Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung
gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden.
Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen.
2. Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten drei Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Architekten/Ingenieure, technische Beschäftigte und sonstige Angestellte.
3. Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaften von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen.
4. Referenzen
Ein Projekt wird nur dann als Referenz gewertet, wenn es die folgenden Bedingungen erfüllt:
— Zuordnung zur Kategorie Bäderbau (Hallenbäder und Freibäder).
— Gesamtbaukosten (KG 200 bis 700) mindestens 5 000 000 EUR brutto (inkl. MwSt.).
— Durchgängige Leistungserbringung in den Leistungsphasen 2 bis 5 oder 5 bis 8 nach HOAI.
— Baubeginn oder Baufertigstellung in den Jahren 2010 bis 2017.
Projekte, deren Bau noch nicht begonnen wurde, werden nicht als Referenz gewertet.
Die Bewerbung wird nur gewertet, wenn zu jeder Gewerkegruppe (Gebäudeplanung, Anlagengruppe 1, Anlagengruppen 2 und 3, Anlagengruppen 4 und 5) mindestens eine wertbare Referenz eingereicht wird.
Für jede Gewerkegruppe werden maximal drei Referenzen gewertet. Ein Referenzprojekt kann mehrfach eingereicht werden, nämlich in jeder Gewerkegruppe, auf die es zutrifft, einmal.
Die Referenzen sind in aussagefähiger, anschaulicher Form auf jeweils max. 2 Seiten DIN A4 darzustellen.
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb.
Alle Nachweise sind gemäß einer vorgegebenen Kurzform im Teilnahmeantrag anzugeben.
Der Teilnahmeantrag „Formblatt zum Teilnahmewettbewerb“ und die „Bewertungsmatrix Teilnahmewettbewerb“ stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.