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  • DE-67063 Ludwigshafen, DE-67240 Bobenheim-Roxheim
  • 05/2018
  • Ergebnis
  • (ID 2-282682)

Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 04.05.2018 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gebäudetyp Schulen
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude / Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Verkehrsanlagen
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 49.900 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 8.550.000 EUR inkl. USt.
    Auslober/Bauherr Rhein-Pfalz-Kreis, Ludwigshafen (DE)
    Betreuer frankundfeil, Bad Kreuznach (DE)
    Preisrichter Prof. Ulrich Elwert †, Prof. Ulrich Hamann BDA, Kerstin Molter, Prof. Elke Reichel , Martin Hauck
    Aufgabe
    Im Jahr 2009 wurde die damalige Regionalschule in Bobenheim-Roxheim im Zuge der großen Schulstrukturreform zu einer Realschule plus umstrukturiert, seither wird die Schule als 3-zügige Realschule plus geführt. Das sog. Rahmenraumprogramm einer dreizügigen Realschule plus ist in den Bestandsbauten derzeit nicht vollständig realisierbar. Ferner wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Nicht zuletzt ist daher bei dem Schulbau die bauliche Barrierefreiheit in allen Nutzungsbereichen und in den Außenanlagen umzusetzen. Innerhalb des Wettbewerbsgebiets sind ferner notwendige Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
    Bestehende Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Gutachten haben nachgewiesen, dass in brandschutztechnischer, energetischer und bautechnischer Hinsicht ein sehr hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf besteht. Ein Vergleich der Sanierungskosten zu den Herstellungskosten eines Neubaus hat ergeben, dass ein Neubau die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt.
    Zweck des Wettbewerbes ist es, eine Lösung für die bauliche Konzeption und deren Außenanlagen für den gesamten Schulkomplex in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten soll der laufende Schulbetrieb gewährleistet werden.
    Adresse des Bauherren DE-67063 Ludwigshafen
    Projektadresse DE-67240 Bobenheim-Roxheim
    TED Dokumenten-Nr. 436823-2017
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Ludwigshafen: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

      2017/S 210-436823

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
      Europaplatz 5
      Ludwigshafen
      67063
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Herr Michael Pack
      Telefon: +49 6215909428
      E-Mail: MjE1XlpUWVJWXR9hUlRcMVxnHmNhXB9VVg==
      Fax: +49 6215909530
      NUTS-Code: DEB3I

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.rhein-pfalz-kreis.de

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Verwaltung%20&%20Region/Aktuelles/Ausschreibungen/Nichtoffener%20Planungswettbewerb%20%22Neubau%20Realschule%20Plus%20Bobenheim-Roxheim%22/
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Nichtoffener Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 für den Neubau der Realschule Plus in Bobenheim-Roxheim in Bauabschnitten mit anschließendem Verhandlungsverfahren.

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71000000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71200000
      71221000
      71222000
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Im Jahr 2009 wurde die damalige Regionalschule in Bobenheim-Roxheim im Zuge der großen Schulstrukturreform zu einer Realschule plus umstrukturiert, seither wird die Schule als 3-zügige Realschule plus geführt. Das sog. Rahmenraumprogramm einer dreizügigen Realschule plus ist in den Bestandsbauten derzeit nicht vollständig realisierbar. Ferner wird die Schule zukünftig als „Schwerpunktschule – Inklusion“ der Sekundarstufe I im Rhein-Pfalz-Kreis geführt. Nicht zuletzt ist daher bei dem Schulbau die bauliche Barrierefreiheit in allen Nutzungsbereichen und in den Außenanlagen umzusetzen. Innerhalb des Wettbewerbsgebiets sind ferner notwendige Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

      Bestehende Schulgebäude aus den 1960-1980er Jahren weisen bauliche Mängel auf. Gutachten haben nachgewiesen, dass in brandschutztechnischer, energetischer und bautechnischer Hinsicht ein sehr hoher Modernisierungs- und Instandsetzungsbedarf besteht. Ein Vergleich der Sanierungskosten zu den Herstellungskosten eines Neubaus hat ergeben, dass ein Neubau die wirtschaftlich günstigere Lösung darstellt.

      Zweck des Wettbewerbes ist es, eine Lösung für die bauliche Konzeption und deren Außenanlagen für den gesamten Schulkomplex in 3 Bauabschnitten zu finden. Durch die Bildung von Bauabschnitten soll der laufende Schulbetrieb gewährleistet werden.

      Auslobungstext als Vorabzug, siehe Link unter Abschnitt I.3).

      Der Auslober beabsichtigt, die folgenden Leistungen stufenweise zu beauftragen, vgl. Auslobung A 10.0:

      Grundleistungen der Objektplanung für Gebäude nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 für den Neubau der Realschule Plus Bobenheim-Roxheim, Grundleistungen der Objektplanung für Freianlagen (hier: Schulhof etc.) nach § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11.1 sowie Grundleistungen der Fachplanung Verkehrsanlagen (hier: Parkplatz) nach § 47 HOAI in Verbindung mit Anlage 13.1, jeweils Leistungsphasen (LP) 1-9.

      Die Beauftragung erfolgt nach Leistungsstufen, wobei die Leistungen für Gebäude, für Freianlagen und für Verkehrsplanungen nicht zwingend zeitgleich, sondern auch zeitversetzt abgerufen werden können. Es sollen die folgenden Beauftragungsstufen gebildet werden, wobei jeweils alle Bauabschnitte erfasst sind:

      Beauftragungsstufe 1: Leistungsphasen (LP) 1 bis 4.

      Beauftragungsstufe 2: LP 5 bis 9. Bei der Bearbeitung der LP 5 bis 9 ist die bauliche Umsetzung in 3 zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten zu beachten, so dass der Schulbetrieb gewährleistet ist.

      Die vorgenannten Leistungen werden stufenweise beauftragt, wenn die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens vorliegen und eine bestandskräftige Zusage der für die weitere Realisierung des Planungs- und Bauvorhabens erforderlichen Förder- und Finanzmittel gegeben ist.

      Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an den Wettbewerb und die nachfolgenden Verhandlungen im Rahmen des anschließenden Verhandlungsverfahrens mit den Preisträgern an einen der Preisträger. § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 findet auf das vorliegende Verfahren keine Anwendung, d. h. der Auftrag wird nicht zwingend an den ersten Preisträger vergeben, sondern an einen der ersten 3 Preisträger.

      Der Auslober hat aufgrund einer Machbarkeitsstudie den Kostenrahmen für den Neubau in Bezug auf die Bauwerkskosten mit rd. 8 050 000 EUR brutto und für die Außenanlagen mit rd. 500 000 EUR brutto definiert. Der Auftragnehmer wird den Kostenrahmen einzuhalten haben.

      Der Auslober hat den zeitlichen Ablauf des Projektes wie folgt geplant: Juli 2018 Beauftragung der Architekten, Ende Dezember 2018 Fertigstellung der Genehmigungsplanung (Abschluss der Beauftragungsstufe 1 mit Leistungsphase 4 und Zusammenstellung der Unterlagen für den Förderantrag, Mai 2019 vorzeitiger Baubeginn), ab Februar 2019 Beginn der Beauftragungsstufe 2: Baubeginn Dezember 2019, Baufertigstellung Juli 2022.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      1. Zur Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Ausschlusskriterien und Vollständigkeit sind durch die Bewerber die folgenden Angaben, Erklärungen und Nachweise vorzulegen:

      1.1 Nachweis der Vertretungsmacht des Unterzeichners des Teilnahmeantrags, bei juristischen Personen (z. B. im Falle einer Kapitalgesellschaft) durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder vergleichbaren Registern des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften (z. B. GbR, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften) durch Nachweis der Vertretungsmacht.

      1.2 Im Falle einer Arbeits-/ Bietergemeinschaft: Die Gemeinschaft hat in einer Erklärung zum Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft zu benennen und eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter (mit Benennung und Namensangabe der konkreten Person aus dem Architekturbüro) für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu bezeichnen. Die Erklärung muss angeben, dass alle Mitglieder der Gemeinschaft als Gesamtschuldner haften. Sie muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend.

      1.3 Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt, § 73 Abs. 3 VgV.

      1.4 Verbindliche Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.

      1.5 Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ und „Landschaftsarchitekt“ gemäß § 75 Abs. 1 VgV oder nach der Richtlinie 2005/36/EG vom 07.September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. EU Nr. L 255 S. 22, 2007 Nr. L 271 S. 18), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU vom 28.12.2013. Bei Arbeits-/ Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied genannt werden und in der Summe die vorgenannten Teilnahmeanforderungen erfüllen.

      1.6 Juristische Personen, Partnerschaftsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gemäß § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der zu übertragenden Leistungen verantwortliche Berufsangehörige benennen und deren Qualifikation gemäß Ziffer 1.5 nachweisen.

      1.7 Sofern ein Bewerber gemäß § 47 Abs.1 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen will, muss der Bewerber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, müssen die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen. Der Nachweis kann beispielsweise als Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens erbracht werden. Es steht dem Bewerber oder Bieter frei einen hierfür geeigneten Verfügbarkeitsnachweis vorzulegen. Zudem dürfen keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Es sind die unter den Ziffern 1.1 und 1.3 bis 1.6 geforderten Angaben und Nachweise vorzulegen.

      1.8 Im Falle einer Arbeits- und Bietergemeinschaft hat jedes einzelne Mitglied die unter den Ziffer 1.1 bis 1.6 geforderten Nachweise vorzulegen.

      1.9 Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1.1 bis 1.8 nicht bis zum Schlusstermin gemäß Abschnitt IV.2.2) vorgelegt, werden die fehlenden Unterlagen nachgefordert. Erfolgt die Übersendung der nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, führt dies zwingend zum Ausschluss des Bewerbers, vgl. § 56 VgV.

      1.10 Alle Angaben, Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen.

      2. Eignungs- und Auswahlkriterien, siehe unter

      https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Verwaltung%20&%20Region/Aktuelles/Ausschreibungen/Nichtoffener%20Planungswettbewerb%20%22Neubau%20Realschule%20Plus%20Bobenheim-Roxheim%22/

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architekten und Landschaftsarchitekten, vgl. unter Abschnitt III.1.10 Ziff. 1.5 und 1.6.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Keine
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Kriterien für die Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht:

      1. Gestalterische und städtebauliche Qualität des Baukörpers in Bezug auf die Anordnung der Baukörper in Bauabschnitten und als Gesamtkonzept:

      2. Qualität der Außenanlagen.

      3. Qualität der Innenräume, insbesondere der Unterrichts- und Aufenthaltsräume.

      4. Raum- und betriebsorganisatorische Lösungen: Externe Erschließungen, interne Erschließungen, Funktionalität.

      5. Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb.

      6. Barrierefreiheit der Gebäudekonzeption und der Außenanlagen.

      Die Reihenfolge der Kriterien stellt keine Rangfolge oder Gewichtung dar.

      Vgl. im Auslobungstext unter A 16.0.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 30/11/2017
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 26/01/2018
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      1. Preis 20 000 EUR netto.

      2. Preis 12 500 EUR netto.

      3. Preis 7 500 EUR netto

      sowie 3 Anerkennungen à 3 300 EUR netto, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Nicht zutreffend.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      1. Manfred Gräf, Dezernent Rhein-Pfalz-Kreis (Sachpreisrichter)
      2. Prof. Ulrich Elwert, Architekt, Ravensburg (Fachpreisrichter)
      3. Prof. Ulrich Hamann, Architekt, Darmstadt (Fachpreisrichter)
      4. Martin Hauck, Landschaftsarchitekt, Neustadt a. d. Weinstraße (Fachpreisrichter)
      5. Clemens Körner, Landrat Rhein-Pfalz-Kreis (Sachpreisrichter)
      6. Prof. Kerstin Molter, Kaiserslautern, Architektin (Fachpreisrichterin)
      7. Sabine Reich, Rektorin der Realschule Plus Bobenheim-Roxheim
      8. Elke Reichel, Architektin, Stuttgart (Fachpreisrichterin)
      9. Sebastian Schreider, Fachbereichsleiter Bauen und Umwelt, Gemeinde Bobenheim-Roxheim
      Stellvertreter: siehe Auslobungstext A 8.2 ff., Link unter Abschnitt I.3).

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Detaillierte Ausführungen zu den folgenden Themen, siehe unter:

      https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Verwaltung%20&%20Region/Aktuelles/Ausschreibungen/Nichtoffener%20Planungswettbewerb%20%22Neubau%20Realschule%20Plus%20Bobenheim-Roxheim%22/

      1. Angaben zum Teilnahmewettbewerb und zu laufenden Bewerberinformationen.

      2. Angaben zu der Bieterkommunikation.

      3. Verhandlungsverfahren und Ablauf des Zuschlagsverfahrens.

      4. Zuschlagskriterien.

      5. Umfang des Auftrags.

      6. Bedingungen für die Ausführung des Auftrags.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131162234
      E-Mail: MjE4ZFNgVU9QU1lPW1tTYBxgWl4uW2VkWmUcYFpeHFJT
      Fax: +49 6131162113
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB).

      (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am öffentlichen Auftrag hat oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

      (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

      1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

      2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

      3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

      Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nr. 2

      GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammern Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
      Stiftsstraße 9
      Mainz
      55116
      Deutschland
      Telefon: +49 6131162234
      E-Mail: MjIwYlFeU01OUVdNWVlRXhpeWFwsWWNiWGMaXlhcGlBR
      Fax: +49 6131162113
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      30/10/2017
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 02.11.2017
Ergebnis veröffentlicht 17.07.2018
Zuletzt aktualisiert 20.02.2019
Wettbewerbs-ID 2-282682 Status Kostenpflichtig
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