Bewerben können sich ausschließlich Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten unter der Federführung des Architekten.
Innenarchitekten sind als weitere Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ebenfalls zugelassen.Die Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf 15 beschränkt. Davon wurden von der Ausloberin 5 Teilnehmer vorab benannt.
Die anderen 10 Teilnehmer werden in einem vorgeschalteten Bewerbungsverfahren ausgewählt. Die Verwendung des formalisierten Bewerbungsbogens ist zwingend. Dieser kann auf der Homepage des wettbewerbsbetreuenden Büros unter www.baeumlearchitekten.de eingesehen und heruntergeladen werden. In der Bewerbererklärung und den dargestellten Projekten belegen die Bewerber ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, vor allem ihre Eignung und Kompetenz im Hinblick auf die anstehende Wettbewerbsaufgabe.
Zulassungskriterien:
— Fristgerechter und vollständiger Eingang der Bewerbung,
— Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung gemäß § 46 (2) VgV,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß §§ 123 + 124 GWB vorliegen,
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft durch aktuellen Nachweis der Berufszulassungen.
*1 Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2013/55/EU – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist, und der die entsprechende Tätigkeit gemäß Richtlinie und Auslobung nachweisen kann,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb mit eigenhändiger Unterschrift aller Bewerber einer Bewerbergemeinschaft.
Zusätzlich bei Bewerbern, die Referenzen einreichen, die sie als Projektleiter für ein anderes Büro erbracht haben:
— Bestätigung über die Projektleitung durch das andere Büro
Alle Bewerber, die die Zulassungskriterien erfüllen, werden zum Auswahlverfahren zugelassen.
Zum Nachweis der Fachkunde ist die Realisierung je eines Projektes vergleichbarer Komplexität durch Eigenerklärung in einem Formblatt nachzuweisen.
Zum Nachweis der Realisierung ist je ein Referenzblatt auf einem A4-Blatt, einseitig bedruckt, einzureichen.
Die Anzahl der Referenzen ist nicht beschränkt. Bewertet wird jedoch das Projekt welches im Formblatt angegeben wird.
Erwartet werden auf dem Referenzblatt min. 1 aussagekräftiges Foto des fertiggestellten Projekts zum Nachweis der Realisierung und ergänzende graphische und ggf. kurze stichwortartige Erläuterungen zur Gebäudeplanung:
Referenz 1 (Architekt):
Neubau eines Gebäudes vergleichbarer Komplexität:
— Fertigstellung im Zeitraum 2010 bis 2017 (Lph 8 abgeschlossen),
— min. Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2013 Objektliste Gebäude,
— min. Lph 2-5 vom Bewerber erbracht.
Referenz 2 (Landschaftsarchitekt)*:
Ein realisiertes freiraumplanerisches Projekt vergleichbarer Komplexität:
— Fertigstellung im Zeitraum 2010 bis 2017 (Lph 8 abgeschlossen),
— min. Honorarzone III gemäß Anlage 11.2 HOAI 2013 Objektliste Freianlagen,
— min. Lph 2,3+5 vom Bewerber erbracht.
Die Qualifikation erfolgt, wenn alle Anforderungen an die Referenzprojekte eingehalten wurden.
Sollten sich mehr als 10 weitere Teilnehmer qualifizieren, werden die Teilnehmer durch Losziehung unter anwaltlicher Aufsicht bestimmt.
Die Teilnehmer und ggf. Nachrücker werden entsprechend der Reihenfolge der Losziehung ausgewählt. Die Auswahl wird voraussichtlich am 26.2.2018 durchgeführt.
Das Auswahlverfahren wird dokumentiert. Alle Bewerber werden per E-Mail über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informiert.
Den ausgewählten Teilnehmer werden die Unterlagen zur Bearbeitung des Wettbewerbs zugesandt.