Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren wird gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV). Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben, sofern er die Eignungskriterien vollumfänglich erfüllt.
Folgende Leistungen sind Bestandteil der Auftragsvergabe auf Grundlage der HOAI 2013:
1. Freianlagenplanung, §39 HOAI, Lph. 1-5, optional 6-9, Zone III
Wenn der mit zu entwerfende Stadtbaustein „Neubau eines Hotels / Touristinfo“ später realisiert werden sollte, erfolgt dies nicht durch den Auslober. Ein Auftragsversprechen gibt es hier nicht.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit offen, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes (§17 Abs. 11 VgV) an den 1. Preisträger zu vergeben.
Ansonsten werden nach Abschluss des Wettbewerbs gemäß §14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit allen Preisträgern des Wettbewerbs durchgeführt. Bewerbergemeinschaften treten dabei als Bietergemeinschaften auf. Diese dürfen auch nach Abschluss des Wettbewerbs eingegangen oder erweitert werden (Eignungsleihe gem. §47 VgV).
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme über mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für sonstige Schäden.
2. Namentliche Benennung von mindestens 1 technischen Mitarbeiter je Fachdisziplin mit einer der Teilnahmeberechtigung entsprechenden Qualifikation.
3. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung und Vertretungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters für Angebot und Verhandlung. Ziel ist es, die Bietergemeinschaft zu beauftragen, die das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat. Voraussetzung für die Beauftragung ist, dass die wirtschaftlichen Möglichkeiten der Ausloberin für die Umsetzung des Gesamtprojektes erreichbar erscheinen. Im Rahmen der Angebotsphase wird deshalb eine Kostenschätzung nach der DIN 276 gefordert. Eine separate Honorierung hierfür ist nicht vorgesehen, die Leistung wurde bei der Ermittlung der Preisgelder bereits berücksichtigt.
Das Auswahlgremium wird gebildet aus Vertretern der Ausloberin und des Preisgerichts. Mindestens zwei Fachpreisrichter (je 1 Landschaftsarchitekt und 1 Architekt / Stadtplaner) werden zur Beratung hinzugezogen.
Die Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren werden sein:
1. Wettbewerbsergebnis 50 %;
2. Weiterentwicklung Entwurf 20 %;
3. Wirtschaftlichkeit 15 %;
4. Projektorganisation 10 %;
5. Honorarangebot 5 %.
Nach Abschluss der Verhandlungsgespräche wird der Teilnehmer mit dem wirtschaftlichsten Angebot beauftragt. Vertragspartner sind der Bieter oder die Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend).
Die Beauftragung steht unter dem Vorbehalt der Gremienzustimmung.