1) Verfahrensablauf
Die Ausschreibung wird in 2 Stufen durchgeführt:
— Teilnahmewettbewerb mit dem Eingang der Teilnahmeanträge und der sich anschließenden Eignungsprüfung und Wertung,
— Angebotsphase mit dem Eingang der Angebote und der sich anschließenden Prüfung und Wertung der Angebote sowie der Durchführung von Bietergesprächen.
Nähere Angaben zum Verfahren entnehmen Sie bitte den "Allgemeinen Verfahrensbedingungen".
Die Beantwortung evt. Fragen, die die Erstellung des Teilnahmeantrages oder diesbezüglichen Unterlagen betreffen, erfolgt ausschließlich per Download unter dem in der Bekanntmachung Ziffer I.3) angegebenen Link. Bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist sind interessierte Unternehmen daher verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Mit dieser Bekanntmachung wird neben den Unterlagen, die u. a. für die Erstellung des Teilnahmeantrages erforderlich sind, aus sicherheitsrelevanten Gründen eine Verschwiegenheitsvereinbarung veröffentlicht. Diese ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Nach Prüfung der unter Pkt. III.1) genannten Angaben/Nachweise wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der Bewerber geprüft.
Entsprechend § 41 Abs. 1 SektVO können die Bewerber bereits ab der Bekanntmachung sämtliche Vergabeunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt für den Teilnahmewettbewerb (sowie Unterlagen für die Angebotsabgabe bzw. Verhandlungsphase) unter dem unter Punkt I.3 genannten Link abrufen. Ausgenommen von den Vergabeunterlagen sind die Besonderen Vertragsbedingung inkl. Anlagen, die Leistungsbeschreibung und das Preisblatt, da diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Der AG behält sich vor, die Bieteranzahl, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden und die restlichen Vergabeunterlagen erhalten, auf 8 (plus darüber hinaus gehende punktgleiche Bewerber) zu begrenzen, sofern diese die Verschwiegenheitsvereinbarung eingereicht haben.
Weitere Angaben zur Eignungsprüfung und Wertung/Eingrenzung der Bieter finden Sie unter Punkt 4, Angaben zur Angebotsphase entnehmen Sie bitte Punkt 5 der Allg. Verfahrensbedingungen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Verfahren wie Leistungsänderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden nur den zur Angebotsabgabe zugelassenen Bewerbern zur Verfügung gestellt. Etwaige Fragen während der Angebotsfrist werden nur gegenüber den Unternehmen beantwortet, die sich bereits mittels Übersendung der Verschwiegenheitsvereinbarung zur Geheimhaltung verpflichtet haben. Die Beantwortung evt. Fragen, die die Angebotserstellung betreffen, erfolgt nur, sofern die Fragen bis zum 17.5.2018 bei der unter I.1) genannten Stelle eingereicht werden.
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Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne Verhandlungen oder Einholung weiterer Angebote zu erteilen;
2) Weitere für den Bieter/für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und für etwaige Subunternehmer mit dem Angebot einzureichende Erklärungen:
— "Tarif- und Mindestlohnerklärung i. S. v. § 1 BerlAVG",
— "Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 1 Frauenförderverordnung Berlin";
3) Weitere zusätzliche Angaben:
Zu Ziff. II.2.5) Zuschlagskriterien.
Bei der Vergabe von öffentl. Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten;
4) Die BVG wird in dem Verfahren von einem externen Berater begleitet.