Ausschreibung
- Publikationsdatum Simap: 06.11.2017
1. Auftraggeber
1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers
- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien, Sektion Luftqualität, CH-3003 Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Luftreinhaltung und Chemikalien, Sektion Luftqualität, zu Hdn. von WTO-Ausschreibung "Dokumentationsstelle LUDOK" - bitte nicht öffnen., Worblentalstrasse 68, Ittigen, 3003 Bern, Schweiz, Telefon: +41 58 462 93 12, E-Mail: MjE4WmNUYmBTV1xWT1piY1xVLlBPVGMcT1JbV1wcUVY=, URL www.bafu.admin.ch
-
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken
- Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen
- 18.12.2017
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen der Offerten Fragen ergeben, sind diese bis zum 18.12.2017 anonymisiert und ausschliesslich im Frageforum unter www.simap.ch zu stellen. Die Antworten werden im gleichen Forum erteilt. Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes
- Datum: 05.01.2018 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften: Das vollständige Angebot ist bis spätestens 05.01.2018 in 3-facher Ausführung (2-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf CD, DVD oder USB-Datenstick) dem BAFU an die aufgeführte Adresse zuzustellen.
a) Bei Abgabe an der Loge des BAFU (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail zu senden.
Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:
- 26.01.2018, Uhrzeit: 10:00, Ort: Bern, Bemerkungen: Die Öffnung der Angebote findet bis spätestens am vorgenannten Datum statt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers
- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7 Verfahrensart
- Offenes Verfahren
1.8 Auftragsart
- Dienstleistungsauftrag
1.9 Gemäss GATT/WTO-Abkommen, resp. Staatsvertrag
- Nein
2. Beschaffungsobjekt
2.1 Dienstleistungskategorie CPC:
- [8] Forschung und Entwicklung
2.2 Projekttitel der Beschaffung
- Dokumentationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit (LUDOK)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer
- Dokumentationsstelle LUDOK
2.4 Aufteilung in Lose?
- Nein
2.5 Gemeinschaftsvokabular
-
CPV: |
73300000 - Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung |
2.6 Detaillierter Aufgabenbeschrieb
- Das BAFU - als Umweltfachbehörde des Bundes - hat die Aufgabe, den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, die Immissionen zu bewerten, die Bevölkerung zu informieren und dem Bundesrat nötigenfalls Antrag auf eine Anpassung der Immissionsgrenzwerte der Luftreinhalteverordnung zu stellen. Die Untersuchung der Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die Gesundheit der Bevölkerung ist ein prioritäres Forschungsthema im Forschungskonzept 2017-2020 des BAFU.
Um den fortschreitenden Stand der wissenschaftlichen Kenntnisse über gesundheitliche Auswirkungen von Luftschadstoffen zu verfolgen, vergibt das BAFU den Auftrag, die aktuelle wissenschaftliche Literatur laufend zu sichten, zu sammeln, zu kommentieren und zusammenfassend zu beurteilen. Die Dokumentations- und Informationsstelle soll in den nächsten vier Jahren weitergeführt werden.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung
- Bern
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
- Beginn: 01.06.2018, Ende: 31.12.2021
- Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
- Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung des Auftrages um 2 x 2 Jahre: 01.01.2022 - 31.12.2023 für die erste optionale Verlängerung // 01.01.2024 - 31.12.2025 für die zweite optionale Verlängerung
2.9 Optionen
- Ja
- Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Auftrages um 2 x 2 Jahre: 01.01.2022 - 31.12.2023 für die erste optionale Verlängerung // 01.01.2024 - 31.12.2025 für die zweite optionale Verlängerung
2.10 Zuschlagskriterien
- ZK1 Preis Gewichtung 25%
ZK2 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Erstellen von systematischen Reviews und/oder Metaanalysen basierend auf wissenschaftlicher Literatur Gewichtung 25%
ZK3 Erfahrung der Schlüsselpersonen im Bereich der Lufthygiene Gewichtung 20%
i. Wissenschaftliche Kompetenz in Umweltepidemiologie sowie in den Bereichen experimentelle Humanstudien, toxikologische Studien und Studien am Arbeitsplatz bezüglich Endpunkten, die im Zusammenhang mit Luftschadstoffen untersucht werden
ii. Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Expositionswissenschaften sowie im Umgang mit Dosis-Wirkungsbeziehungen
iii. Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Luftschadstoffen
ZK4 Erfahrung der Schlüsselpersonen in der Kommunikation von wissenschaftlichen Themen an Laienpublikum und Auskunftserteilung an Medien Gewichtung 10%
ZK5 Erfahrung der Schlüsselpersonen in internationalen Expertengremien zur Bewertung von Umweltschadstoffen Gewichtung 10%
ZK6 Fundierte mündliche und schriftliche Französischkenntnisse der Schlüsselpersonen Gewichtung 5%
ZK7 Fundierte mündliche und schriftliche Italienischkenntnisse der Schlüsselpersonen Gewichtung 5%
2.11 Werden Varianten zugelassen?
- Nein
-
2.12 Werden Teilangebote zugelassen?
- Nein
-
2.13 Ausführungstermin
- Beginn 01.06.2018 und Ende 31.12.2021
- Bemerkungen: Verlängerung des Auftrages um 2 x 2 Jahre: 01.01.2022 - 31.12.2023 für die erste optionale Verlängerung // 01.01.2024 - 31.12.2025 für die zweite optionale Verlängerung
3. Bedingungen
3.1 Generelle Teilnahmebedingungen
- Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Die Eignungsnachweise (EK) gemäss Ausschreibungsunterlagen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes abgegeben werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten
- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen
- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
http://www.e-rechnung.admin.ch/index.php
3.4 Einzubeziehende Kosten
- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc.
3.5 Bietergemeinschaft
- Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.6 Subunternehmer
- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien
- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK2 Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Die für die Durchführung der Arbeiten vorgesehenen Personen müssen folgende Anforderungen erfüllen:
i. Wissenschaftliche Kompetenz in Umweltepidemiologie
ii. Wissenschaftliche Kompetenz im Bereich der Expositionswissenschaften
iii. Erfahrung in der Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Luftschadstoffen
EK3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.
EK4 Ansprechpartner (Schlüsselpersonen / SPOC)
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher die Funktion des Projektleiters (PL) einnimmt und für den Auftrag zuständig ist sowie einen Stellvertreter. Der Projektleiter und der Stellvertreter des Projektleiters müssen Erfahrung in einem Projekt mit vergleichbarer Komplexität nachweisen.
EK5 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und englischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder englischer Sprache erstellen und abliefern können. Hierfür ist redaktionelle Sicherheit in deutscher und englischer Sprache erforderlich (Niveau mindestens C1).
EK6 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK7
a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen
Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.
b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann
Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.
EK8 Akzeptanz der Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB)
Der Anbieter akzeptiert die AVB des Bundes für Forschungsaufträge (siehe Anhang 5 / Link: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html).
EK9 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK10 Keine unvereinbaren Mandate
Die mit der Weiterführung der Dokumentations- und Informationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit betraute Anbieterin muss in ihrer Grundhaltung die Strategie des Bundes zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Luftschadstoffen mittragen, wie sie in der LRV und im Luftreinhaltekonzept des Bundesrates von 2009 konkretisiert ist.
EK11 Unabhängigkeit
Die mit der Weiterführung der Dokumentations- und Informationsstelle Luftverschmutzung und Gesundheit betraute Anbieterin muss institutionell und finanziell unabhängig sein von Wirtschaftskreisen und Verbänden, deren Tätigkeit oder Produkte Luftschadstoffe erzeugen und emittieren.
EK12 Akzeptanz der Termine und des Sitzungsortes
Bei einem allfälligen Zuschlag ist der Anbieter bereit und in der Lage, die Termine einzuhalten und die Arbeiten umgehend aufzunehmen und ist bereit, den Standort des Auftraggebers als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt BAFU, Ittigen).
EK13 Überlassen von Nutzungs- und Urheberrechten
Alle Urheberrechte an den im Rahmen des Mandats entwickelten und produzierten Produkten gehören dem BAFU. Vorbehalten bleiben die immaterialgüterrechtlichen Persönlichkeitsrechte, soweit sie von Gesetzes wegen nicht übertragbar sind.
EK14 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente, wie Konzepte, Berichte, Datenbankdateien etc. sind dem Auftraggeber im Quellcode (*.docx, *.xls, *.ppt, *.pdf, *.eps, *.jpg, Dateien der verwendeten Datenbank z.B. *.fmp12) zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ordnungsgemäss erstellten Daten dem Auftraggeber abzugeben. Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte die verlangten Daten über das Projekt dem Auftraggeber sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.
3.8 Geforderte Nachweise
- Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: Keine
3.10 Sprachen für Angebote
- Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes
- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen
- unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.11.2017 bis 05.01.2018
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache, elektronisch erhältlich und unter www.simap.ch downloadbar. Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.
4. Andere Informationen
4.1 Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder
- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen
- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für Forschungsverträge (AVB Forschungsverträge). in der jeweils aktuell gültigen Fassung
Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
4.3 Verhandlungen
- Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.
4.4 Verfahrensgrundsätze
- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.5 Sonstige Angaben
- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.
Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Ausschreibungstext ist die deutsche Version die massgebliche.
Ausschluss, Vorbefassung: Amberg Engineering AG, Regensdorf, ist aufgrund der Unterstützung im Beschaffungsverfahren von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.
4.6 Offizielles Publikationsorgan
- www.simap.ch
4.7 Rechtsmittelbelehrung
- Keine
|