14.
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote (§ 46 Absatz 1 S. 3 UVgO). Es erfolgt an dieser Stelle der Hinweis, dass die erforderliche Umstellung der Formblätter auf die Anforderungen der UVgO bisher noch nicht stattgefunden hat, was dazu führt, dass Formblätter mit den Verweisen auf die Regelungen der VOL/A Abschnitt 1 verwendet werden müssen. Entsprechende Hinweise sind sinngemäß durch entsprechende Vorschriften der UVgO zu erstzen. Es gilt deutsches Recht.
(1) Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich und ausnahmslos elektronisch über die Vergabeplattform des Bundes durchgeführt. Vergabeunterlagen, Kommunikation sowie Angebotsabgaben erfolgen ausschließlich über diesen Weg. Für die Teilnahme an der elektronischen Auftragsvergabe registrieren Sie sich einmalig unter
www.evergabe-online.de.
Technischen Support erhalten Sie telefonisch bei der Hotline des Betreibers der Plattform (Bundesinnenministerium), die unter der Rufnummer +49 (0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
(2) Die Ausschreibung erfolgt nach den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) (idF der Bekanntmachung vom 07.02.2017), dem VHL-BVI und den dazugehörigen Formblättern, sowie den Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Leistungen TnL BVI - national - Ausgabe 04/2016.
(3) Vermeintliche Verstöße gegen das unter Punkt (2) genannte Vergaberecht sind dem Auftraggeber binnen 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahmemöglichkeit schriftlich über die eVergabe Plattform mitzuteilen. Bieter können sich nicht zu ihren Gunsten auf Fehler in den Vergabeunterlagen berufen, sofern sie diese bemerkt, jedoch nicht darauf hingewiesen haben. Deshalb ist auf missverständliche Formulierungen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen ebenfalls hinzuweisen.
(4) Bieter können bis zum 27.11.2017 um 10:00 Uhr Fragen zu diesem Vergabeverfahren über die eVergabe Plattform stellen. Diese werden zeitnah - spätestens jedoch bis 28.11.2017 Dienstschluss beantwortet. Bei Fragen, die nach dem 27.11.2017, 10:00 Uhr eingehen, kann die Beantwortung nicht mehr garantiert werden.
(5) Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist ohne die ausdrückliche Genehmigung des BSH nicht erlaubt.
(6) Der Bieter /Teilnehmer hat über die dienstlichen Angelegenheiten, die ihm im Rahmen der Ausschreibung bekannt geworden sind, auch nach dem Ende der Angebotsphase Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die Mitarbeiter zu verpflichten, die bei der Erstellung des Angebots beteiligt sind.
(7) Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
(8) Im Falle eines Zuschlages gelten folgende Vertragsbestandteile:
- Vergabe- und Vertragsunterlagen
- Bekanntmachung dieser Ausschreibung,
- Zusätzliche Vertragsbedingungen,
- VOL/B und AGB BSH
- Angebot