Vom Bewerber / den Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sind zum Zwecke der Auswahl zunächst die im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
— Angaben zu Name und Rechtsform, zum bevollmächtigten Vertreter, Ansprechpartner mit E-Mail, Gründungsdatum,
— Angabe der Adresse und Kontaktdaten,
— Angabe zu Ausschlussgründen nach §§123, 124 GWB,
— von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft:
* Erklärung, dass sich diese nur als Mitglied der benannten Bewerbergemeinschaft bewerben.
* Bewerbergemeinschaftserklärung mit Angabe der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft u. des jeweiligen Leistungsanteils, Bevollmächtigung des vertretungsberechtigten Mitglieds sowie der Erklärung, dass die Mitglieder im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden werden.
Zur Teilnahme gelten folgende Mindestanforderungen:
Es werden nur Bewerber oder Bewerbergemeinschaften berücksichtigt, die nachweisen,
1) dass eine Berufsqualifikation als „Architekt“ vorliegt und die erklären,
2) dass keine Ausschlusskriterien nach §§123, 124 GWB vorliegen und
3) die mindestens ein Referenzprojekt über einen Neubau vorlegen.
Unter denjenigen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der zugelassenen Bewerber nach folgenden Auswahlkriterien:
Angabe von bis zu 2 Referenzprojekten über einen Neubau (siehe Formblätter Referenzen).
Es werden nur Referenzprojekte berücksichtigt, bei denen die Leistungsphase 8 innerhalb der letzten 10 Jahre abgeschlossen wurde.
Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen:
a. Name des Referenzprojekts,
b. Name Auftraggeber mit Ansprechpartner und Anschrift,
c. Art und Nutzung des Gebäudes
d. Zeitpunkt Fertigstellung LPh 8 (Monat/Jahr),
e. Honorarzone,
f. Brutto-Grundfläche des Gebäudes bzw. Fläche der Freianlage,
g. Leistungsanteil (Leistungsphasen).
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nach den geforderten Angaben grundsätzlich geeignet sind, erfolgt die Auswahl von max. 12 Wettbewerbsteilnehmern nach folgenden Kriterien:
Referenzen bei Neubauten, berücksichtigt werden:
— die Vergleichbarkeit der Planungsanforderungen (Optimum: Honorarzone IV oder höher),
— die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (Optimum: 500 m2 oder mehr),
— der Leistungsanteil (Optimum: Leistungsphasen 2-8 oder mehr),
— die Anzahl der Referenzen (Optimum: 2 Referenzen).
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerber die der geplanten höchsten Teilnehmerzahl, dann entscheidet unter den Bewerbern, die gleichermaßen geeignet sind, das Los.
Es werden nur Referenzen berücksichtigt für die die geforderten Angaben in den Formularen des Teilnahmeantrags gemacht wurden.