Bekanntmachung
Auslober des Wettbewerbs:
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Radevormwald
mbH
Hohenfuhrstraße 13
42477 Radevormwald
Organisation und Betreuung des Verfahrens:
Pesch + Partner, Architekten
Stadtplaner,
Zweibrücker Hof 2, 58313 Herdecke
Wettbewerbsaufgabe:
Für das ehemalige Firmengelände der Firma Holzmann an
der Kaiserstraße, heute im Eigentum der Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Radevormwald mbH, soll im Rahmen eines Architekten- und Investorenwettbewerbs
eine überzeugende Lösung für die städtebauliche Entwicklung dieses Standorts
gefunden werden. Der innenstadtnahe Standort mit einer Grundstücksfläche von
insgesamt etwa 5.000 qm lässt eine Mischnutzung aus Wohnen und Arbeiten zu,
großflächige Einzelhandelsnutzungen sind ausgeschlossen. Die Fläche ist
überwiegend bebaut, die Entscheidung über Abriss und Neubau oder (teilweise)
Neunutzung des Gebäudebestands bleibt dem Wettbewerbsteilnehmer überlassen. Um
eine zügige Umsetzung des favorisierten Konzeptes zu gewährleisten, wird ein
Investorenwettbewerb ausgelobt.
Zulassungsbereich:
EWR-Staaten sowie Mitgliedsstaaten des
WTO-Dienstleistungsabkommens.
Wettbewerbsart und Teilnahmeberechtigung:
Der Wettbewerb wird als
begrenzter Wettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerbungsverfahren nach RAW
2004 ausgelobt. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Die Wettbewerbssprache ist
deutsch. Die Teilnehmerzahl ist auf maximal acht Teilnehmer begrenzt. Zwingend
vorgeschrieben ist eine Arbeitsgemeinschaft aus Architekten und Investoren.
Zur Teilnahme zugelassen sind Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und
Investoren. Als Architekten in diesen Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen in
den EWR-Mitgliedsstaaten ansässige natürliche Personen, die gemäß
Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates am Tag der Bekanntmachung zur Führung der
Berufsbezeichnung Architekt/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen
Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachlichen Voraussetzungen als Architekt/in, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder einen entsprechenden Berufsnachweis verfügt, dessen
Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG (EG-Architektenrichtlinie) bzw. der
Richtlinie 89/48/EWG (EG-Diplomanerkennungsrichtlinie) gewährleistet ist.
Teilnahmeberechtigt innerhalb der Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und
Investoren sind ferner juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem
Geschäftszweck der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören,
sowie Arbeitsgemeinschaften solcher juristischer Personen. Bei
Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische
Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die
Wettbewerbsleistungen verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter sowie
der (die) Verfasser der Wettbewerbsarbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die
an natürliche Personen als Teilnehmer gestellt werden. Fachberater unterliegen
nicht der Teilnahmeberechtigung.
Bewerbung:
Die Bewerbung zur Teilnahme am Wettbewerb ist bis zum 24. Juni
2005 (Poststempel) zu richten an:
Pesch + Partner
Architekten
Stadtplaner
Zweibrücker Hof 2
58313 Herdecke
Für die rechtzeitige Einlieferung der Bewerbungen gilt der Tagesstempel,
unabhängig von der Uhrzeit. Ist die Rechtzeitigkeit der Einlieferung nicht
erkennbar oder zweifelhaft, werden solche Bewerbungen vorbehaltlich des vom
Teilnehmer zu erbringenden Nachweises zeitgerechter Einlieferung zur Auswahl
zugelassen. Bewerbungen, die später als 7 Tage nach dem Abgabetermin zugestellt
werden, sind zunächst nicht zugelassen. Das Auswahlgremium entscheidet hierüber
endgültig.
Bewerbungsunterlagen:
- Versicherung des Bewerbers, dass keine
Ausschlusskriterien gemäß § 11 VOF gegen ihn vorliegen;
- Nachweis der
Teilnahmeberechtigung und Beschäftigungsart (durch Kopie der letzten
Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die
nicht älter als 1 Jahr ist);
- Darstellung des Architekturbüros mit
Beschreibung der beruflichen Qualifikation sowie der personellen und technischen
Ausstattung des Büros;
- Versicherung, dass sich kein weiteres Mitglied der
Bürogemeinschaft (Partner, freier Mitarbeiter oder Angestellter) bewirbt, und
dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen
Ausschluss aller Arbeiten führen;
- Referenzen des Investors über bereits
realisierte Projekte, die der Wettbewerbsaufgabe ähnlich sind;
- Nachweis der
Leistungsfähigkeit des Investors (Bonitätsnachweis durch Bankauskunft oder
Geschäftsberichte);
Die Darstellung der Referenzprojekte des Bewerbers soll zwei Blätter im DIN
A3-Format nicht überschreiten. Falsche Angaben haben den Ausschluss zur Folge.
Unvollständige Bewerbungen werden nicht zugelassen. Von Büros, Partnerschaften
oder ständigen Arbeitsgemeinschaften wird nur eine Bewerbung akzeptiert.
Die
Unterlagen werden nicht zurückgeschickt, ein Anspruch auf Kostenerstattung
besteht nicht.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt durch ein Gremium, dem mindestens zur
Hälfte Mitglieder mit einer den Teilnahmevoraussetzungen vergleichbaren
Befähigung angehören. Erfüllen mehr Bewerber die geforderten Kriterien als
Teilnehmer vorgesehen sind, erfolgt eine Auswahl durch Losziehung unter
notarieller Aufsicht.
Preisgericht:
Das Preisgericht wird in Übereinstimmung mit der RAW 2004
benannt.
Kostenbeiträge und Bearbeitungshonorar/Preisgelder:
Die ausgewählten
Investoren verpflichten sich, einen Beitrag in Höhe von zweitausend Euro
(brutto) als Teilnahmegebühr auf ein Treuhänderkonto einzuzahlen. Die
Wettbewerbssumme beträgt insgesamt 16.000 Euro bei acht teilnehmenden
Arbeitsgemeinschaften, sie verringert sich anteilig bei weniger teilnehmenden
Arbeitsgemeinschaften. Jedes teilnehmende und zur Beurteilung zugelassene
Architekturbüro, das die vollständigen Wettbewerbsleistungen erbringt, erhält
ein Bearbeitungshonorar von 1.200 Euro (brutto). Der verbleibende Betrag wird
als Preisgeld ausgelobt.
Bindungen des Auslobers:
Mit dem zur beabsichtigten Umsetzung des
Vorhabens ausgewählten Investor/Preisträger werden vom Auslober unverzüglich
Verhandlungen bzgl. des weiteren Vorgehens und des Grundstücksverkaufs
aufgenommen. Die Überlassung der Grundstücksflächen erfolgt unter der
Voraussetzung, dass die zur Ausführung vorgesehene Wettbewerbsarbeit unter
Wahrung des dem Urheber zustehenden Verwertungsrechts realisiert wird. Zur
Sicherung der Ausloberziele werden im Grundstücksüberlassungsvertrag
Rücktrittsrechte für den Fall vorgesehen, dass der entsprechende Entwurf nach
Grundstücksüberlassung nicht zur Ausführung gelangt.
Termine:
Bewerbungsschluss: 24. Juni 2005
Ausgabe der Unterlagen ab: 4.
Juli 2005
Kolloquium: 25. Juli 2005
Abgabe der Wettbewerbsarbeiten bis 26.
August 2005
Preisgericht (voraussichtlich): 23. September 2005