Mindestvoraussetzungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren:
Fristgerechter Eingang des Bewerbungsbogens mit allen Angaben, Erklärungen und Unterschriften. Link zum Bewerbungsbogen: http://www.pv-muenchen.de/aktuelles/wettbewerbe_vgv/wettbewerbmuensing
Vorlage einer Referenz über ein Projekt vergleichbarer Komplexität (HZ IV oder höher).
Kriterien für die Auswahl:
Höhe des Investitionsvolumes beim Referenzprojekt (Wichtung 35 %, max. Punktzahl bei > 5,0 Mio € brutto für KG 200 bis 700),
Erbringung der LP 2 bis 8 beim Referenzprojekt (Wichtung 30 %, max. Punktzahl, wenn LP 2 bis 8 alle erbracht wurden),
Zeitpunkt des Abschlusses von LP 8 beim Referenzprojekt (Wichtung 35 %, max. Punktzahl, wenn LP 8 nach dem 1.1.2008 abgeschlossen wurde)
Als Referenzen werden auch Projekte anerkannt, die Bewerber in einem anderen Büro erbracht haben, vorausgesetzt der dortige Büroinhaber bestätigt schriftlich eine wesentliche inhaltliche Mitarbeit des Bewerbers an diesem Projekt. Die schriftliche Bestätigung ist der Referenz beizulegen.
Reicht ein Bewerber mehrere Referenzen ein, muss er angeben, welche Referenz gewertet werden soll. Erfolgt diese Angabe nicht, wird die Referenz gewertet, die im Anlagenverzeichnis als erste aufgeführt ist.
Bei der Auswahl wird eine Rangfolge unter den zugelassenen Teilnehmern ermittelt. Ergibt die Bewertung keine hinreichende Differenzierung, erfolgt die Entscheidung per Los. Ist eine Auslosung erforderlich, erfolgt diese unter Aufsicht einer vom Auslober unabhängigen Person.
Zur Erfüllung der Anforderungen an den Berufsstand (siehe III.2.1) sind Bewerbergemeinschaften zulässig und gewünscht. Bei Bewerbergemeinschaften müssen sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Bewerbergemeinschaften füllen einen gemeinsamen Bewerbungsbogen aus.
Der Landschaftsarchitekt ist spätestens bis zum Rückfragenkolloquium zu benennen. Hierfür ist der vollständig ausgefüllte Nachweisbogen für Landschaftsarchitekten, der als Anlage an den Bewerbungsbogen angefügt ist, bis zum 3.5.2018 per E-mail oder Post an die Verfahrensbetreuung zu schicken.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung ArchitektIn zu führen. Ist in den jeweiligen Herkunftsstaaten die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55 EU (Berufsanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigem Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der bzw. die Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Alle Bewerber haben ihre Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen und im Bewerbungsbogen darzulegen. Jeder Bewerber/ jede Bewerbergemeinschaft darf nur eine Wettbewerbsarbeit einreichen. Mehrfachbewerbungen haben den Ausschluss zur Folge. Teilnahmehindernisse sind in § 4 (2) RPW 2013 beschrieben.
Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und die Staaten des WTO-Beschaffungsübereinkommens GPA). Die Wettbewerbssprache ist deutsch.