Teilnahmeberechtigung offener Wettbewerb
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen,
die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt,
Stadtplaner oder Architekt befugt sind.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der
Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt
die fachlichen Anforderungen als Architekt wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie
2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
(ABl. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.)
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige
Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen
und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser
der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen
gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt,
wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen
und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten, Landschaftsarchitekten
und Stadtplanern ist zwingend vorgeschrieben. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften
haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/
Auslobung erfüllt sein.
Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer dürfen keine weiteren Entwurfsverfasser
oder freie Mitarbeiter beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern.
Teilnahmehindernisse
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt
sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags:
1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert
durch § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74
2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt
sind, gem. § 16 Abs. 5 Satz 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz
S-H vom 31.05.2013-TTG
3) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Zahlung von Mindestentgelten gem.
§ 4 TTG S-H vom 31.05.2013, sofern der Bieter oder Nachunternehmer nicht
im EU- Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt.
Rückfragen und Pflicht-Kolloquium 1. Phase
Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 24.11.2017 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer
gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem
bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung
von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am
30.11.2017 um 13:00 Uhr im Ratssaal in Altenholz veranstaltet die Ausloberin ein
Pflichtkolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen
und Vorprüfern.
Auf dem Pflichtkolloquium erhält jeder Teilnehmer seine registrierte Verfassererklärung,
die Bestandteil der einzureichenden Unterlagen wird.
Die Teilnahme am Kolloquium ist verpflichtend und ist durch die lesbare Eintragung
in der Teilnehmerliste nachzuweisen. Ohne diese Registrierung ist eine weitere
Teilnahme am Wettbewerb nicht möglich.
Mit der Übersendung des bereitgestellten Registrierungsformular an die Emailadresse:
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erhalten Sie einen Passwort für den Zugang zu den Planunterlagen (Anlagen).
Das Registrierungsformular gilt gleichzeitig als Anmeldung zum Pflichtkolloquium der 1. Phase.