Das Verfahren wird als kombinierter Wettbewerb für die Objektplanung Gebäude und Freianlagen nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit 20 Teilnehmern, von denen 6 gesetzt werden, durchgeführt. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens müssen die zum Wettbewerb zugelassenen Architekten einen Landschaftsarchitekten auswählen, mit dem sie für die Bearbeitung des Wettbewerbs zusammenarbeiten. Die Zusammenarbeit ist zwingend. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber, die beide Objektplanungen abdecken können. Der Projektverantwortliche für die Disziplin Architektur ist im Teilnahmeantrag zu benennen. Dieser muss nach Art. 1 Abs. 1, Art. 2 BauKaG befugt sein, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen.
Folgende Termine sind vorgesehen: Versand der Unterlagen an die Teilnehmer – Februar 2018, Abgabe Wettbewerbsarbeiten – Mai 2018, Preisgericht – Juni 2018.
Die Auswahl der 14 weiteren Wettbewerbsteilnehmer erfolgt unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, nach folgenden Kriterien:
1. Qualität von Referenzprojekten;
2. Erfahrung in Planung und Ausführung von Referenzprojekten mit vergleichbaren Planungs- und Beratungsanforderungen.
In jedem der Kriterien sind maximal 5 Punkte erreichbar; die Bewertung errechnet sich aus der Addition der je Kriterium erreichten Punkte. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Referenzprojekte des Bewerbers:
Eigenerklärung zu Referenzprojekten des Bewerbers. Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Planungs- und Beratungsanforderungen vergleichbar sein. Erfolge bei geregelten Wettbewerbsverfahren (z. B. nach RPW) können ein Hinweis auf eine hohe Gestaltqualität sein. Es werden alle Referenzprojekte gewertet, deren Urheberschaft und / oder Projektbearbeitung (Projektverantwortung / Projektleitung) den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist und deren Projektbearbeitung (Leistungszeitraum bis einschließlich LPh. 8) im Jahr 2007 oder später erfolgt ist. Für die Referenzprojekte sind jeweils die im Formblatt „Referenzliste“ abgefragten Angaben zu machen. Bei Referenzprojekten, deren Urheberschaft bei anderen liegt, sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung anzugeben. Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat.
Präsentation der Referenzprojekte:
Präsentation von max. 3 Referenzprojekten aus der Referenzliste. Die Referenzprojekte sind auf insgesamt max. 6 Seiten DIN-A4 (einseitig) in Form von Texten, Fotos, Zeichnungen (z. B. Lagepläne, Grundrisse, Ansichten, Schnitte) aussagekräftig darzustellen. Aus der Präsentation sollen die Qualität und die Erfahrung insbesondere im Hinblick auf die angegebenen Auswahlkriterien erkennbar sein.