Modalitäten der Bewerbung
Eine Bewerbung ist nur mit dem vom Auslober ausgegebenen formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Die Bewerbungsunterlagen können kostenlos und ausschließlich digital bei der HAD heruntergeladen werden. Zum Auswahlverfahren sind nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht.
Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.
Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen; die Bewerbergemeinschaft füllt einen gemeinsamen Bewerbungsbogen aus.
In seiner Bewerbererklärung und mit den dargestellten Projekten belegt der Bewerber seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, seine gestalterische Qualität und seine Arbeitsweise. Insgesamt macht er seine besondere Eignung und Kompetenz für die anstehende Wettbewerbsaufgabe deutlich, die erwarten lässt, dass er einen guten Lösungsvorschlag macht.
Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Geforderte Nachweise:
— ausgefüllter und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebener Bewerbungsbogen (Antrag auf Teilnahme am Wettbewerbsverfahren),
— Erklärung, dass die Ausschlusskriterien der §§ 123, 124 GWB nicht bestehen (siehe Bewerbungsbogen),
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBI. S. 345.
Nichtvorlage bzw. nicht rechtzeitige Vorlage des vom Bewerber unterschriebenen Bewerbungsbogens sowie der Erklärungen zu §§ 123, 124 GWB und HVTG sowie der Nachweise der Berufszulassung (s. Nachweis der beruflichen Befähigung), Bewerbungen nur für Teilleistungen, Mehrfachbewerbungen und des Handelsregisterauszuges (soweit erforderlich) führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Nachweis der beruflichen Befähigung.
— Nachweis von 2 städtebaulichen Projekten der letzten 7 Jahre (einschl. 2010) mit vergleichbarer Zielsetzung für ein innovatives innerstädtisches Quartier und/oder Wohnbauprojekte in vergleichbarer Größenordnung mit innovativem Wohnungsmix (siehe II.2.4. Anlass und Zweck des Wettbewerbs) sowie Angaben zu Projektbezeichnung, Auftraggeber, Beschreibung des Projektes,
— Grafischer Nachweis für jedes der geforderten Referenzprojekte einmal analog und einmal digital (pdf-Format, 300 dpi) auf max. 4 Seiten DIN A3 (Querformat) gesamt,
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Stadtplaner oder Architekt),
— Haben Bewerber die geforderten Referenzprojekte verantwortlich in anderen Büros erbracht, ist hierfür eine Bestätigung des für das Referenzprojekt beauftragten Büros erforderlich,
— Zum Nachweis der Eignung können kleinere Büroorganisationen oder Berufsanfänger eine Bewerbergemeinschaft bilden oder sich der sog. Eignungsleihe (siehe § 47 VgV) bedienen.
Auswahl der Bewerber
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertretern der relevanten Fachämter und einer externen Architektin mit Ortskenntnis, Frau Cilia Tovar, Frankfurt/Main. Das Gremium bestimmt die Teilnehmer des Wettbewerbs aus dem Kreis der Bewerber, welche die formalen und fachlichen Anforderungen für die Zulassung erfüllen.
Dabei werden diejenigen Bewerber ausgewählt, die aufgrund der aus den Bewerbungsunterlagen ersichtlichen Qualitäten der eingereichten Referenzprojekte besonders geeignet erscheinen. Qualifizieren sich mehr als 6 Bewerber (zuzüglich 3 Nachrücker), entscheidet das Los.