entfallen auf die KG 300 – 2 545 822 EUR, auf die KG 400 – 1 797 985 EUR.
Gebäude 01: davon entfallen auf die KG 300 – 401 015 EUR, auf die KG 400 – 240 240 EUR.
Gebäude 02: davon entfallen auf die KG 300 – 9 574 EUR, auf die KG 400 – 135 077 EUR.
Gebäude 03: davon entfallen auf die KG 300 – 2 135 233 EUR, auf die KG 400 – 1 422 667 EUR.
Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet ist, mindestens aber an 2 Tagen / Woche. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen („Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“) aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Jahresumsatz, Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, Beschäftigtenzahl, Zahl der Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Versorgungstechnik) gemäß § 55 Teil 4, Abschnitt 2 HOAI, Anzahl und Qualität der Referenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt:
Leistungsstufe 1 (LPH 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7), Leistungsstufe 4 (LPH 8) und Leistungsstufe 5 (LPH 9).
Zunächst werden nur die Leistungen zur Erstellung der HU-Bau (LPH 3-4) beauftragt. Es ist beabsichtigt die weiteren o.g. Leistungen nach Genehmigung der Unterlage stufenweise zu beauftragen (Stufenvertrag). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der weiteren Leistungen sowie der besonderen Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe erst nach Ablauf von 24 Monaten nach Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister (nicht älter als 2 Monate vor dieser Bekanntmachung) oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Erklärung, ob die in den §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes).
Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: eine aktuelle Versicherungspolice einer Berufshaftpflichtversicherung aus dem Jahr 2017 oder eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als 3 Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der Arbeitsgemeinschaft mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers.
Der allgemeine Mindestjahresumsatz (brutto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 280 000 EUR pro Jahr betragen und der spezifische Mindestumsatz brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Versorgungtechnik) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mind. 150 000 EUR pro Jahr betragen.
Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV, wie nachfolgend näher beschrieben, einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
— der Projektleiter (PL),
— den verantwortlichen Projektbearbeiter (PB),
— der Bauleiter (BL).
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, die in den letzten 10 Jahren ( Beginn ab 2007) erbracht wurden und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Mindestangaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme;
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift;
c) Brutto-Grundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277);
d) erbrachte Leistungsphasen;
e) Leistungszeitraum (von/bis);
f) Rechnungswert Honorar (netto).
Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren sowie die Zahl seiner Fach- und Führungskräfte in der Fachrichtung Fachplanung Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (Versorgungtechnik) gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welches Gerät und welche technische Ausstattung er für die Dienstleistung verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
Der PL muss eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Master) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der jeweiligen Fachrichtung nach Studienabschluss nachweisen.
Der PB muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen.
Der BL muss mindestens den Abschluss als staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Versorgungstechnik oder eine vergleichbare Berufszulassung und eine Baustellenpraxis von mind. 3 Jahren in der jeweiligen nach Studienabschluss nachweisen.
Für die Referenzobjekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/ das Unternehmen:
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die versorgungstechnischen Anlagen für den Neu- und/oder Umbau von Gebäuden mit gehobenem, technischen Anforderungsprofil (z. B. maschineller Entrauchung, Lüftungsanlagen für Schießanlagen oder gleichwertigen Gebäuden mit ähnlichem technischem Ausstattungsniveau) und einer Größenordnung von mind. 400 m² BGF. Aktueller Leistungsstand der Referenz: mind. LPH 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) oder Bauausführung abgeschlossen.
2. Projektleiter (PL):
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die versorgungstechnischen Anlagen für den Neu- und/oder Umbau von Gebäuden mit gehobenem, technischen Anforderungsprofil (z. B. maschineller Entrauchung, Lüftungsanlagen für Schießanlagen oder gleichwertigen Gebäuden mit ähnlichem technischem Ausstattungsniveau) und einer Größenordnung von mind. 400 m² BGF. Aktueller Leistungsstand der Referenz: mind. LPH 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) oder Bauausführung abgeschlossen.
3. Bauleiter (BL):
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-8) gem. Leistungsbild § 55 HOAI für die versorgungstechnischen Anlagen für den Neu- und/oder Umbau von Gebäuden mit gehobenem, technischen Anforderungsprofil (z. B. maschineller Entrauchung, Lüftungsanlagen für Schießanlagen oder gleichwertigen Gebäuden mit ähnlichem technischem Ausstattungsniveau) und einer Größenordnung von mind. 400 m² BGF. Aktueller Leistungsstand der Referenz: mind. LPH 8 (Objektüberwachung und Dokumentation) oder Bauausführung abgeschlossen.
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten 3 Jahren muss mind. 4 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Fach- und Führungskräfte der Fachrichtung Versorgungstechnik in den letzten drei Jahren muss mind. 2 Beschäftigte betragen.
Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt, Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
Für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
2) Eignungsleihe (§ 47 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden soll, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter und unterzeichneter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3) Unteraufträge (§ 36 VgV):
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern und dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden und in Schriftform (§ 126 BGB) in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bei der unter Ziffer I.1) angegebenenen Kontaktstelle einzureichen. Der Teilnahmeantrag/Bewerbungsbogen ist an der dafür vorgesehenen Stelle durch rechtmäßige Originalunterschrift (keine Scans und keine Kopien) einer vertretungsberechtigten Person zu unterzeichnen.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht oder in elektronischer Form eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Vordrucke des Auftraggebers gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb:
Die Vergabeunterlagen können kostenlos vom Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz www.vergabe.rlp.de ab sofort bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2)) heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des Vergabemarktplatzes. Zusätzlich können die Vergabeunterlagen unter der E-Mail-Adresse MjE4ZF1UZFNgVU9QUxxZXVBaU1xoLlpQUFxTYhxSUw== kostenlos angefordert werden.
Internet-Adresse:http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Ausschreibung veröffentlicht | 06.10.2017 | ||
Zuletzt aktualisiert | 06.10.2017 | ||
Wettbewerbs-ID | 2-279938 | Status | Kostenpflichtig |
Seitenaufrufe | 48 |
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