Im Jahr 2009 wurde die damalige Regionalschule in Bobenheim-Roxheim im Zuge der großen Schulstrukturreform zu einer Realschule plus umstrukturiert, seither wird die Schule als 3-zügige Realschule plus geführt. Das sog. Rahmenraumprogramm einer dreizügigen Realschule plus ist in den Bestandsbauten derzeit nicht vollständig realisierbar. Ferner wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Nicht zuletzt ist daher bei dem Schulbau die bauliche Barrierefreiheit in allen Nutzungsbereichen und in den Außenanlagen umzusetzen. Innerhalb des Wettbewerbsgebiets sind ferner notwendige Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
Bestehende Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Gutachten haben nachgewiesen, dass in brandschutztechnischer, energetischer und bautechnischer Hinsicht ein sehr hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf besteht. Ein Vergleich der Sanierungskosten zu den Herstellungskosten eines Neubaus hat ergeben, dass ein Neubau die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt.
Zweck des Wettbewerbes ist es, eine Lösung für die bauliche Konzeption und deren Außenanlagen für den gesamten Schulkomplex in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten soll der laufende Schulbetrieb gewährleistet werden.
Auslobungstext als Vorabzug, siehe Link unter Abschnitt I.3).
Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen, vgl. Auslobung A 10.0:
Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 für den Neubau der Realschule Plus Bobenheim-Roxheim, Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen (hier: Schulhof etc.) nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1 sowie Grundleistungen der Fachplanung Verkehrsanlagen (hier: Parkplatz) nach § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.
Die Beauftragung erfolgt nach Leistungsstufen, wobei die Leistungen für Gebäude, für Freianlagen und für Verkehrsplanungen nicht zwingend zeitgleich, sondern auch zeitversetzt abgerufen werden können. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen gebildet werden, wobei jeweils alle Bauabschnitte erfasst sind:
Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen (LP) 1 bis 4.
Beauftragungsstufe 2: LP 5 bis 9. Bei der Bearbeitung der LP 5 bis 9 ist die bauliche Umsetzung in 3 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten zu beachten, so dass der Schulbetrieb gewährleistet ist.
Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.
Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten 3 Preisträger.
Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten mit rd. 8 050 000 EUR brutto und für die Außenanlagen mit rd. 500 000 EUR brutto definiert. Der Auftragnehmer wird den Kostenrahmen einzuhalten haben.
Der Auslober hat den zeitlichen Ablauf des Projektes wie folgt geplant: Juli 2018 Beauftragung der Architekten, Ende Dezember 2018 Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Abschluss der Beauftragungsstufe 1 mit Leistungsphase 4 und Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag, Mai 2019 vorzeitiger Baubeginn), ab Februar 2019 Beginn der Beauftragungsstufe 2: Baubeginn Dezember 2019, Baufertigstellung Juli 2022.