Für die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb werden durch die Vergabestelle unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse Bewerberformulare zur Verfügung gestellt. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die Regelungen nach § 6b EU Abs. 1 VOB/A bleiben davon unberührt.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
1. Stufe (Ausschlusskriterien und Mindestanforderungen):
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen und ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Hierzu sind nachfolgend genannte Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
(N1) Erklärung zur Bildung einer Bewerbergemeinschaft (nur falls zutreffend, vgl. Ziffer III.1.1). Die Bewertung erfolgt bei Bewerbergemeinschaften für die Bewerbergemeinschaft insgesamt.
(N2) Verpflichtungserklärung(en) gemäß § 6d EU Abs. 1 VOB/A im Fall der Eignungsleihe (nur falls zutreffend, vgl. Ziffer III.1.1).
(N3) Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A (vgl. Ziffer III.1.1).
(N4) Aktueller Auszug der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (vgl. Ziffer III.1.1).
(N5) Unverbindlichen Erklärung eines in der EU niedergelassenen Kreditinstituts zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft im Auftragsfall (vgl. Ziffer III.1.2).
(N6) Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung (vgl. Ziffer III.1.2).
Die zu (N3) und (N4) genannten Nachweise und Erklärungen sind durch jedes Unternehmen, d. h. Einzelbewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jeden Nachunternehmer im Wege der Eignungsleihe, vorzulegen.
Die zu (N5) und (N6) genannten Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften nur einmal (zu Gunsten der Bewerbergemeinschaft) vorzulegen.
Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
2. Stufe (Auswahlkriterien):
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberzahl die formalen Anforderungen (1. Stufe) erfüllt hat. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der nachfolgend genannten Auswahlkriterien festgelegt:
(N7) Gemittelten Umsatzes der durch den Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Planungs- und Bauleistungen im Hochbau realisiert wurde (vgl. Ziffer III.1.2).
(N8) Referenzen über die schlüsselfertige Errichtung von vergleichbaren Projekten auf der Grundlage einer funktionalen Baubeschreibung (FLB) (vgl. Ziffer III.1.3).