Zulassungsbereich:
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA). Der jeweils aktuelle Stand der Mitgliedsstaaten ist einsehbar unter: https://www.wto.org/english/tratop e/gproc e/memobs e. html.
Erklärungen/Angaben zum Zwecke der Auswahl:
Vom Bewerber/Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft sind im Teilnahmeantrag folgende Angaben zu machen und Eigenerklärungen einzureichen:
1.Ausschlussgründe/ Interessenkonflikt:
— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
— Erklärung, dass er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren nicht,
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder,
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder,
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder,
— gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei.
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße.
Von mehr als 2500 EUR belegt worden ist.
— Erklärung, dass kein Interessenkonflikt nach § 6 VgV besteht,
— Erklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 79 Abs. 2 VgV/ kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW vorliegt.
2.Angaben zu einem besonderen Berufsstand
— Erklärung der Berechtigung zur Führung der in III.2.1 geforderten Berufsbezeichnung. Sofern in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt ist, so erfüllt die Anforderungen, wer über ein Diplomprüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung über die Richtlinie 2005/36/EG (EU Berufsqualifikationsrichtlinie, geändert durch Richtlinie 2013/55/EU) gewährleistet ist,
— Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber und verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates des Zulassungsbereichs tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a/ wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
Oder.
b/ wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) angezeigt haben.
Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist.
3.Fachliche Anforderungen: Referenzprojekte
Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung.
Auswahlverfahren:Die Referenzprojekte werden anhand der folgenden Kriterien bewertet.
(siehe Anl. 2.Wertungsmatrix mit An. 3 Erläuterungen zu den Wertungskriterien).
Bewerbergemeinschaften:
Von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich eigenständige Erklärungen und -soweit gefordert- Nachweise einzureichen. Die fachliche Anforderung (Referenzprojekt/e) kann auch gemeinsam nachgewiesen werden.Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Formblatt III.9 VHF Bayern) abzugeben.
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— und ausgeführt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften wird insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfängern und kleineren Büros hingewiesen.
Teilnahmeberechtigung:
Siehe auch Anlage Ergänzung zur Bekanntmachung.