Die unter Ziff. IV.3.5 Personen sind als Preisrichter angefragt worden. Die Ausloberin behält sich vor, andere und weitere fachkundige Personen als Preisrichter und stellvertretende Preisrichter oder sachverständige Berater hinzuzuziehen. Der Wettbewerb und das Verhandlungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt. Gemäß § 38 Abs. 4 VgV verzichtet die Auftraggeberin auf eine erneute Bekanntmachung für das Verhandlungsverfahren. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung gemäß § 52 Abs. 3 VgV erfolgt nach der Preisgerichtssitzung des Realisierungswettbewerbs in Verbindung mit dem Versand des Protokolls des Preisgerichts. Die Bieterinnen/Bieter/Bietergemeinschaften werden im Verhandlungsverfahren verpflichtet die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlichsind anzugeben.
Durch die Bewerbung am nicht offenen Realisierungswettbewerb erklären die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, dass die Angebotsfrist vorab für das anschließende Verhandlungsverfahren einvernehmlich auf zehn Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe, gemäß § 17 Abs. 7 VgV zugunsten des Städtebauförderungs-Bewilligungsverfahrensfestgelegt wird.
Die zur Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen werden den gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zur Angebotsabgabe aufzufordernden Wettbewerbsteilnehmern zur Verfügung gestellt.
Die/der Bieterin/Bieter/Bietergemeinschaft, die die höchste Gesamtbewertungspunktzahl gemäß der Zuschlagskriterien 1–4 gemäß Anlage B (Zuschlagsmatrix) erreicht, wird der Zuschlag sofern keine anderen Gründe dagegen sprechen erteilt und mit der Bearbeitung stufenweise beauftragt. Sofern keine wichtigen Gründe einer Beauftragung der Gewinnerin/des Gewinners des Wettbewerbsverfahrens entgegenstehen, behält sich die Auftraggeberin vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote an die Gewinnerin / den Gewinner des Realisierungswettbewerbs gemäß § 17 (11) VgV und § 8 (2) RPW 2013 sowie Ziff. II.2.4 zu vergeben ohne in Verhandlungen zu treten.
Voraussichtliche Termine des Realisierungswettbewerbs:
— Versand der Unterlagen / Beginn der Bearbeitungsphase am 09. Februar 2018,
— Online-Rückfragen gemäß Anlage IV RPW 2013 bis 14. Februar 2018,
— Abgabe der Präsentation für die Öffentlichkeitsbeteiligung I bis 20. Februar 2018,
— Rückfragenkolloquium und Öffentlichkeitsbeteiligung I "Werkbericht" (Präsentation durch Teams) am 22. Februar 2018,
— Versand der Protokolle des Rückfragenkolloquiums und der Öffentlichkeitsbeteiligung I 01. März 2018,
— Abgabe der Zwischenpräsentationen 07. März 2018,
— Öffentlichkeitsbeteiligung II "Zwischenpräsentation " (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) am 08. März 2018,
— Abgabe der Wettbewerbsbeiträge bis 04. Mai 2018,
— Vorprüfung der eingereichten Arbeiten 04. Mai bis 06. Juni 2018,
— Öffentlichkeitsbeteiligung III "Abschlusspräsentation" (Präsentation durch Verfahrensbetreuer) und Preisgerichtssitzung am 07. Juni 2018,
— Ggf. Ausstellung der Verfahrensergebnisse/Pressekonferenz 08. Juni 2018.
Voraussichtliche Termine des Verhandlungsverfahrens:
— Abgabe der Erstangebote bis 19. Juni 2018,
— Prüfung der eingegangenen Angebote bis 27. Juni 2018,
— Verhandlungen gemäß § 17 Abs. 10 bis 12 VgV am 27. und ggf. 28. Juni 2018.
Abschluss Leistungsphase 3 gemäß §§ 39 und 55 HOAI Ende September 2018.
Mögliche und aus verfahrenstechnischen Gründen notwendige Änderungen der Terminplanung dieses Verfahrens bspw. gemäß § 17 (11) VgV werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern rechtzeitig bekanntgegeben.
Folgende Unterlagen werden als Information zur Verfügung gestellt. Sie sind für die Bewerbung nicht einzureichen:
Anlage A: Auswahlmatrix.
Anlage B: Zuschlagsmatrix.
Anlage C: Wettbewerbsgebiet.
Anlage D: Gestaltungssatzung.
Für die Umsetzung der planerischen Maßnahmen stehen bis zu 4.000.000 Euro zur Verfügung.