Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt bzw. Landschaftsarchitekt zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt und Landschaftsarchitekt über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und den Vorgaben des Rates vom 7.9.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht. Landschaftsarchitekten sind nur in Arbeitsgemeinschaft mit Architekten teilnahmeberechtigt.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen,
und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften nach Abschluss des Wettbewerbs ist zulässig.
Voraussichtliche Termine:
Versand der Unterlagen: 21.12.2017,
Rückfragekolloquium: 17.1.2018,
Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: 1.3.2018,
Preisgerichtssitzung: 22.3.2018.
In anschließenden Verhandlungsverfahren werden von den Preisträgern des Wettbewerbs folgende weitere Eignungsnachweise zur wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Leistungsfähigkeit verlangt:
— Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssumme 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 500 000 EUR für sonstige Schäden mit zweifacher Maximierung pro Versicherungsjahr;
— mindestens 4 festangestellte Architekten/Architektinnen (ohne Büroinhaber).
Eine Eignungsleihe gemäß §47 VgV ist hierbei zulässig.
Die Vergabeunterlagen einschließlich der den Verhandlung zugrunde gelegten Zuschlagskriterien werden den Preisträgern mit der Einladung zum Verhandlungsverfahren bekanntgegeben. Das Wettbewerbsergebnis wird mit 60 % berücksichtigt, wobei ein 1. Preis mit 60 Punkten, ein 2. Preis mit 45 Punkten und ein 3. Preis mit 35 Punkten bewertet wird.
Der Auslober behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot gemäß §17 Absatz 11 VgV zu erteilen.