Wettbewerbsbekanntmachung
Dieser Wettbewerb fällt unter: Richtlinie 2004/18/EG
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Lokalbehörde
1.3)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
1.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber / Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Wettbewerbs / Beschreibung des Projekts
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Wettbewerbs/Projekts durch den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber:
begrenzter hochbaulicher Realisierungswettbewerb zur Erweiterung des Gymnasiums Lohne nach RPW 2013
II.1.2)Kurze Beschreibung:
Für die notwendige Erweiterung des Gymnasiums Lohne um einen Klassentrakt mit 18 Klassenräumen und die Neuorganisation des Lehrerbereiches durch Überbauung eines heutigen Innenhofs ist die Durchführung eines hochbaulichen Realisierungswettbewerbs im Frühjahr 2018 vorgesehen. Im Rahmen dieses Wettbewerbs werden bis zu acht Architekturbüros Konzepte für den Umbau und den ergänzenden Neubau erarbeiten; es handelt sich also um ein begrenztes Wettbewerbsverfahren.
Die dem Wettbewerb zugrundeliegende Vergabeabsicht liegt über dem aktuellen Schwellenwert für eine europaweit offene Ausschreibung und unterliegt damit den Regelungen der VgV. Damit ist die Durchführung eines vorgeschalteten Teilnahmewettbewerbs erforderlich. Alle acht Büros sollen über diesen Teilnahmewettbewerb ausgesucht werden.
II.1.3)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Die Vergabe der über den Teilnahmewettbewerb zu vergebenden Plätze erfolgt über ein notariell überwachtes Losverfahren. Die Zulassung zum Losverfahren ist an die Einreichung folgender Unterlagen gebunden:
1. Nachweis der berufsfachlichen Befähigung über eine Kopie/Scan der Kammerurkunde bzw. den in III.2 genannten Nachweisen
2. vollständig ausgefülltes Bewerberformular mit Eigenerklärung über das Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses gem. §4 (2) RPW 2013 (i.d. Fassung vom 31.1.2013) bzw. §79 (2) VgV in der (Fassung vom 12.4.2016)
3. Nachweis der hinreichenden Leistungsfähigkeit über eine Referenz:
Eine Referenz ist dann im Sinne der zu treffenden Vergabeentscheidung geeignet wenn sie die Betreuung des Neu- oder Umbaus bzw. der baulichen Ergänzung eines öffentlich zweckgewidmeten Gebäudes* mit anrechenbaren Baukosten der KG 300 und 400 von mind. 1 300 000 EUR brutto innerhalb der letzten drei Jahre nachweist. Die planerische Betreuung muss dabei mindestens die Leistungsphasen 2-3 und 5-8 umfasst haben. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fertigstellung (spätester Stichtag 23.1.2018, frühester Stichtag 21.12.2014).
[*Erläuterung: „öffentliche Zweckwidmung“: Im Sinne des Abs.2 des § 50 der Musterbauordnung, mit Ausnahme von: Gewerbe-/ Produktionshallen, Sportstätten, Garagen-/Stellplatzbauten und Toilettenanlagen].
Die Kurzbeschreibung des Referenzprojekts hat auf einem A3 Blatt im Querformat zu erfolgen. Verschiedene Mindestangaben zu dem Verfahren werden im Bewerbungsformular abgefragt und sind dort vollständig einzutragen.
Die Einreichung zusätzlicher Referenzen bringt keinen Vorteil.
Mehrfachbewerbungen – auch unterschiedlicher Dependencen eines Unternehmens - sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Bewerbung und die Darstellung der Referenzen haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Nachweise wie Kammerurkunde, evtl. Zeugnisse etc. sind nötigenfalls mit einer amtlich anerkannten Übersetzung zu belegen. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Die Bewerbungsunterlagen oder evtl. notwendige Nachreichungen sind bis zum 23.1.2018 16.00 Uhr unter dem Stichwort „Teilnahmewettbewerb Gymnasium Lohne“ entweder:
Auf postalischem Weg an:
BPW baumgart+partner.
Herrn Jörn Ackermann.
Ostertorsteinweg 70-71.
28203 Bremen
Oder.
Per E-Mail an:
MTNeYGhib2pea2s9X210Kl9ecmpkXm9xK2Fi
Einzureichen. Bei Einsendung als E-Mail sind alle drei genannten Unterlagen als jeweils einzelne pdf-Datei anzuhängen.
Bewerbungsunterlagen die bis zum 22.1.2018 10.00 Uhr eingehen, werden bis um 16.00 Uhr des selben Tages auf Vollständigkeit geprüft und evtl. fehlende Unterlagen werden telefonisch oder per E-Mail umgehend von der Kontaktstelle nachgefordert.
Das Losverfahren wird unter notarieller Aufsicht am 25.1.2018 vollzogen. Im Anschluss erfolgt der Versand der Teilnahmeerklärungen an die ausgelosten Teilnehmer per E-Mail. Für den Fall von Absagen zum Wettbewerb oder nicht fristgerecht eingehender Teilnahmeerklärungen (Stichtag: 8.2.2018 14.00 Uhr) erfolgt ein Aufrücken ins Teilnehmerfeld aus einer Liste zusätzlich ausgeloster Nachrücker. Die Feststellung und Bekanntgabe des Teilnehmerfeldes und der Beginn der Bearbeitung erfolgen am 9.2.2018.
III.2)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Teilnahmeberechtigt sind in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie den Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates, am Tag der Auslobung zur Führung der Berufsbezeichnung ARCHITEKT berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß Artikel 46-49 (Architekt) der Richtlinie 2005/36 EG (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt sind außerdem juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und deren Sitz innerhalb des oben beschriebenen Zulassungsbereichs liegt. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Dieser bevollmächtigte Vertreter sowie der oder die Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden.
Teilnahmeberechtigt sind ferner Arbeitsgemeinschaften natürlicher Personen sowie juristischer Personen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied im obigen Sinne teilnahmeberechtigt sein Jede Arbeitsgemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften, beteiligte Fachplaner sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht mit anderen Teilnehmern zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Geplante Teilnehmerzahl: 8
IV.2)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer
IV.3)Kriterien für die Bewertung der Projekte:
Bewertungskriterien.
Formalleistungen:
— vollständige und termingerechte und anonyme Abgabe,
— Leistungserfüllung.
Hochbauliches und städtebauliche Konzept:
— Erfüllung Flächenvorgaben,
— Umsetzung der raumfunktionalen Zusammenhänge,
— Gestaltqualität der Architektur,
— städtebauliche Wirkung und Eingliederung,
— Verknüpfung von Innen- und Außen.
Wirtschaftlichkeit/Flexibilität.
— Pflege-/Bewirtschaftungsaufwand,
— Nachhaltigkeit der Materialverwendung über den gesamten Lebenszyklus,
— Flexibilität der Raumstrukturen.
IV.4)Verwaltungsangaben
IV.4.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber/beim Auftraggeber:
IV.4.2)Bedingungen für den Erhalt von Vertrags- und ergänzenden Unterlagen
Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.1.2018 - 16:00
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.4.3)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 23.1.2018 - 16:00
IV.4.4)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25.1.2018
IV.4.5)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.
IV.5)Preise und Preisgericht
IV.5.1)Angaben zu Preisen:
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Preissumme beträgt (vorbehaltlich Verfizierung durch die Architektenkammer Niedersachsen) 40 000 EUR brutto.
IV.5.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer
IV.5.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den bzw. an einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.5.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber / den Auftraggeber bindend: ja
IV.5.5)Namen der ausgewählten Preisrichter
1. Prof. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer
2. Patrick Ostrop
3. Michael Schröder
4. Ruth Kläne
5. Andreas Espelage
6. Herbert Winkel
7. Hartmut Heinen
8. Jürgen Schiering
9. Petra Ahlers
10. Frank Püffel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
Auftragsgegenstand.
Die ausgeschriebenen Leistungen werden an den ersten Preisträger vergeben, sofern das Preisgericht keine anderweitige Empfehlung gibt und der Beauftragung keine schwerwiegenden Gründe entgegenstehen. Sofern eine Einigung mit dem ersten Preisträger aus solchen Gründen nicht möglich ist, werden alle weiteren Preisträger zu Verhandlungsgesprächen geladen.
Die zu vergebende Planungsleistung umfasst die Neuerrichtung eines Klassentraktes mit 18 Klassenräumen sowie die Neuorganisation und Teilerweiterung des Verwaltungstraktes. Das Vergabeversprechen umfasst die Leistungsphasen 2 bis 4 sowie Leitdetails. Der Auslober (LK Vechta) beabsichtigt die stufenweise Vergabe aller Leistungsphasen.
Die Hinzuziehung weitere Fachplaner (Innenarchitekt, Statiker, TGA-Planer etc.) ist den Teilnehmern freigestellt. Ein Vergabeversprechen für diese Fachplanungen wird jedoch nicht ausgesprochen.
Der Auslober beabsichtigt die optionale Vergabe der planerischen Vorbereitung einer anstehenden Umnutzung verschiedener Klassenräume zu Fachklassenräume ebenfalls an den Sieger des Wettbewerbsverfahrens bzw. das im Rahmen dieses Vergabeverfahren beauftragte Büro.
Im Rahmen der an den Wettbewerb anschließenden Vergabegespräche haben die Bewerber das nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe gemäß §123 Absatz 1 und § 123 Absatz 4 GWB zu erklären, sowie ggf. vorliegende fakultative Ausschlussgründe gem. § 124 GWB zu benennen.
Im Falle der weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb erbrachte Leistungen nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Beauftragung zugrunde gelegt werden kann.
Die Verfahrensteilnehmenden verpflichten sich im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens auf, ist der Auslober berechtigt – unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft – ein oder mehrere Mitglied/er der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrunde liegenden Planungsaufgabe zu beauftragen.
Auftragsumfang und Vorschlag zur Vergütung.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden folgende Leistungen vergeben:
Objektplanung Gebäude Lph 3 – 9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Ziffer 10.1 für die Erweiterung des Gymnasium Lohne, wobei sich das Vergabeversprechen des Realisierungswettbewerbs auf die Lph 3 und 4 sowie der Erstellung von Leitdetails bezieht. Der Auslober beabsichtigt jedoch die anschließende schriftliche und stufenweise Vergabe aller weiteren Leistungsphasen.
Der Auftraggeber (LK Vechta) geht mit folgenden Vorschlägen zur Vertragsgestaltung in die Verhandlungen:
— Die Einordnung der Leistung erfolgt in Honorarzone (HZ) III. Die Abrechnung erfolgt als Berechnungshonorar nach der HOAI auf der Grundlage der Kostenberechnung, solange diese nicht vorliegt nach der Kostenschätzung,
— Der Mindestsatz darf nicht unterschritten werden,
— Der Umbau im Bestand erfolgt zeitlich getrennt, das Honorar wird getrennt berechnet, der Umfang der Leistung unterscheidet sich von dem des Erweiterungsbaus. Für diese Leistungen wird ein Umbauzuschlag gewährt,
— Der Architekt überträgt bei Vertragsschluss dem Landkreis Vechta die ausschließlich urheberrechtlichen Nutzungsrechte an seinen aufgrund des Wettbewerbs/Vertrages angefertigten Entwürfen. Dem Landkreis Vechta steht damit das Recht zu, diese unter Ausschluss des Architekten zu nutzen.
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.12.2017