1.1 Zulassung
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden können, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen.
Sie belegen dies auf der vom Auslober vorgegebenen Bewerbererklärung und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Liegt kein Verstoß gegen diese Mindestkriterien, die den Bewerbungsunterlagen ausführlich zu entnehmen sind vor, werden die Bewerbungen zum Losverfahren zugelassen.
Eignungskriterien und Nachweise:
1.2 Auswahl
Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringen die Bewerber anhand von Nachweisen und Erklärungen, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen. Mit den Projektblättern
verdeutlichen die Bewerber ihre besondere Eignung, die erwarten lässt, dass sie für die anstehende Wettbewerbsaufgabe gute Lösungsvorschläge erarbeiten können.
1.3 Projektblätter
Projektblatt 1
— Vergleichbar realisiertes Projekt innerhalb der letzten Acht Jahre
— Gebäudeplanung (max. 6 Punkte)
Nachweis einer Gebäudeplanung für ein vergleichbares, fertig gestelltes Projekt aus dem Bereich „Gesundheit und Betreuung“ Honorarzone 3.
Bei Berufsanfängern kann dies auch ein Projekt sein, das sie als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro abgewickelt haben, wenn dies der Büroinhaber des anderen Büros bestätigt.
Darstellung auf 1 Seite DIN A3 quer Zeichnungen, Abbildungen des fertiggestellten Projektes,
mit Nennung von:
— Projektbezeichnung, Ort, Auftraggeber, Ansprechpartner
— Aufgabenbeschreibung
— Baukosten (Kostengruppe 300 + 400 in EUR netto)
— Angabe der erbrachten Planungsleistungsphasen
— Monat/ Jahr der Fertigstellung
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt nach folgenden Kriterien:
Das Referenzprojekt entspricht den Anforderungen an diese Aufgabe:
— In hervorragender Weise 6 Punkte
— In überdurchschnittlicher Weise 4 Punkte
— In geringer Weise 2 Punkte
— In nicht hinreichender Weise 0 Punkte
Projektblatt 2
— Wettbewerbserfolg oder Auszeichnung – Gebäudeplanung (max. 3 Punkte)
Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme (Preis, Ankauf/ Anerkennung) an einem regelrechten Architektenwettbewerb nach GRW/RPW (bei ausländischen Bewerbern vergleichbare
Wettbewerbserfolge) der letzten 8 Jahre.
Oder ein ausgezeichnetes realisiertes Projekt (Architekturpreis wie z. B. BDA-Preis, Beispielhaftes Bauen etc.).
Mehrfachbeauftragungen / VgV Verhandlungsverfahren sind nicht zugelassen.
Oder Nachweis aus einem studentischen Wettbewerb oder Auszeichnungsverfahren. Darstellung auf 1 Seite
DIN A3 quer Nachweis z.B. durch Kopie eines Preisgerichtsprotokolls, Bestätigung des Auslobers,Veröffentlichung o.ä.
Alle dargestellten Projekte müssen bis zum 01.07.2017 fertiggestellt oder ausgezeichnet worden sein.
Die Bewertung der eingereichten Unterlagen erfolgt nach folgenden Kriterien:
Auszeichnung oder 1. Preis 3 Punkte
Preisträger 2 Punkte
Anerkennung 1 Punkt
Hinweis: Projektblatt 2 muss ein anderes Projekt beinhalten als Projektblatt 1!
1.4 Bewertung, Auswahl und Losverfahren
Ein eigenständiges Auswahlgremium beurteilt die abgegebenen Projektblätter. Für diese werden Punktevergeben (siehe oben). Insgesamt ist eine maximale Anzahl von 9 Punkten zu erreichen.
Die Mitglieder des Auswahlgremiums sind
— Silke Voß – GMSH
— Davina Doose – GMSH
— Gabriele Richter Architektin, Kiel
— Dieter Richter Architekt und Stadtplaner, Kiel
Die Teilnahmeberechtigten, die 6 oder mehr Punkte erzielen, qualifizieren sich für die Teilnahme am Wettbewerb bzw. am Losverfahren.
Genügen mehr als 7 Bewerber den Auswahlkriterien, dann werden aus allen qualifizierten Bewerbungen die 7 Teilnehmer durch Los bestimmt.
Die Auslosung erfolgt unter Aufsicht einer von der Ausloberin unabhängigen Dienststelle.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert.
Alle Bewerber erhalten über das Ergebnis des Auswahlverfahren per E-Mail eine Benachrichtigung.