Es werden Bewerbergemeinschaften (Architekten und / oder Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten) gesucht, die Fachkunde und Erfahrung mit Projekten haben, deren Komplexität mit der Aufgabenstellung vergleichbar ist.
Sieben Teilnehmer sind vorab ausgewählt, weitere 13 Teilnehmer werden in einem offenen Bewerbungsverfahren ausgewählt. Von den Bewerbern sind die in Punkt VI.3 b - f der Bekanntmachung aufgeführten Eignungskriterien im Sinne von Mindestanforderungen zu erfüllen.
Alle Bewerbergemeinschaften, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die Mindestanforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Die Wertung erfolgt anhand folgender Auswahlkriterien:
1a) Städtebauliche Qualität der Referenzprojekte;
1b) Erfahrung im Bereich großflächiger städtebaulicher Entwicklungen;
2a) Freiraumplanerische Qualität der Referenzprojekte;
2b) Erfahrung im Bereich großflächiger Freiraumplanungen.
Alle Kriterien werden gleich gewichtet. Die Erfüllung der Kriterien wird auf Basis von Referenzprojekten bewertet (siehe Punkt VI.3 g,h der Bekanntmachung). Die Referenzen sollen in ihrer Gesamtschau eine Beurteilung der fachlichen Eignung für das Erbringen der ausgeschriebenen Leistung ermöglichen.
Die Bewerber/-innen werden gebeten, in den Bewerbungsunterlagen bis zu vier Referenzprojekte vergleichbarer Größe und Komplexität anzugeben (mind. 10 ha, gemischte Nutzung) und auf insgesamt max. zwei DIN A3 Seiten, Querformat, in Text und Bild und auf einem Datenträger darzustellen. Die Referenzen sollen die Entwurfsqualität und Erfahrung im Hinblick auf die Auswahlkriterien erkennbar machen. Die Planungen müssen nach dem 29.2.2008 fertig gestellt worden sein. Maßgeblich für die Beurteilung ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern die Aussagekraft bezüglich der Kriterien.
Bei Referenzobjekten, deren Urheberschaft bei Anderen liegt (z. B. Bearbeitung als Mitarbeiter/-in im Büro eines Anderen), sind die Urheber und der Anteil der eigenen Leistung des Bewerbers nachvollziehbar anzugeben. Die Bewerbergemeinschaften geben an, welches Mitglied die Leistungen erbracht hat; für jedes Mitglied ist mindestens ein Referenzobjekt anzugeben.
Für die Teilnahme am 1. Wettbewerb werden 13 geeignete Teilnehmer/-innen (Architekturbüros) aus den eingegangenen Bewerbungen unter Hinzuziehung eines Beratungsgremiums, bestehend aus unabhängigen Fachleuten und Vertreterinnen und Vertretern der Ausloberin, ausgewählt. Die Auswahl erfolgt unter Anwendung eines Punktesystems.
Die Kriterien werden vom Auswahlgremium mit jeweils 1 – 5 Punkten bewertet:
— 5 Punkte: sehr gute Qualität/Erfahrung,
— 4 Punkte: gute Qualität/Erfahrung,
— 3 Punkte: befriedigende Qualität/Erfahrung,
— 2 Punkte: ausreichende Qualität/Erfahrung,
— 1 Punkt: nicht befriedigende Qualität/Erfahrung.
Die Gesamtbewertung errechnet sich aus der Addition der in allen Kriterien jeweils erreichten Punkte. Soweit nach den benannten Kriterien bei Punktegleichstand keine nachvollziehbare Auswahl getroffen werden kann, wird unter den in gleicher Weise geeigneten Bewerbern/-innen eine Auswahl durch Los getroffen. In gleicher Weise werden Nachrücker in angemessener Zahl bestimmt.
Ausführliche Informationen zur Teilnahmeberechtigung können den mit der Bekanntmachung zur Verfügung gestellten ergänzenden Teilnahmeunterlagen entnommen werden.