Im Oktober 2006 wurde die Landesregierung durch alle seinerzeit im niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen beauftragt, parallel zum weiter bestehenden Aufnahmebetrieb im Grenzdurchgangslager Friedland, ein zeitgeschichtliches Museum zu den Themen Flucht, Vertreibung, Migration und Integration zu konzipieren. Seit dem Jahreswechsel 2007/2008 baut das Land unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport das Museum Friedland auf.
Ausgangspunkt ist dabei die Dauerausstellung „Fluchtpunkt Friedland“ im historischen Bahnhofsgebäude von 1890. Die Aufnahme des musealen Betriebs erfolgte mit Abschluss des ersten Bauabschnitts im März 2016.
Im zweiten Bauabschnitt soll auf dem Areal zwischen dem historischen Bahnhof und dem Grenzdurchgangslager Friedland ein modernes Besucher-, Medien- und Dokumentationszentrum mit einer Ausstellungsfläche von ca. 760 qm (ca. 520 qm Dauerausstellung und ca. 240 qm Wechselausstellung) sowie mit Anknüpfungspunkten an einen Museumspfad über das weitläufige Außengelände des Grenzdurchgangslagers Friedland entstehen. Die Planungen und die Realisierung des zweiten Bauabschnitts sind Gegenstand dieses Realisierungswettbewerbs. Der Museumspfad in Gänze ist nicht Gegenstand der vorliegenden Aufgabenstellung des Wettbewerbs, sondern lediglich Vorschläge, wie sich der Museumspfad künftig in das Entwurfskonzept integreren lässt.
(weitere Informationen zur Wettbewerbsaufgabe sind der Anlage 2 „exposé“ zu dieser Bekanntmachung zu entnehmen.).
AUFTRAG.
Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einen Preisträger oder eine Preisträgergemeinschaft mit der Bearbeitung der Leistungen der Objektplanung Gebäude, Leistungen der Freianlagenplanung sowie der Planung der Gestaltung der Inneneinrichtung des Museums, der Ausstellung und Ausstellungsgegenstände zu beauftragen.
Die Auftragsvergabe erfolgt im nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV), an dem die Preisträger beteiligt werden. Die einzelnen Fachgebiete aus dem Team des Bestbieters werden getrennt beauftragt.
Der Abruf der Objektplanungen ist wie folgt vorgesehen:
— Leistungen Objektplanung Gebäude nach HOAI Teil III, Leistungsphasen bis 2 bis 9 nach § 34 HOAI,
— Leistungen der Freianlagenplanung nach HOAI Teil III, Leistungsphasen 2 bis 9 nach § 39 HOAI,
— Planung der Gestaltung der Inneneinrichtung des Museums, der Ausstellung und Ausstellungsgegenstände: Honorierung in Anlehnung an § 34 HOAI.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach RBBau / RLBau Vertragsmuster in Abhängigkeit von der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei Beauftragung wird eine Kostenobergrenze formuliert, die vertraglich festgeschrieben und in der weiteren Bearbeitung einzuhalten ist. Zur Einhaltung der Kostenobergrenze verpflichten sich die Wettbewerbsteilnehmer erforderliche Anpassungen oder kostensenkende Korrekturen in allen Planungsstadien vorzunehmen.
Die RZBau ist zusätzlich zu beachten.
Das Wettbewerbsergebnis bzw. die Empfehlung des Preisgerichts wird bei den anschließenden Verhandlungsgesprächen mit 50 % berücksichtigt werden.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, sofern der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Mit der Teilnahmebestätigung am Wettbewerbsverfahren erkennen die Teilnehmer die Regularien und Termine des Wettbewerbs an. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Der Wettbewerb ist bei der Architektenkammer Niedersachsen unter der Nummer 215-32-18/12 registriert.
Für die Vergabe von Planungsleistungen für weitere Fachplaner werden in Abhängigkeit vom Auftragswert gegebenenfalls eigene Vergabeverfahren notwendig.