Die Kurzbeschreibung Wettbewerbsverfahren kann auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (Architekturbüro Thiele) im Bereich Wettbewerbe / Übersicht Wettbewerbsverfahren heruntergeladen werden (https://architekturbuero-thiele.de/keltern-uebersicht/).
GRUNDSÄTZE.
Zur Überprüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Bewerber, insbesondere ihrer Eignung und Kompetenz für die Wettbewerbsaufgabe, werden eindeutige und nicht diskriminierende Kriterien festgelegt. Dabei wird differenziert zwischen formalen Kriterien für die Zulassung zum Auswahlverfahren und inhaltlichen Kriterien zur Beurteilung der Eignung im Auswahlverfahren. Zur Gewährleistung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit wird das Auswahlverfahren dokumentiert.
Zum Bewerbungsverfahren wird nur zugelassen, wer das Formular der Bewerbererklärung fristgerecht beim Wettbewerbsbetreuer eingereicht hat. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
ZULASSUNG.
Bewerber, die zur Auswahl zugelassen werden wollen, müssen den formalen Kriterien ausnahmslos genügen. Sie belegen dies auf der von der Ausloberin vorgegebenen Bewerbererklärung (Bewerberformular online!) und mit weiteren Nachweisen, die für die Zulassung zur Auswahl gefordert sind.
Zulassungskriterium:
— Fristgerechte Abgabe der Bewerbererklärung (online über Homepage),
— Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation (z. B. Eintragungsurkunde als Architekt, Dokument ist hochzuladen),
— Nachweis der geforderten Referenzprojekte (Datenblätter sind hochzuladen),
— Bewerbererklärung mit Angaben zur Verknüpfung mit anderen Unternehmen und mit Bestätigung der Führung eines eigenen Architekturbüros (Angaben und Bestätigung online über Bewerbererklärung).
Bewerber qualifizieren sich durch die Erfüllung der formalen Kriterien für die qualitative Auswahl.
AUSWAHL.
Den Nachweis der fachlichen Eignung und Kompetenz erbringen die Bewerber durch Nachweise, Erklärungen und Referenzen in Form von max. 4 Referenzprojekten, in denen sie darlegen, inwieweit sie den Auswahlkriterien genügen.
Bei den Referenzen Nr. 2 bis Nr. 4 muss es sich um unterschiedliche Projekte handeln. Jede Referenz kann nur einmal benannt werden.
AUSWAHLKRITERIEN.
1. Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung Feuerwehrgebäude“ (40 Punkte)
Selbst erbrachte LPH nach § 34 HOAI 2 bis 8.
Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI.
Baukosten KG 300 + 400: mind. 1,5 Mio. netto.
Angabe BGF (mind. 1 000 m2).
Übergabe an Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.12.2017.
Benennung Bauherr/Auftraggeber.
2. Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein mit öffentlichem Auftraggeber“ (30 Punkte)
Selbst erbrachte LPH nach § 34 HOAI 2 bis 5.
Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI.
Baukosten KG 300 + 400: mind. 1,5 Mio. netto.
Angabe BGF (mind. 1 000 m2).
Übergabe an Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.12.2017.
Benennung Bauherr/Auftraggeber.
3. Referenzprojekt „Neubau oder Umbau/Sanierung allgemein“ (20 Punkte)
Selbst erbrachte LPH nach § 34 HOAI 2 bis 5.
Einordnung mind. Honorarzone III n. HOAI.
Baukosten KG 300 + 400: mind. 1,5 Mio. netto.
Angabe BGF (mind. 1 000 m2).
Übergabe an Nutzer nach 31.12.2010 bis 31.3.2017.
Benennung Bauherr/Auftraggeber.
4. Referenzprojekt „Wettbewerbserfolg“ (10 Punkte)
Allgemeines Projekt.
5. Referenzprojekt „ausgezeichnetes, realisiertes Projekt“ (10 Punkte)
Allgemeines Projekt.
Die Auswahlkriterien sind erfüllt, wenn die Referenz Nr. 1 oder insgesamt mind. 40 Punkte aus einer Kombination der Referenzen Nr. 2 bis 5 nachgewiesen werden können.
Zur Anerkennung als Referenzprojekt muss das Projekt alle geforderten Kriterien erfüllen; wird ein Kriterium nicht erfüllt, kann das Projekt nicht als Referenzprojekt anerkannt werden.
Zusätzlich zu den 5 vorab ausgewählten Teilnehmern nach Pkt. IV.1.7) werden weitere 15 Teilnehmer ausgewählt.
Qualifizieren sich mehr als 15 Teilnehmer, entscheidet das Los.