Die Landeshauptstadt beuaftragt einen geeigneten Koordinator mit den Leistungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen nach (BaustellV), für die Maßnahme „Stadion im Ludwigs park".
Baukosten der Kostengruppen 300-500: 19.2 Mio EUR zzgl. MwSt.
Bauzeit: ca. 24 Monate.
Die genaue Beschreibung mit Leistungspositionen sind in den Vergabeunterlagen ersichtlich.
Auszug aus den Leistungen.
— Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans auf der Grundlage der vorhandenen Planung,
— Erstellen der Vorankündigungen,
— Mitwirken bei sicherheitstechnischen Vorüberlegungen zur Baustelleneinrichtung und Hinwirken auf die Berücksichtigung zugehöriger Maßnahmen,
— Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen,
— Zusammenstellen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für eine sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten,
— Laufende Kontrolle der Einhaltung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und der Baustellenordnung,
— Bei Bedarf Fortschreibung bzw. Aktualisierung der Inhalte zur Baustellenordnung/Arbeitsschutzbestimmungen,
— Hinwirken auf laufendes Erfassen der Firmen,
— Achten auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten,
— Mitwirken bei der Abstimmung der Baustelleneinrichtung der verschiedenen Unternehmen,
— Klären sicherheitsrelevanter Belange mit allen Auftragnehmern und ihren Subunternehmern vor Beginn ihrer Arbeiten (Arbeitsverfahren, Arbeitsablauf, Nachweise, Prüfzertifikate, Lagerung und Entsorgung) und Organisieren der Zusammenarbeit der Arbeitgeber,
— Anpassen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans und Bekannt machen aktualisierter Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne bei allen Beteiligten,
— Mitwirken bei der Fortschreibung des Bauablaufplans, soweit es die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes betrifft,
— Achten auf sicherheitstechnische Einrichtungen und Schutzmaßnahmen sowie auf vertragsgemäße Ausführung der sicherheitstechnischen Leistungen aus dem Bauvertrag und Einschreiten bei Gefahrenzuständen,
— Organisieren und Durchführen von Sicherheitsbegehungen und -besprechungen,
— Fortführen und Abschließen der Unterlage mit den Merkmalen des Bauwerks für die sichere Durchführung von Instandhaltungsarbeiten,
— Überwachung der unten angebenen Arbeitsschutzbestimmungen und Dokumentation der von Unternehmernauszufüllendnen Unterlagen.
Für die Landeshauptstadt Saarbrücken ist es eine Verpflichtung, der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz von Fremdfirmenmitarbeiter den gleichen Stellenwert einzuräumen, wie den eigenen Beschäftigten.
Mit der von der LHS erstellten „Baustellenordnung und Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen" soll sichergestellt werden, dass die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit aller Personen, die mit den Baumaßnahmen der Landeshauptstadt Saarbrücken Kontakt haben, nicht beeinträchtigt werden. Jeder Auftragnehmer (AN) hat sein Personal über den Inhalt der Baustellenordnung und Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen zu unterrichten, ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung.