Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Medien
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Übergeordnete Baulogistik.
Referenznummer der Bekanntmachung: ZE 2017-630-05
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Das geplante Bauvorhaben des WDR umfasst die Kernsanierung des 1974 errichteten Filmhauses.
Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt – Altstadt Nord.
Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße („Nord-Süd-Fahrt“). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz.
Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch).
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Baulogistikleistung, inkl. Umsetzung der Verkehrsplanung, Baumschutz, Baustrom und Bauwasser, Entsorgungslogistik. Ebenfalls gehört auch das Erstellen, Vorhalten, Unterhalten und Vermieten der Büro- und Unterkunftscontaineranlagen zu diesem Vergabeverfahren.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45000000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Das geplante Bauvorhaben des WDR umfasst die Kernsanierung des 1974 errichteten Filmhauses. Das Gebäude wird bis auf die tragende Struktur zurück gebaut und konstruktive- und statische Änderungen vorgenommen. Es bleibt bei der ursprünglichen Nutzung.
Die Baustelle liegt im Zentrum der Stadt Köln, gegenüber des Finanz- und Verwaltungsgericht am Appellhofplatz im Stadtbezirk Innenstadt – Altstadt Nord.
Das Baufeld befindet sich unmittelbar an der Tunisstraße („Nord-Süd-Fahrt“). Die Einfahrt erfolgt jedoch über die Burgmauer in den Appellhofplatz.
Die innerstädtische Lage, an einer der Hauptverkehrsadern der Stadt Köln, ist in Hinblick auf An- und Abfahrt, als auch Parkmöglichkeiten zu berücksichtigen (siehe Verkehrskonzept der Baulogistik und Handbuch).
Bei den im Rahmen dieses Vergabeverfahrens angefragten Leistungen handelt es sich um die Baulogistikleistung, inkl. Umsetzung der Verkehrsplanung, Baumschutz, Baustrom und Bauwasser, Entsorgungslogistik. Ebenfalls gehört auch das Erstellen, Vorhalten, Unterhalten und Vermieten der Büro- und Unterkunftscontaineranlagen zu diesem Vergabeverfahren.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 18/01/2018
Ende: 31/10/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 21/11/2017
Ortszeit: 15:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 21/11/2017
Ortszeit: 15:30
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Bitte beachten Sie, die Öffnung der Angebote erfolgt erst am 22.11.2017 um 10:00 Uhr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Köln
Köln
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der WDR weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig
ist, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt
und gegenüber dem WDR nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem WDR gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem WDR gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
WDR, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Die unter Ziffer I.1) genannte Stelle
Köln
Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/10/2017