Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.2)Gemeinsame Beschaffung
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-474/149/17
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:
Für die geplante Brückenbaumaßnahme zur Errichtung eines ca. 115 m langen Brückenbauwerks über die Havel (Großer Zernsee) mit Wegeanbindung sind Planungsunterlagen zu erstellen, welche die umweltrechtlichen Belange berücksichtigen.
Dazu gehören:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan,
— FFH-Verträglichkeitsvorprüfung,
— Artenschutzbeitrag,
— Faunistische Leistungen,
— Umweltbaubegleitung.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über den Zuständigkeitsbereich von drei Gemeinden, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), der Gemeinde Werder (Havel) und der Gemeinde Schwielowsee OT Geltow.
Für das Projekt ist eine separate Projektsteuerung beauftragt. Die Brücken- und die Wegeplanung sind bereits in Bearbeitung.
II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71400000
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404
Hauptort der Ausführung:
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über den Zuständigkeitsbereich von drei Gemeinden, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), der Gemeinde Werder (Havel) und der Gemeinde Schwielowsee OT Geltow.
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:
Für die geplante Brückenbaumaßnahme zur Errichtung eines ca. 115m langen Brückenbauwerks über die Havel (Großer Zernsee) mit Wegeanbindung sind Planungsunterlagen zu erstellen, welche die umweltrechtlichen Belange berücksichtigen.
Dazu gehören:
— Landschaftspflegerischer Begleitplan,
— FFH-Verträglichkeitsvorprüfung,
— Artenschutzbeitrag,
— Faunistische Leistungen,
— Umweltbaubegleitung.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich über den Zuständigkeitsbereich von drei Gemeinden, der Landeshauptstadt Potsdam (LHP), der Gemeinde Werder (Havel) und der Gemeinde Schwielowsee OT Geltow.
Für das Projekt ist eine separate Projektsteuerung beauftragt. Die Brücken- und die Wegeplanung sind bereits in Bearbeitung.
II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 05/02/2018
Ende: 31/03/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Leistungserbringung erfolgt in Stufe 1 zwischen Februar 2018 und März 2019, in Stufe 2 (Umweltbaubegleitung) vorraussichtlich zwischen Anfang 2019 bis Mitte 2021.
Die zeitliche Abfolge der gesamten Planung des Brückenbauwerkes und der Verkehrsanlagen sowie der Bauausführung steht in Anhängigkeit der Bewilligung der Fördermittel.
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz: Stadt Umland Wettbewerb Referenz: MIL20Richtlinie20MobilitC3A4t.
II.2.14)Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Erklärung zur Haftpflichtversicherung auf gleichnamigem Formblatt (Formular 4.5).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Erklärung, dass das Unternehmen über eine aktuell gültige Haft-pflichtversicherung verfügt, die eine Deckungssumme je Versicherungsfall von mindestens
500 000 EUR pauschal für Personenschäden sowie
250 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden absichert bzw. absichern wird.
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— ausgefülltes Formular „Erklärung zu Referenzen“ (Formular 4.6)
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU und 4.4 EU).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung: 1 vgl. Auftrag der Umweltplanung aus den letzten 5 Jahren.
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU)
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.5 EU)
— Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.6 EU)
— bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU)
— unterschriebenes schriftliches Angebotsschreiben (Formular 3.3 EU)
— verpreistes Leistungsverzeichnis.
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/12/2017
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/02/2018
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/12/2017
Ortszeit: 13:00
Ort:
Landeshauptstadt Potsdam
Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Submissionsstelle
Hegelallee 6-10
Haus 1, Zimmer 217-220
14467 Potsdam.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRYWSJ.
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit.
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/10/2017