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  • DE-16816 Neuruppin, DE-16816 Neuruppin
  • 09/2018
  • Ergebnis
  • (ID 2-294051)

Um- und Ausbau der Wilhelm-Gentz-Grundschule inklusive Neubau einer Zweifeld-Turnhalle in Neuruppin


 
  • Projektdaten

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    Entscheidung 28.09.2018 Entscheidung
    Verfahren Nichtoffener Realisierungswettbewerb nach RPW
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 15 - max. 15
    Gesetzte Teilnehmer: 5
    Gebäudetyp Schulen / Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Gebäude
    Sprache Deutsch
    Preisgelder/Honorare 36.500 EUR zzgl. USt.
    Baukosten 2.300.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Fontanestadt Neuruppin, Neuruppin (DE)
    Betreuer Bruckbauer & Hennen GmbH, Jüterbog (DE)
    Preisrichter Dirk Bopst [Stellvertreter], Prof. Christopher Burns, Christoph Dieck [Stellvertreter], Prof. Heinz Nagler [Vorsitz], Prof. Kirsten Schemel , Kirsten Rogge, Arne Krohn, Marga Reinus, Frau Tokar
    Aufgabe
    Nach der inklusionsgerechten Sanierung des Schulhofes, soll nun auch das Schulgebäude der Wilhelm-Gentz-Grundschule saniert werden. Ziel ist die Umsetzung des Ansatzes „Gemeinsames Lernen“. Im Gebäude ist ebenfalls der Hort „Kleeblatt“ untergebracht. In enger Kooperationsbeziehung soll die Ganztagsbetreuung abgesichert werden. Eine Zwei-Feld-Turnhalle soll als Ersatzneubau das Angebot ergänzen.
    Das Projekt begründet sich aus den offensichtlich baulichen Defiziten der Baukörper und Versorgungsanlagen (energetische Sanierung, Heizung, Trinkwasser, Schallschutz, Sanitäranlagen, Barrierefreiheit) i.V.m. Anforderungen aus der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Grundschule.
    Die geschätzten anrechenbaren Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für das Schulgebäude ca. 2 300 000 EUR. Für den Neubau der Turnhalle werden Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von etwa 2 100 000 EUR angenommen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil mit Fördermitteln. Die Ausführung der Baumaßnahme ist bis 2022 geplant.
    Die Freiflächenplanung (Schulhof) ist nicht Teil der Aufgabe. Lediglich die Erschließung (verkehrstechnisch/ Stellplätze) im westlichen Bereich ist zu lösen.
    Gesetzte Teilnehmer - Kleyer.Koblitz.Letzel.Freyvogel Architekten, Berlin
    - Die Baupiloten BDA, Berlin
    - mayerwittig Architekten und Stadtplaner GbR, Cottbus
    - P E T Z I + P E T Z I Architekten PartGmbB, Oranienburg
    - Clarke und Kuhn Architektengesellschaft mbH, Clarke und Kuhn freie Architekten BDA, Berlin
    Ausstellung Die Eröffnung der zweiwöchigen Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse findet am
    16.10.2018 um 18:30 Uhr bei der
    Sparkasse Ostprignitz-Ruppin, Fontaneplatz 1, 16816 Neuruppin statt.
    Adresse des Bauherren DE-16816 Neuruppin
    Projektadresse Gerhart-Hauptmann-Straße 38
    DE-16816 Neuruppin
    TED Dokumenten-Nr. 92553-2018
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  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Fontanestadt Neuruppin: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden

      2018/S 042-092553

      Wettbewerbsbekanntmachung

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Um- und Ausbau der Wilhelm-Gentz-Grundschule inklusive Neubau einer Zweifeld-Turnhalle
      Wettbewerbsnummer 2018/02 der Brandenburgischen Architektenkammer
      Karl-Liebknecht-Straße 33/34
      Fontanestadt Neuruppin
      16816 Neuruppin
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Amt für Stadtentwicklung, SG Städtebauförderung, Frau Sabine Supke
      E-Mail: MThrWVphZl0ma21oY104a2xZXGxmXW1qbWhoYWYmXF0=
      NUTS-Code: DE40D

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.neuruppin.de/

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      Der Wettbewerb wird von einer zentralen Beschaffungsstelle organisiert
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.bruckbauer-hennen.de
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
      Bruckbauer & Hennen GmbH
      Schillerstraße 45
      Jüterbog
      14913
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Frau Bruckbauer
      Telefon: +49 3372433233
      E-Mail: MjE4V1xUXS5QYGNRWVBPY1NgG1ZTXFxTXBxSUw==
      Fax: +49 3372433245
      NUTS-Code: DE40H

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: www.bruckbauer-hennen.de

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Um- und Ausbau der Wilhelm-Gentz-Grundschule inklusive Neubau einer Zweifeld-Turnhalle

       

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71221000
      II.2)Beschreibung
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Nach der inklusionsgerechten Sanierung des Schulhofes, soll nun auch das Schulgebäude der Wilhelm-Gentz-Grundschule saniert werden. Ziel ist die Umsetzung des Ansatzes „Gemeinsames Lernen“. Im Gebäude ist ebenfalls der Hort „Kleeblatt“ untergebracht. In enger Kooperationsbeziehung soll die Ganztagsbetreuung abgesichert werden. Eine Zwei-Feld-Turnhalle soll als Ersatzneubau das Angebot ergänzen.

      Das Projekt begründet sich aus den offensichtlich baulichen Defiziten der Baukörper und Versorgungsanlagen (energetische Sanierung, Heizung, Trinkwasser, Schallschutz, Sanitäranlagen, Barrierefreiheit) i.V.m. Anforderungen aus der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes der Grundschule.

      Die geschätzten anrechenbaren Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 betragen für das Schulgebäude ca. 2 300 000 EUR. Für den Neubau der Turnhalle werden Netto-Baukosten, ohne Nebenkosten für die Kostengruppen 300 und 400 in Höhe von etwa 2 100 000 EUR angenommen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil mit Fördermitteln. Die Ausführung der Baumaßnahme ist bis 2022 geplant.

      Die Freiflächenplanung (Schulhof) ist nicht Teil der Aufgabe. Lediglich die Erschließung (verkehrstechnisch/ Stellplätze) im westlichen Bereich ist zu lösen.

       

      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
      Projektnummer oder -referenz: Stadt-Umland-Wettbewerb (SUW)

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

       

      Teilnahmeberechtigt sind Architekten und bauvorlageberechtigte Ingenieure, die als Mitglieder in die Liste der Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer des jeweiligen Bundeslandes eingetragen sind oder in ihrem Herkunftsland unter dieser Berufsbezeichnung zugelassen sind, sowie Bewerbergemeinschaften von Architekten und bauvorlageberechtigten Ingenieuren.

      Die Teilnahmeberechtigung gilt für natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur zu führen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Des Weiteren müssen der zu benennende bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

      Die endgültige Auswahl über die Teilnahme der Bewerber obliegt einem Auswahlgremium von 3 Personen, darunter mindestens 1 Architekt / in bzw. Ingenieur / in.

      Sollten mehr als 10 Bewerbungen eingehen, welche die Bewerbungsbedingungen erfüllen, entscheidet das Los.

      Für die Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer weisen die Bewerber anhand von Referenzen Erfahrungen in Bezug auf vergleichbare Aufgabenstellungen nach.

      Jeder Bewerber hat mit dem Bewerbungsbogen Angaben zu machen und Nachweise zu erbringen. Bitte nutzen Sie den Bewerbungsbogen (Anlage 3).

      Folgende Nachweise sind zu erbringen:

      a/ Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung (§ 44 VgV)

      b/ für juristische Personen: Handelsregisterauszug

      c/ Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender und / oder fakultativer Ausschlussgründe (§§123 und 124 GWB)

      d/ Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV: Vorhandene Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 Mio. EUR Personenschäden und 2 Mio. EUR Sachschäden / sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Bestätigung der Versicherung, dass diese Berufshaftpflichtversicherung bei Auftragserteilung abgeschlossen werden kann.

      e/ 3 Referenzen der letzten 10 Jahre für Hochbauprojekte, davon mind. ein Projekt aus dem Bereich Bildungseinrichtungen oder öffentliche Einrichtungen.

      Die Darstellung der Referenzen erfolgt einzeln auf maximal 1 DIN-A4-Blatt (einseitig, farbig/sw) je geforderter Referenz einschließlich folgender Angaben:

      Bezeichnung, Bauherr (öffentl. / privat), Verfasser (= Bewerber, Mitglied), Realisierungszeitraum, Fertigstellung, Baukosten, Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.

      Referenzprojekte sind unter eigenem Namen geplante und realisierte Projekte, Wettbewerbsbeiträge oder Entwürfe. Es muss jeweils erkennbar sein, welches Büro oder welche Bürogemeinschaft Autor des jeweils dargestellten Projektes ist.

      Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht.

      Bewertung:

      Die Einhaltung der formalen Kriterien bei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:

      Vergleichbarkeit der Arbeiten zur Aufgabenstellung,

      Aussagefähigkeit und Verständlichkeit der eingereichten Unterlagen.

       

      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
      Beruf angeben: Architekten, vorlageberechtigte Ingenieure

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.2)Art des Wettbewerbs
      Nichtoffen
      Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 15
      IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
      Kleyer.Koblitz.Letzel.Freyvogel Architekten, Oranienstraße 25, 10999 Berlin
      Die Baupiloten BDA, Feurigstraße 54, Haus 2, Aufgang D, 10827 Berlin
      mayerwittig Architekten und Stadtplaner GbR, Hubertusstraße 6, 03044 Cottbus
      P E T Z I + P E T Z I Architekten PartGmbB, Bötzower Platz 15, 16515 Oranienburg
      Clarke und Kuhn Architektengesellschaft mbH, Clarke und Kuhn freie Architekten BDA, Schlesische Straße 29 – 30, 10997 Berlin
      IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

       

      Die Einhaltung der formalen Kriterien bei den eingereichten Arbeiten ist Voraussetzung für eine Beurteilung nach folgenden inhaltlichen Aspekten der Arbeiten:

      Vergleichbarkeit der Arbeiten zur Aufgabenstellung,

      Aussagefähigkeit und Verständlichkeit der eingereichten Unterlagen.

       

      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
      Tag: 03/04/2018
      Ortszeit: 15:00
      IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 16/04/2018
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
      Deutsch
      IV.3)Preise und Preisgericht
      IV.3.1)Angaben zu Preisen
      Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

       

      Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise: Die Wettbewerbssumme gemäß RPW 2013 § 7 Abs. 2 ist auf der Basis der § 35 (i. d. Fassung v. 25.4.2013) / ermittelt worden. Es geltem die Honorarzonen nach Anlage 10.2.

      Für Preise und Anerkennungen stehen insgesamt 36.500 Euro zur Verfügung.

      1. Preis 13 500 EUR

      2. Preis 9 000 EUR

      3. Preis 7 500 EUR

      Anerkennungen 6 500 EUR.

      Die genannten Summen sind netto-Werte. Die MwSt. von derzeit 19 % wird den inländischen Teilnehmern/innen zusätzlich vergütet.

      Über die Preise hinaus sind keine weiteren Kostenerstattungen vorgesehen.

      Eine Änderung von Anzahl und Höhe der Preise innerhalb der genannten Summe ist bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichts möglich.

       

      IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

       

      Über die Preise hinaus sind keine weiteren Kostenerstattungen vorgesehen.

       

      IV.3.3)Folgeaufträge
      Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
      IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
      Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
      IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:
      Prof. Heinz Nagler, Architekt und Stadtplaner, Cottbus
      Prof. Kirsten Schemel, Architektin, Berlin
      Prof. Christopher Burns, Architekt, Cottbus
      Frau Kirsten Rogge, Architektin, Neuruppin
      Herr Arne Krohn, Stellv. Bürgermeister und Baudezernent, Fontanestadt Neuruppin
      Herr Thomas Fengler, Leiter Amt Bildung, Kultur und Soziales, Fontanestadt Neuruppin
      Frau Marga Reinus, Bauamtsleiterin, Fontanestadt Neuruppin

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Im Anschluss an den Wettbewerb wird ein Verhandlungsverfahren gemäß VgV mit dem von der Jury zur Realisierung empfohlenen 1. Preisträger durchgeführt.

      Die Zuschlagserteilung erfolgt nur unter Nachweis von:

      a/ Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV (gemittelter Gesamtumsatz der letzten drei Jahre mind. 250 TEUR);

      b/ Ergänzend zu den Referenzen der Eignung:

      — mind. ein realisiertes Vorhaben und in den Leistungsphasen 2–8 im Sinne der HOAI 2013 bearbeitet,

      — mind. ein Vorhaben aus dem Bereich Bauen im Bestand / Umbau,

      — mind. ein Vorhaben öffentlicher Auftraggeber und möglichst unter Nutzung von Fördermitteln,

      — mind. ein Projekt mit einer Größe und Komplexität vergleichbaren Bauaufgabe, dass also den geschätzten Baukosten des Wettbewerbsobjekts „Schule“ entspricht (2,3 Mio. EUR in den KG 300 / 400).

      Bei den für den Zuschlag geforderten Referenzen können die Referenzen aus dem Teilnahmeantrag herangezogen werden, sofern sie die Kriterien erfüllen.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Landes Brandenburg
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      Telefon: +49 3318661617
      E-Mail: MTVdYFxvbWReYClibXBgaV1gbWI7aHJgKV1tXGlfYGldcG1iKV9g
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.3.3) genannte Stelle.

      Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.

      Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabestelle des Landes Brandenburg (siehe VI.3.1)) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.

      Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
      Heinrich-Mann-Allee 107
      Potsdam
      14473
      Deutschland
      Telefon: +49 331866-1652
      E-Mail: MTZcX1tubGNdXyhhbG9faFxfbGE6Z3FfKFxsW2heX2hcb2xhKF5f
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      28/02/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 01.03.2018
Ergebnis veröffentlicht 16.10.2018
Zuletzt aktualisiert 10.12.2020
Wettbewerbs-ID 2-294051 Status Kostenpflichtig
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