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© JSWD Architekten

  • DE-70176 Stuttgart, DE-75175 Pforzheim
  • 01/2019
  • Ergebnis
  • (ID 2-293828)

Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die AOK in Pforzheim


 
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    Entscheidung 01/2019 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Wettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gebäudetyp Büro-, Verwaltungsbauten
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 130.000 EUR
    Auslober/Bauherr AOK Baden-Württemberg, Stuttgart (DE)
    Betreuer Drees & Sommer AG, Stuttgart (DE), Munsbach (LU), Hamburg (DE), München (DE), Düsseldorf (DE), Leipzig (DE), Köln (DE), Nürnberg (DE), Frankfurt am Main (DE), Berlin (DE), Dresden (DE), Kiel (DE), Stuttgart (DE), Ulm (DE)
    Preisrichter Volker Biermann, Prof. Stefanie Eberding, Bärbel Hoffmann, Prof. Johannes Kappler, Dr. Eckart Rosenberger [Vorsitz], Prof. Dorothea Voitländer, Prof. Ludwig Wappner
    Aufgabe
    Der Wettbewerb umfasst:
    — Entwurf Verwaltungsgebäude der AOK auf Teilgrundstück (A),
    — Konzeptionelle städtebauliche Analyse für Teilgrundstück (B)
    Da das Budget begrenzt ist und auf äußerste Wirtschaftlichkeit geachtet wird, unterliegt das Projekt der AOK einer Kostenobergrenze, die im Zuge des weiteren Verfahrens noch mitgeteilt wird.
    Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum für die Bezirksdirektion Nordschwarzwald am Standort Pforzheim. Das Raumprogramm des AOK-Verwaltungsgebäudes umfasst für Verwaltung, KundenCenter sowie Gesundheitszentrum ca. 4 000 m2 Hauptnutzfläche.
    Das Projekt soll auf dem Areal des ZOB-Süd in Pforzheim realisiert werden. Das Areal des ZOB-Süd wird in zwei Teilgrundstücke aufgeteilt: das Teilgrundstück (A) ist für das neue Verwaltungsgebäude mit KundenCenter und Gesundheitszentrum der AOK vorgesehen, das Teilgrundstück (B) für einen Mischkomplex mit Büro, Parken und Wohnen – evtl. für ein Parkhaus. Nur hinsichtlich des Teilgrundstücks (A) handelt es sich um einen Realisierungswettbewerb im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 RPW 2013 der AOK. Für das Teilgrundstück (B) sollen konzeptionelle Lösungen im Sinne eines Ideenwettbewerbs (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013) gefunden werden.
    Der Mischkomplex / das Parkhaus auf dem Teilgrundstück (B) wird in keinem Fall von der AOK realisiert. Insofern entscheidet allein die Stadt Pforzheim, wie sie mit dem Ergebnis des Ideenteils verfahren möchte.
    In diesem Wettbewerb soll daher neben dem Neubau eines Bürogebäudes für die AOK auf dem Teilgrundstück (A) ein Entwicklungskonzept mit qualitätsvollem Städtebau und anspruchsvoller Architektur für das gesamte Areal erarbeitet werden. Ziel ist es dabei, ein Ensemble zu schaffen, das dem Ort einen eigenständigen und selbstbewussten Charakter gibt, sich maßstäblich in die Umgebung einfügt und den Standort trotz seiner inselartigen Lage in das Stadtgefüge integriert.
    Zum Zeitpunkt der Auslobung gibt es noch keine detaillierten inhaltlichen Anforderungen an den Mischkomplex / das Parkhaus. Für das Teilgrundstück (B) wird daher ein Konzept für einen urbanen Stadtbaustein mit konzeptionellen Nutzungsideen sowie das Konzept erläuternde schematische Grundrisse erwartet. Die Abgrenzung zwischen den beiden entstehenden Teilgrundstücken ist noch nicht abschließend definiert, die Grenze zwischen den beiden Baufeldern ist also noch „fließend“ und im Wettbewerb zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang legt die Stadt Pforzheim großen Wert auf die städtebauliche Einheit des gesamten Areals und eine gelungene Verzahnung der beiden entstehenden Projektbausteine. Die Umsetzung der beiden Projektbausteine muss unabhängig voneinander möglich sein (Realteilung des Grundstücks, Flexibilität und Eigenständigkeit in Bau und Zeit).
    Es wird ein dreistufiges Verfahren durchgeführt::
    1. Teilnahmewettbewerb (Präqualifikation)
    2. Planungswettbewerb nach RPW mit 15 Teilnehmern
    3. Verhandlungsverfahren nach GWB / VgV mit allen Preisträgern
    Mit dieser Wettbewerbsbekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.
    Adresse des Bauherren DE-70176 Stuttgart
    Projektadresse DE-75175 Pforzheim
    TED Dokumenten-Nr. 88090-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Stuttgart: Dienstleistungen von Architekturbüros

      2018/S 040-088090

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      AOK Baden-Württemberg
      Stuttgart
      Deutschland
      E-Mail: MjEzRmdYY1tUYVxYIUZnXFhjM1VqIVRiXiFXWA==
      NUTS-Code: DE11

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://bw.aok.de/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://pkm.conclude.com/aok-pforzheim
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Drees & Sommer GmbH
      Obere Waldplätze 13
      Stuttgart
      70569
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Kristine Cosic
      Telefon: +49 7111317-1836
      E-Mail: MjIwV15VX2BVWlEaT1tfVU8sUF5RX1saT1tZ
      Fax: +49 7111317-401836
      NUTS-Code: DE11

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.dreso.com/

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://pkm.conclude.com/aok-pforzheim
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Gesundheit

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Neubau eines Verwaltungsgebäudes für die AOK

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71200000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Der Wettbewerb umfasst:

      — Entwurf Verwaltungsgebäude der AOK auf Teilgrundstück (A),

      — Konzeptionelle städtebauliche Analyse für Teilgrundstück (B)

      Da das Budget begrenzt ist und auf äußerste Wirtschaftlichkeit geachtet wird, unterliegt das Projekt der AOK einer Kostenobergrenze, die im Zuge des weiteren Verfahrens noch mitgeteilt wird.

      Die AOK Baden-Württemberg beabsichtigt den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit KundenCenter und Gesundheitszentrum für die Bezirksdirektion Nordschwarzwald am Standort Pforzheim. Das Raumprogramm des AOK-Verwaltungsgebäudes umfasst für Verwaltung, KundenCenter sowie Gesundheitszentrum ca. 4 000 m2Hauptnutzfläche.

      Das Projekt soll auf dem Areal des ZOB-Süd in Pforzheim realisiert werden. Das Areal des ZOB-Süd wird in zwei Teilgrundstücke aufgeteilt: das Teilgrundstück (A) ist für das neue Verwaltungsgebäude mit KundenCenter und Gesundheitszentrum der AOK vorgesehen, das Teilgrundstück (B) für einen Mischkomplex mit Büro, Parken und Wohnen – evtl. für ein Parkhaus. Nur hinsichtlich des Teilgrundstücks (A) handelt es sich um einen Realisierungswettbewerb im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 RPW 2013 der AOK. Für das Teilgrundstück (B) sollen konzeptionelle Lösungen im Sinne eines Ideenwettbewerbs (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RPW 2013) gefunden werden.

      Der Mischkomplex / das Parkhaus auf dem Teilgrundstück (B) wird in keinem Fall von der AOK realisiert. Insofern entscheidet allein die Stadt Pforzheim, wie sie mit dem Ergebnis des Ideenteils verfahren möchte.

      In diesem Wettbewerb soll daher neben dem Neubau eines Bürogebäudes für die AOK auf dem Teilgrundstück (A) ein Entwicklungskonzept mit qualitätsvollem Städtebau und anspruchsvoller Architektur für das gesamte Areal erarbeitet werden. Ziel ist es dabei, ein Ensemble zu schaffen, das dem Ort einen eigenständigen und selbstbewussten Charakter gibt, sich maßstäblich in die Umgebung einfügt und den Standort trotz seiner inselartigen Lage in das Stadtgefüge integriert.

      Zum Zeitpunkt der Auslobung gibt es noch keine detaillierten inhaltlichen Anforderungen an den Mischkomplex / das Parkhaus. Für das Teilgrundstück (B) wird daher ein Konzept für einen urbanen Stadtbaustein mit konzeptionellen Nutzungsideen sowie das Konzept erläuternde schematische Grundrisse erwartet. Die Abgrenzung zwischen den beiden entstehenden Teilgrundstücken ist noch nicht abschließend definiert, die Grenze zwischen den beiden Baufeldern ist also noch „fließend“ und im Wettbewerb zu konkretisieren. In diesem Zusammenhang legt die Stadt Pforzheim großen Wert auf die städtebauliche Einheit des gesamten Areals und eine gelungene Verzahnung der beiden entstehenden Projektbausteine. Die Umsetzung der beiden Projektbausteine muss unabhängig voneinander möglich sein (Realteilung des Grundstücks, Flexibilität und Eigenständigkeit in Bau und Zeit).

      Es wird ein dreistufiges Verfahren durchgeführt::

      1. Teilnahmewettbewerb (Präqualifikation)

      2. Planungswettbewerb nach RPW mit 15 Teilnehmern

      3. Verhandlungsverfahren nach GWB / VgV mit allen Preisträgern

      Mit dieser Wettbewerbsbekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb eingeleitet.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

      — Fristgerechter Eingang der Bewerbung,

      — Vollständigkeitsprüfung des Antrags,

      — Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb,

      RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:

      — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,

      — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,

      — Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,

      — Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,

      I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:

      — Eigenerklärung zur Berufszulassung (AUSSCHLUSSKRITERIUM),

      II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

      — Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR) oder Nachweis des Versicherungsgebers, dass die Deckungssumme auftragsbezogen abgesichert werden kann (AUSSCHLUSSKRITERIUM),

      AUSWAHLKRITERIEN.

      Unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die keine Ausschlusskriterien erfüllen, werden die 15 Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Wettbewerb zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:

      I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.

      — Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 300 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 700 000 EUR (Wichtung 5 %),

      II. Fachliche Eignung – Projektteam:

      — Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 6 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 10 Beschäftigten (Wichtung 5 %),

      — Wettbewerbserfolge/Preise/Auszeichnungen (BDA-Architektenpreis Nike und BDA-Landespreise, AK oder vergleichbare Preise anderer EU-Länder) nach dem 1.1.2000 gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Mindestpunktzahl ab 1 Wettbewerbserfolg/Preis/Auszeichnung, Höchstpunktzahl ab 5 Wettbewerbserfolge/Preise/Auszeichnung (Wichtung 25 %),

      III. Fachliche Eignung – Referenzliste:

      Referenzliste (die maximale Punktzahl entspricht 3 Referenzen) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 65 %):

      Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.

      MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN.

      Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.

      Mindestanforderungen Referenzprojekte:

      — Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-4 vollständig erbracht,

      — Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung,

      — Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,

      — Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 21.2.2008 (10 Jahre),

      — Angabe Auftraggeber.

      ZUSATZPUNKTE REFERENZEN.

      Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:

      — Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 3 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 11 Mio. EUR netto,

      — Projektfertigstellung / Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 21.2.2009 (9 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 21.2.2013 (5 Jahre).

      BEWERBERGEMEINSCHAFT:

      — Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Zugelassen sind alle Bewerber, die nach § 75 VgV berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ zu tragen oder in der BRD entsprechend tätig zu werden.

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Der Planungswettbewerb nach RPW (Stufe 2) wird gemäß folgender Kriterien bewertet:

      — Städtebau, Architektur, Freiraum (40 %),

      — Wirtschaftlichkeit, ökonomische Nachhaltigkeit und Funktionalität (40 %),

      — energetische und ökologische Nachhaltigkeit, Umweltverträglichkeit, Baulogistik (20 %).

      Zur Stufe 3 (Verhandlungsverfahren nach GWB/VgV) werden alle Preisträger zugelassen. Das Siegerbüro wird unter den Preisträgern anhand folgender Zuschlagskriterien ausgewählt:

      — Planungswettbewerb (70 %),

      — Bieterpräsentation (Projektabwicklung, Projektteam, Wirtschaftlichkeit) (20 %),

      — Honorarangebot (10 %)

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 27/03/2018
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Durch die AOK Baden Württemberg wird ein Preisgeld in Höhe von 130 000 EUR ausgelobt. Die genaue Aufteilung wird in der Auslobung (Stufe 2) noch bekanntgegeben.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      — Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag) in der Stufe 1 (Teilnahmewettbewerb) wird nicht vergütet.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: nein
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      1/ BEAUFTRAGUNG UND REALISIERUNG:

      Von § 8 Abs. 2 Satz 1 RPW 2013 wird insofern abgewichen, als für den Fall, dass das Projekt umgesetzt wird, einer der Preisträger, nicht jedoch in der Regel der Gewinner mit den weiteren Planungsleistungen beauftragt wird, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Bei der Auswahl wird die Empfehlung des Preisgerichts dadurch berücksichtigt, dass das Ergebnis des Planungswettbewerbs mit 70 % gewichtet wird:

      — Planungswettbewerb (70 %),

      — Bieterpräsentation (Projektabwicklung, Projektteam, Wirtschaftlichkeit) (20 %),

      — Honorarangebot (10 %).

      Es ist beabsichtigt, im Anschluss an den Wettbewerb mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren nach Maßgabe des 4. Teils des GWB und der VgV durchzuführen. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird anhand der unter IV. 1. 9. Angegebenen Zuschlagskriterien ein Preisträger ausgewählt, dem im Wege einer stufenweisen Beauftragung die weiteren Planungsleistungen bis mindestens einschl. der Leistungsphase 4 i.S.v. § 33 HOAI übertragen werden, sofern und soweit die Aufgabe realisiert wird. Es besteht kein Anspruch auf Realisierung. Die AOK behält sich vor, die Bauleistungen und die Planungsleistungen ab der Leistungsphase 5 gesamthaft zu vergeben. Sofern keine weitere Beauftragung der kompletten Ausführungsplanung (LPH 5) erfolgt, wird die Ausloberin durch angemessene weitere Beauftragung des im Rahmen des Verhandlungsverfahrens ausgewählten Preisträgers sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. Dies erfolgt z.B. durch Regeldetails, Planfreigabe, Leistungsbeschreibung, Angebotsbewertung und Qualitätskontrollen.

      2/ BEWERBUNGSFORMULAR UND BIETERPLATTFORM:

      Zur Angabe der notwendigen Nachweise wird empfohlen das Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Drees & Sommer Stuttgart Ausschreibungsplattform „PKM“ heruntergeladen werden kann (Link siehe I.3 der Bekanntmachung). Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über den angegebenen Link einzureichen (Link siehe I.3 der Bekanntmachung).

      Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform und werden über Änderungen oder beantwortete Rückfragen per E-Mail informiert.

      Zur Abgabe des Teilnahmeantrages nutzen Sie bitte die Ausschreibungsplattform über UPLOAD --> Teilnahmeantrag.

      Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das https-Protokoll von der Firewall gestattet sein.

      3/ BIETERGEMEINSCHAFTEN / EIGNUNGSLEIHE / UNTERAUFTRAGSVERGABE:

      — Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und / oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die / der Erklärung / Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,

      — Im Fall der Eignungsleihe sind geforderte Eigenerklärungen und / oder Nachweise von dem Eignungsverleiher vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
      Kapellenstraße 17
      Karlsruhe
      76131
      Deutschland
      Telefon: +49 721926-0
      E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1fXVgbT2RZG1FS
      Fax: +49 721926-3985

      Internet-Adresse:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.

      Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      23/02/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 27.02.2018
Ergebnis veröffentlicht 08.01.2019
Zuletzt aktualisiert 14.07.2021
Wettbewerbs-ID 2-293828 Status Kostenpflichtig
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