1. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Der Erhalt von Vergabeunterlagen, die Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich und ausnahmslos über die E-Vergabe-Plattform des Bundes (Nähere Informationen unter www.evergabe-online.de oder www.evergabe-online.info).
Hinweis zur Nutzung der eVergabe:
Bewerber, die an der Ausschreibung teilnehmen wollen, müssen die Vergabe- und Vertragsunterlagen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist einmal über die eVergabe-Plattform heruntergeladen haben, um ein Angebot einreichen zu können, ansonsten ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich.
2. Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV) – (idF der Bekanntmachung vom 18.4.2016), dem Vergabehandbuch für Leistungen des BMVI (VHL-BVI) und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI -EU.
3. Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (ZVL-BVI). Bei Widersprüchen zwischen dieser Leistungsbeschreibung und den genannten Vertragsbedingungen gilt diese Leistungsbeschreibung vorrangig.
4. Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt 2 genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Möglichkeit der Kenntnisnahme schriftlich mitzuteilen.
5. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch die Vergabestelle nicht darauf hingewiesen haben.
6. Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: E-Vergabe-Plattform: (als Nutzer mit qualifizierter Signatur via „Anfrage/ Sonstiges“ im Angebotsassistenten „ANA“). Die Antworten werden erarbeitet und per E-Vergabe-Plattform an alle Beteiligten versandt. Es ergeht der Hinweis, dass Fragen/Auskünfte gemäß § 20 (3) VGV spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beim Auftraggeber eingehen müssen, damit diese beantwortet werden können.
7. Eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern schriftlich mitgeteilt.
8. Die Vergabe- und Vertragsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
9. Der Bieter/Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt gewordenen sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
10. Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
11. Im Falle eines Zuschlages werden die Anforderungen aus den Vergabe-und Vertragsunterlagen in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung aus dem Angebot Bestandteile des Vertrages, der auf Grundlage folgender ergänzender
Vertragsbedingungen geschlossen wird:
— Vergabe-und Vertragsunterlagen sowie Formblättern auf Basis des VHL-BVI und der VgV in der Fassung 2016.
— Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
— VOL/B – , nachrangig die AGB des BSH, einzulesen unter: http://www.bsh.de/de/Das_BSH/Ausschreibungen/Vertragsbedingungen/index.jsp
Hinweis: Die AGB des Teilnehmers werden ausgeschlossen. Sollte eine Partei ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch beifügen, verzichtet sie bereits heute darauf, sich auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen.
12. Es gilt deutsches Recht.
13. Die Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen.
14. Hinweis: Der Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. eine Gebotseinreichung durch mehrere Bieter in Kooperation ist ausdrücklich erlaubt.