1 Besondere Vergabebedingungen
1.1 Erklärungen und Nachweise vor Auftragsvergabe
1.1.1 Tariftreue und Mindestlohn
Es ist vom Anbieter eine Verpflichtungserklärung abzugeben, die Tariftreue und Sozialstandards sicherstellen soll und auch für etwaige Nachunternehmern und Verleihfirmen von Arbeitskräften vorzulegen ist. Diese Erklärung soll mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden, hat aber spätestens mit dem Angebot vorzuliegen.Fehlt diese Erklärung mit Abgabe des Angebotes noch, ist dieses unvollständig und wird vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Bieter sind verpflichtet:
1. die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TTG dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen,
2. bei Vertragslaufzeiten von länger als drei Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss eine Eigenerklärung des Inhalts vorzulegen, dass die Bedingungen der abgegebenen Erklärung nach wie vor eingehalten werden,
3. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt,
4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden.
Der öffentliche Auftraggeber fordert ab einem Auftragswert von netto 25 000 EUR für den Bieter, die Nachunternehmer und die Verleiher von Arbeitskräften beim Gewerbezentralregister Auskünfte überrechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit oder verlangt von diesen eine Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen. Auch im Erklärungsfall kann der öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
1.1.2 Versicherungsschutz
Der AN ist verpflichtet, eine für das übernommene Risiko ausreichende Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen
— für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR
— für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR
— gesetzlichen Haftpflicht des Auftragnehmers für drohende oder eintretende Umweltschäden nachdem Umwelthaftungsgesetz (UHV) sowie einschließlich öffentlich-rechtlicher Ansprüche nach dem Umweltschadengesetz (USchadG) in Höhe von mind. 500 000 EUR eines in Deutschland zugelassenen Versicherers abzuschließen und bis zum Ablauf der Mängelhaftungsfristennach Ziff. 12.1 dieses Vertrages aufrecht zu erhalten. Die entsprechende Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von 10 Jahren vorzusehen. Deckungssummen mind. doppelt maximiert je Versicherungsjahr.
1.1.3 Geltungsbereich der besonderen Vergabebedingungen
Alle Erklärungs- und Bestätigungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen(Subunternehmen) auch für diese. Die Verpflichtungen der Bieter und Auftragnehmer gelten auch für die Bietergemeinschaft und für deren Mitglieder.