Teilangebote sind nicht zugelassen.
Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
— Geschäftsbedingungen: Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Nagra (siehe http://www.nagra.ch/de/agb.htm).
— Verhandlungen: -.
— Verfahrensgrundsätze: Die Nagra vergibt Aufträge nur an Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten (gemäß Formular „Angaben zur Unternehmung“).
Sonstige Angaben: Nagra behält sich das Recht vor, weitere, gleichartige Aufgaben, welche mit diesem Grundauftrag zusammenhängen, freihändig zu vergeben (Submissionsdekret des Kantons Aargau § 8, Abs. 3, lit. i).
Rechtsmittelbelehrung:
1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 10 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäß Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heißt, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäß den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heißt die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Schlusstermin / Bemerkungen: Das vollständige und rechtsgültig unterzeichnete Angebot ist in zwei Exemplaren (1 Original und 1 gekennzeichnete Kopie, farbig) als Papierausdruck mit allen geforderten Beilagen einzureichen. Zusätzlich ist ein USB-Stick mit dem vollständigen Angebot abzugeben. Sollten die Angaben des elektronischen Datenträgers mit dem in Papierform abgegebenen Angebot nicht übereinstimmen, so ist das in Papierform abgegebene Angebot massgebend. Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist – 28.3.2018, 16.00 Uhr – bei der Nagra eintreffen (es gilt nicht der Poststempel). Verspätete Angebote werden nicht bewertet und vom Verfahren ausgeschlossen Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen) Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im „Forum“ einzureichen. Sie werden bis am 9.3.2018 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im „Forum“ beantwortet. Nach dem 2.3.2018 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.2.2018, Dok. 1006953 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 2.3.2018.
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab 16.2.2018 bis 28.3.2018.
— Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: -.