FORMALE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Fristgerechter Eingang der Bewerbung,
— Vollständigkeitsprüfung des Antrags,
— Erklärung zur Teilnahme am Wettbewerb,
RECHTLICHE AUSSCHLUSSKRITERIEN:
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
I. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zur Berufszulassung (AUSSCHLUSSKRITERIUM),
II. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Berufshaftpflichtversicherungsdeckung (Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 2 Mio. EUR) oder Nachweis des Versicherungsgebers, dass die Deckungssumme auftragsbezogen abgesichert werden kann (AUSSCHLUSSKRITERIUM),
AUSWAHLKRITERIEN.
Unter den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die keine Ausschlusskriterien erfüllen, werden die 15 Bewerber / Bewerbergemeinschaften, die zur Teilnahme an dem Wettbewerb zugelassen werden, anhand folgender Auswahlkriterien ausgewählt:
I. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.
— Gesamtjahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 4 VgV: Mindestpunktzahl ab 300 000 EUR, Höchstpunktzahl ab 700 000 EUR (Wichtung 5 %),
II. Fachliche Eignung – Projektteam:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Mindestpunktzahl ab 6 Beschäftigten, Höchstpunktzahl ab 10 Beschäftigten (Wichtung 5 %),
— Wettbewerbserfolge/Preise/Auszeichnungen (BDA-Architektenpreis Nike und BDA-Landespreise, AK oder vergleichbare Preise anderer EU-Länder) nach dem 1.1.2000 gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Mindestpunktzahl ab 1 Wettbewerbserfolg/Preis/Auszeichnung, Höchstpunktzahl ab 5 Wettbewerbserfolge/Preise/Auszeichnung (Wichtung 25 %),
III. Fachliche Eignung – Referenzliste:
Referenzliste (die maximale Punktzahl entspricht 3 Referenzen) gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV (Wichtung 65 %):
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste.
MINDESTANFORDERUNGEN REFERENZEN.
Es können nur Punkte für eine Referenz erzielt werden, die die Mindestanforderungen erfüllt. Erfüllt eine Referenz die Mindestanforderungen, wird für die Referenz die Hälfte der erreichbaren Punktzahl vergeben.
Mindestanforderungen Referenzprojekte:
— Leistungen Objektplanung gemäß § 34 HOAI und Leistungsphasen 2-4 vollständig erbracht,
— Vergleichbares Referenzprojekt zur ausgeschriebenen Planungsleistung,
— Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI,
— Projektfertigstellung/Inbetriebnahme nach 21.2.2008 (10 Jahre),
— Angabe Auftraggeber.
ZUSATZPUNKTE REFERENZEN.
Sofern eine Referenz die Mindestanforderungen erfüllt, können folgende Zusatzpunkte erzielt werden:
— Höhe der anrechenbare Herstellkosten gem. § 33 HOAI: Mindestpunktzahl ab 3 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab 11 Mio. EUR netto,
— Projektfertigstellung / Inbetriebnahme: Mindestpunktzahl am oder nach 21.2.2009 (9 Jahre), Höchstpunktzahl am oder nach 21.2.2013 (5 Jahre).
BEWERBERGEMEINSCHAFT:
— Im Falle einer Bewerbergemeinschaft dürfen die eingereichten Referenzprojekte beliebig von den verschiedenen Bewerbergemeinschaftsmitgliedern eingereicht werden. Dabei muss erkennbar sein, durch welches Bewerbergemeinschaftsmitglied das Referenzprojekt erbracht wurde.