Zuschlag im VgV-Verhandlungsverfahren
Der Auslober verhandelt mit den Preisträgern in der Reihenfolge der Preise. Voraussetzung des Zuschlags ist, das die Mitglieder der Bietergemeinschaft im VgV-Verhandlungsgespräch.
— die auftragsbezogenen Kriterien hinreichend erfüllen sowie,
— prüffähige Angebote vorlegen, die die Ergebnisse der Erörterung der Angebote im VgV-Gespräch und die wirtschaftlichen Ziele des Bauherrn berücksichtigen und,
— eine Verpflichtungserklärung der Bietergemeinschaft zur Erfüllung der Terminziele vorlegen (siehe Anlage 2 dieser Bekanntmachung) und,
— Einvernehmen über die vertraglichen Bedingungen und die Honorierung erzielt wird.
Folgende auftragsbezogene Zuschlagskriterien sind Gegenstand des VgV-Verhandlungsgesprächs:
a) Sicherstellung der Kostenverfolgung und Herstellung von Kostensicherheit im Auftragsfall, insbes. im hohen Maße die Sicherstellung der Kostensicherheit in Leistungsphase 3;
b) Kompetenz der Terminverfolgung und Herstellung von Terminsicherheit im Auftragsfall, insbes. im Hinblickauf die Umsetzung der Terminvorgaben für Leistungsphase 3;
c) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements im Auftragsfall;
d) Sicherstellung des Schnittstellenmanagements mit dem Auftraggeber im Auftragsfall, insbes. die geplante Rollen- und Aufgabenabgrenzung von Auftragnehmer und Auftraggeber im Kontext der Erstellung der Förderunterlagen und der voraussichtlichen Projektförderung;
e) Zusammensetzung des Projektteams hinsichtlich der Eignung für die Durchführung der Planungsleistungen und der Baumaßnahme;
Im Rahmen des VgV-Verhandlungsgesprächs erfolgt zudem die...
f) Erörterung des Entwurfs des Honorarangebots;
Die Bietergemeinschaft erhält Gelegenheit, sein mit der Wettbewerbsabgabe vorgelegtes Angebot als Grundlage des VgV-Verhandlungsgesprächs nachzubessern.
Sofern es aus Gründen, die der Auftraggeber nicht zu vertreten hat, vier Kalenderwochen nach dem Vertragsgespräch nicht zum Einvernehmen über den Vertragsabschluss mit dem
1. Preisträger gekommen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, den;
2. Preisträger zum VgV-Verhandlungsverfahren/Gespräch einzuladen.
Sofern ein Vertragsabschluss auch mit dem 2. Preisträger nicht zustande kommt, wird entsprechend der Rangfolge des Wettbewerbsergebnisses mit den Verfassern der mit Anerkennungen prämierten Arbeiten verhandelt.
Zu III.1.10) Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn zu ihrem Geschäftszweck die Erbringung der ausgeschriebenen Planungsleistungen gehört oder die in der Gesellschaft tätigen Verfasser der Wettbewerbsarbeit die Anforderungen an natürliche Personen (gem. III.1.10) erfüllen. Wer am Tage der Veröffentlichung bei einem Wirtschaftsteilnehmenden angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Als Mehrfachbewerbungen werden auch Bewerbungen von Zweigstellen und Niederlassungen des Wirtschaftsteilnehmenden sowie Bewerbungen selbständiger Gesellschaften, deren Inhaber/ Gesellschafter mit solchen des Wirtschaftsteilnehmenden übereinstimmen, gewertet.
Voraussichtliche Termine:
9.3.2018 Versand der digitalen Unterlagen,
16.3.2018 Vorbesprechung Preisgericht/ Pflichtkolloquium,
19.4.2018 Abgabe Pläne (bis 12.00 Uhr),
26.4.2018 Abgabe Modelle (bis 12.00 Uhr),
9.5.2018 Preisgerichtssitzung,
17.5.2018 Eröffnung der Ausstellung.
Namen der ausgewählten Preisrichter:
Aysin Ipekçi, Architektin, Köln,
Dr. Markus Kilian, Architekt, Köln,
Judith Kusch, Architektin, Köln,
Prof. Sigrun Langner, Landschaftsarchitektin, Leipzig,
Holger Rübsamen, Architekt, Bochum,
Hans-Joachim Hamacher, Architekt, Sachgebietsleiter Technisches Gebäudemanagement Neubau, Immobili,
Peter Poelzig, Architekt, Beirat für Stadtgestaltung.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBYA05