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  • DE-99086 Erfurt, DE-99094 Erfurt
  • 07.05.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-298032)

Planungsleistungen für das Vorhaben „Modernisierung des Freibades Möbisburg“


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 07.05.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 3
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Objektplanung Ingenieurbauwerke / Tragwerksplanung / Generalplanerleistung / Technische Ausrüstung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 2.175.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Erfurt (DE)
    Betreuer Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten, Erfurt (DE)
    Aufgabe
    Im Erfurter Ortsteil Möbisburg befindet sich ein Mehrzweckbecken mit einem Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich, einem Kleinkindbecken, einer 18-Meter-Rutsche und großzügigen Liegeflächen. Ein Kinderspielplatz und ein Volleyballfeld sind ebenfalls vorhanden. Das Mehrzweckbecken ist ein 30 m X 50 m großes Betonbecken ohne Wasseraufbereitungstechnik und ohne automatische Mess- und Regeltechnik sowie mit großen Defiziten im Erhaltungszustand. Die Wassereinspeisung und kontinuierliche Nachspeisung erfolgt über Brunnenwasser. Dem Wasser wird über eine Dosiereinrichtung Chlorgas zugesetzt. Der Chlorgasraum ist in das Sozialgebäude integriert.
    Für das Kleinkindbecken gibt es weder Wasseraufbereitungsanlage noch Mess- und Regeltechnik. Das Kleinkindbecken wird mit Frischwasser (Brunnenwasser) befüllt, eine Chlordosierung (über Natriumhypochlorit) erfolgt mittels einfacher Injektion in die Frischwasserleitung.
    Das Sozialgebäude mit Kassen-, Sanitäts- und Schwimmmeisterräumen, Umkleidemöglichkeiten und einem kleinen Kiosk wurde in Barackenbauweise holzverkleidet erstellt.
    Das Freibad Möbisburg liegt in einem in der Vergangenheit mehrfach überfluteten Gebiet.
    Es befindet sich in einer Trinkwasserschutzzone II.
    Das Freibad Möbisburg soll nunmehr in einem ersten Bauabschnitt teilweise modernisiert werden, einhergehend mit:
    — einer Verkleinerung der Beckenanlage unter Beibehaltung der Funktionsbereiche (Nichtschwimmerbecken, Schwimmerbecken) bei maximaler Wasserfläche von 900 m2,
    — Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken,
    — einer teilweisen Freiflächen-Neugestaltung.
    Es werden also 2 Bauabschnitte gebildet. Während der erste Bauabschnitt die Modernisierung der Funktionsbereiche Nichtschwimmerbecken und Schwimmerbecken inklusive Freiflächen-Neugestaltung im Bereich der Schwimmbeckenanlage und die Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken zum Gegenstand hat, betrifft der zweite Bauabschnitt den Neubau eines Betriebsgebäudes (möglicherweise auch als Containeranlage) und das neue Kleinkindbecken selbst. Es ist allerdings derzeit völlig ungewiss, ob der zweite Bauabschnitt insgesamt, also insbesondere auch, was die weitere Planung anbelangt, in Angriff genommen wird. Bei dem ersten Bauabschnitt verhält es sich so, dass zunächst auf einer ersten Stufe die bis dato bereits erfolgte Planung bis zur Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ fortgesetzt werden soll. In Abhängigkeit von den dabei gefundenen Erkenntnissen soll dann möglichst zeitnah entschieden werden, ob der besagte erste Bauabschnitt realisiert werden soll.
    In dem besagten ersten Bauabschnitt soll gegebenenfalls die neue Beckenanlage in das bauseits vorhandene Becken integriert werden. Das neue Schwimmbecken soll die Maße 25 m x 33,6 m erhalten. Im nördlichen Teil – hier befindet sich die nicht länger benötigte alte Beckenanlage – ist ein Technikkeller für die Badewasseraufbereitungs- und Umwälzanlage vorzusehen. Für die dafür benötigten Behälter der Badewassertechnik werden entsprechende Betonbauwerke erforderlich. Folgende Behälter in WU-Beton sind vorgesehen:
    — Rohwasserspeicher,
    — Spülwasserspeicher,
    — Brunnenwasserspeicher,
    — Spülabwasserspeicher.
    Die Wassertiefen des neuen Beckens sollen im Nichtschwimmerbereich 0,80 m bis 1,35 m und im Schwimmerbereich 1,35 m bis 2 m betragen. Im Nichtschwimmerbereich soll eine Röhren- oder Halbschalenrutsche aus GFK in einer Länge von 20 m installiert werden.
    Im Schwimmerbereich sind fünf 25 m-Schwimmbahnen geplant, die Abtrennung zwischen dem Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich erfolgt durch ein Trenngitter mit integriertem Durchgang (nur für die Vor- und Nachbereitungszeit). Im Nichtschwimmerbereich sind ein Wasserpilz und zwei Breitspeier einzuplanen.
    Im östlichen Teil (Nichtschwimmerbereich) sollen 2 Gewöhnungstreppen eingebracht werden; der Schwimmerbereich soll Einstiegsleitern erhalten, die in die Beckenwand eingelassen sind.
    Das neue Becken muss dabei so vorbereitet werden, dass die vorgefertigten Betonfertigteilelemente mit einer integrierten Kunststoffverkleidung BEKA POOL montiert und verschweißt werden können. Für die Wasseraufbereitungstechnik, die Zu- und Überläufe, Überlaufrinne, Details und Einbauten sind die Öffnungen bereits im Fertigsegment vorbereitet und müssen vor Ort angeschlossen werden. All das ist bei der Planung zwingend zu berücksichtigen.
    Für die zu installierende Beckenhydraulik ist es insofern auch zwingend erforderlich, eine umlaufende Überlaufrinne in den neuen Beckenkopf zu nivellieren. Die Beckenhydraulik kann als Vertikal- oder Horizontaldurchströmung geplant werden.
    Der neue Technikkeller soll so geplant werden, dass eine komplette Abdichtung oberhalb der Decken erfolgt und somit kein Tagwasser in die technischen Bereiche eindringen kann. Treppenabgang und Krananlage zum Technikkeller sind ebenfalls einzuplanen.
    Es soll eine neue Wasseraufbereitungs- und Umwälzanlage installiert werden mit Niederdruckfiltern aus Kunststoff, Werkstoff PE-HD (Polyethylen) bzw. PP-Platten (Polypropylen).
    Benötigt werden sechs Niederdruckfilter mit einer Filterfläche von jeweils 3 m2. Hinsichtlich einer womöglich späteren Installation eines Niederdruckfilters mit einer Fläche von 2 m2 für ein im Rahmen des zweiten Bauabschnittes gegebenenfalls zu errichtendes Kinderbecken sind geeignete Vorbereitungsmaßnahmen zu planen.
    Die Anlage soll vollautomatisch errichtet werden; folgende technische Parameter sollen dementsprechend bei der Planung zugrunde gelegt werden:
    Mehrzweckbecken (Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken – Nichtschwimmerbecken Anteil 420 m2).
    Wasserfläche A = 856 m2.
    Umwälzleistung Q = 592 m3/h.
    Wassertemperatur T = 20 – 24 oC, je nach Sonneneinstrahlung.
    Kleinkindbecken (in einem zweiten Bauabschnitt – bis auf weiteres nicht vorgesehen!).
    Vorhaltung für den Einbau zu einem späteren Zeitpunkt.
    Umwälzleistung Q = 60 m3.
    Wassertemperatur T = 20 – 24oC.
    Die Aufbereitungsanlage soll als Ein-Kreislaufanlage geplant werden; das Kleinkindbecken soll im Falle seiner Realisierung (gegebenenfalls zweiter Bauabschnitt) über eine separate Reinwasserleitung versorgt werden.
    Der vorhandene Brunnen soll für das Schwimmbeckenwasser genutzt werden (Förderleistung ca. 30 m3 pro Stunde). Die Sanierung des Brunnens wird erforderlich. Auch das ist bei der Planung zu berücksichtigen.
    Die Desinfektion soll über Chlorgas erfolgen; der bauseits vorhandene Chlorgasraum soll weiterhin genutzt werden. Das Spülabwasser aus der Filterrückspülung soll über eine separate Anlage nach DIN 19645-3 aufbereitet und in die angrenzende Vorflut der „Gera“ abgeleitet werden. Die Einleitung zur Vorflut muss dabei neu erstellt werden. Der Stromanschluss soll auf eine 80 KW Anschlussleitung erhöht werden. Die Beckenwassererwärmung soll über Solarenergie erfolgen. Eine alternative Ergänzung zur Erwärmung des Beckenwassers auf ca. 20 oC ist ebenfalls zu planen. Die Überwachung der Badewassertechnik soll im Schwimmmeisterraum über einen eigens hierfür vorgesehenen Monitor möglich sein. Es sollen die KOK-Richtlinien in der dann gültigen Fassung eingehalten werden. Die besagten Anforderungen determinieren ebenfalls das Plansoll.
    Öffentliche Fördermittel sind nicht vorgesehen.
    Die gesamten Freianlagen um das Becken sollen neu gepflastert werden. Erforderliche Geländer für Einstiegsnischen und – treppen sollen ebenfalls geplant werden. In dem Beckenumgang sind an den Übergängen zu der Liegewiese vier Außenduschen einzuplanen. Erforderliche Rasenpflegearbeiten, Neuansaaten und Bepflanzungen sollen ebenfalls geplant werden, mit Qualitäten und Zeiten nach Pflanzplan. Der Volleyballplatz verbleibt am Standort, eine Wiederherstellung ist zu planen.
    Die entsprechenden Freianlagen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend geplant werden und sind so auszuschreiben, dass sie dem Betreiber betriebsfertig zur Verfügung gestellt werden können.
    Es liegt bereits eine Planung der Ingenieurbüro Möller + Meyer Gotha GmbH vor. Diese Planung im Stadium eines Vorentwurfs für die Objektplanung „Ingenieurbauwerke – Becken“ und die zugehörige Fachplanung „Technische Ausrüstung“ (in den betroffenen Anlagengruppen) ist bei allen zukünftigen Planungen zwingend zu beachten. Die Planung ist Teil A der Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Weitere Objekt- und Fachplanungen (insbesondere Freianlagenplanung, Vermessungsplan, Baugrundgutachten) liegen allesamt nicht vor.
    Die hinsichtlich des ersten Bauabschnittes zu erbringenden Planungsleistungen können wie folgt zusammengefasst werden:
    Generalplanerleistungen (stufenweise) zur Modernisierung des Freibades Möbisburg mit Verkleinerung der Beckenanlage unter Beibehaltung der Funktionsbereiche (Nichtschwimmerbecken, Schwimmerbecken) bei maximaler Wasserfläche von 900 m2 (auf der Grundlage einer bereits existierenden Vorplanung) inklusive Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken (im Rahmen eines späteren zweiten Bauabschnitts) und inklusive teilweiser Freiflächen-Neugestaltung.
    Es werden also anlässlich des ersten Bauabschnitts folgende Generalplanerleistungen stufenweise beauftragt:
    — Ingenieurbauwerk „neue Beckenanlage“,
    — Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 7 und 8),
    — Freianlagen,
    — Tragwerksplanung.
    Es sollen insofern im Rahmen des ersten Bauabschnittes die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerk neue Beckenanlage“ und der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ (in den betroffenen Anlagengruppen) beauftragt werden, bei der weiteren Fachplanung „Tragwerksplanung“ (in Bezug auf Beckenteile und -Aggregate) die Leistungsphasen 2 bis 6 und bei Freianlagenplanung (als zusätzliche Objektplanung) die Leistungsphasen 2 bis 9. (Weitere Honorar-Grundlagen enthalten Ziffer VII und der beigefügte Vertragsentwurf Teil D).
    Die Beauftragung erfolgt stufenweise, auf einer ersten Stufe jeweils bis zur Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung über die erste Stufe hinaus besteht nicht. Sie hängt insbesondere davon ab, ob im Ergebnis dieser weiteren Planungen für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts optiert wird.
    Die vorgenannten Leistungen bilden den Gegenstand der Ausschreibung. Baugrunduntersuchung, SiGeKo-Leistungen und Prüfstatik sind demgegenüber nicht Bestandteile der Generalplanung und damit auch nicht der Ausschreibung. Notwendige Leistungen der Entwurfsvermessung sind bereits erbracht worden und in die in der Anlage ersichtliche Planung eingeflossen.
    Zusätzlich wird auch der zweite Bauabschnitt in die Ausschreibung integriert werden, als optional zu beauftragende zukünftige Planung, allerdings nur soweit er das Kleinkindbecken zum Gegenstand hat.
    Vorgesehen ist eine Kostenobergrenze (ohne KG 700) in Höhe von 2 175 000 EUR (netto).
    Der bereits vorliegende Vorentwurf (Anlage) ist zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen. Mit der Planung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen sind auf der ersten Stufe so auszuführen, dass die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ in Gänze spätestens am 14.12.2018 fertiggestellt wird.
    Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Entwurf eines Generalplanervertrages gemäß Teil D der Vergabeunterlagen Bezug genommen.
    Adresse des Bauherren DE-99086 Erfurt
    Projektadresse Mühlgarten 7
    DE-99094 Erfurt
    TED Dokumenten-Nr. 149937-2018

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    • Deutschland-Erfurt: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen

      2018/S 067-149937

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2004/18/EG

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

      SWE Bäder GmbH
      Magdeburger Allee 34
      99086 Erfurt
      Deutschland

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers: http://www.stadtwerke-erfurt.de

      Weitere Auskünfte erteilen: Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
      Dalbergsweg 3
      Zu Händen von: Hr. RA Dr. Thies
      99084 Erfurt
      Deutschland
      Telefon: +49 3616592419
      E-Mail: MTdpaGxtOWxcYWJcZF5rbWFiXmwnXV4=
      Fax: +49 3616592499
      Internet-Adresse: http://www.schickerthies.de

      Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
      Dalbergsweg 3
      Zu Händen von: Hr. RA Dr. Thies
      99084 Erfurt
      Deutschland
      E-Mail: MTNtbHBxPXBgZWZgaGJvcWVmYnArYWI=
      Internet-Adresse: www.schickerthies.de/swe-b001-2018

      Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Schicker Thies Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
      Dalbergsweg 3
      Zu Händen von: Hr. RA Dr. Thies
      99084 Erfurt
      Deutschland

      I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Sonstige: kommunales Unternehmen
      I.3)Haupttätigkeit(en)
      Freizeit, Kultur und Religion
      I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
      Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

      Abschnitt II: Auftragsgegenstand

      II.1)Beschreibung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
      Planungsleistungen für das Vorhaben „Modernisierung des Freibades Möbisburg“
      II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
      Dienstleistungen
      Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen

      NUTS-Code DEG01

      II.1.3)Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS)
      Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag
      II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
      II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens
      Im Erfurter Ortsteil Möbisburg befindet sich ein Mehrzweckbecken mit einem Schwimmer- und Nichtschwimmerbereich, einem Kleinkindbecken, einer 18-Meter-Rutsche und großzügigen Liegeflächen. Ein Kinderspielplatz und ein Volleyballfeld sind ebenfalls vorhanden. Das Mehrzweckbecken ist ein 30 m X 50 m großes Betonbecken ohne Wasseraufbereitungstechnik und ohne automatische Mess- und Regeltechnik sowie mit großen Defiziten im Erhaltungszustand. Die Wassereinspeisung und kontinuierliche Nachspeisung erfolgt über Brunnenwasser. Dem Wasser wird über eine Dosiereinrichtung Chlorgas zugesetzt. Der Chlorgasraum ist in das Sozialgebäude integriert.
      Für das Kleinkindbecken gibt es weder Wasseraufbereitungsanlage noch Mess- und Regeltechnik. Das Kleinkindbecken wird mit Frischwasser (Brunnenwasser) befüllt, eine Chlordosierung (über Natriumhypochlorit) erfolgt mittels einfacher Injektion in die Frischwasserleitung.
      Das Sozialgebäude mit Kassen-, Sanitäts- und Schwimmmeisterräumen, Umkleidemöglichkeiten und einem kleinen Kiosk wurde in Barackenbauweise holzverkleidet erstellt.
      Das Freibad Möbisburg liegt in einem in der Vergangenheit mehrfach überfluteten Gebiet.
      Es befindet sich in einer Trinkwasserschutzzone II.
      Das Freibad Möbisburg soll nunmehr in einem ersten Bauabschnitt teilweise modernisiert werden, einhergehend mit:

      — einer Verkleinerung der Beckenanlage unter Beibehaltung der Funktionsbereiche (Nichtschwimmerbecken, Schwimmerbecken) bei maximaler Wasserfläche von 900 m2,

      — Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken,
      — einer teilweisen Freiflächen-Neugestaltung.
      Es werden also 2 Bauabschnitte gebildet. Während der erste Bauabschnitt die Modernisierung der Funktionsbereiche Nichtschwimmerbecken und Schwimmerbecken inklusive Freiflächen-Neugestaltung im Bereich der Schwimmbeckenanlage und die Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken zum Gegenstand hat, betrifft der zweite Bauabschnitt den Neubau eines Betriebsgebäudes (möglicherweise auch als Containeranlage) und das neue Kleinkindbecken selbst. Es ist allerdings derzeit völlig ungewiss, ob der zweite Bauabschnitt insgesamt, also insbesondere auch, was die weitere Planung anbelangt, in Angriff genommen wird. Bei dem ersten Bauabschnitt verhält es sich so, dass zunächst auf einer ersten Stufe die bis dato bereits erfolgte Planung bis zur Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ fortgesetzt werden soll. In Abhängigkeit von den dabei gefundenen Erkenntnissen soll dann möglichst zeitnah entschieden werden, ob der besagte erste Bauabschnitt realisiert werden soll.
      In dem besagten ersten Bauabschnitt soll gegebenenfalls die neue Beckenanlage in das bauseits vorhandene Becken integriert werden. Das neue Schwimmbecken soll die Maße 25 m x 33,6 m erhalten. Im nördlichen Teil – hier befindet sich die nicht länger benötigte alte Beckenanlage – ist ein Technikkeller für die Badewasseraufbereitungs- und Umwälzanlage vorzusehen. Für die dafür benötigten Behälter der Badewassertechnik werden entsprechende Betonbauwerke erforderlich. Folgende Behälter in WU-Beton sind vorgesehen:
      — Rohwasserspeicher,
      — Spülwasserspeicher,
      — Brunnenwasserspeicher,
      — Spülabwasserspeicher.
      Die Wassertiefen des neuen Beckens sollen im Nichtschwimmerbereich 0,80 m bis 1,35 m und im Schwimmerbereich 1,35 m bis 2 m betragen. Im Nichtschwimmerbereich soll eine Röhren- oder Halbschalenrutsche aus GFK in einer Länge von 20 m installiert werden.
      Im Schwimmerbereich sind fünf 25 m-Schwimmbahnen geplant, die Abtrennung zwischen dem Nichtschwimmer- und Schwimmerbereich erfolgt durch ein Trenngitter mit integriertem Durchgang (nur für die Vor- und Nachbereitungszeit). Im Nichtschwimmerbereich sind ein Wasserpilz und zwei Breitspeier einzuplanen.
      Im östlichen Teil (Nichtschwimmerbereich) sollen 2 Gewöhnungstreppen eingebracht werden; der Schwimmerbereich soll Einstiegsleitern erhalten, die in die Beckenwand eingelassen sind.
      Das neue Becken muss dabei so vorbereitet werden, dass die vorgefertigten Betonfertigteilelemente mit einer integrierten Kunststoffverkleidung BEKA POOL montiert und verschweißt werden können. Für die Wasseraufbereitungstechnik, die Zu- und Überläufe, Überlaufrinne, Details und Einbauten sind die Öffnungen bereits im Fertigsegment vorbereitet und müssen vor Ort angeschlossen werden. All das ist bei der Planung zwingend zu berücksichtigen.
      Für die zu installierende Beckenhydraulik ist es insofern auch zwingend erforderlich, eine umlaufende Überlaufrinne in den neuen Beckenkopf zu nivellieren. Die Beckenhydraulik kann als Vertikal- oder Horizontaldurchströmung geplant werden.
      Der neue Technikkeller soll so geplant werden, dass eine komplette Abdichtung oberhalb der Decken erfolgt und somit kein Tagwasser in die technischen Bereiche eindringen kann. Treppenabgang und Krananlage zum Technikkeller sind ebenfalls einzuplanen.
      Es soll eine neue Wasseraufbereitungs- und Umwälzanlage installiert werden mit Niederdruckfiltern aus Kunststoff, Werkstoff PE-HD (Polyethylen) bzw. PP-Platten (Polypropylen).

      Benötigt werden sechs Niederdruckfilter mit einer Filterfläche von jeweils 3 m2. Hinsichtlich einer womöglich späteren Installation eines Niederdruckfilters mit einer Fläche von 2 m2 für ein im Rahmen des zweiten Bauabschnittes gegebenenfalls zu errichtendes Kinderbecken sind geeignete Vorbereitungsmaßnahmen zu planen.

      Die Anlage soll vollautomatisch errichtet werden; folgende technische Parameter sollen dementsprechend bei der Planung zugrunde gelegt werden:

      Mehrzweckbecken (Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken – Nichtschwimmerbecken Anteil 420 m2).

      Wasserfläche A = 856 m2.

      Umwälzleistung Q = 592 m3/h.

      Wassertemperatur T = 20 – 24 oC, je nach Sonneneinstrahlung.

      Kleinkindbecken (in einem zweiten Bauabschnitt – bis auf weiteres nicht vorgesehen!).
      Vorhaltung für den Einbau zu einem späteren Zeitpunkt.

      Umwälzleistung Q = 60 m3.

      Wassertemperatur T = 20 – 24oC.

      Die Aufbereitungsanlage soll als Ein-Kreislaufanlage geplant werden; das Kleinkindbecken soll im Falle seiner Realisierung (gegebenenfalls zweiter Bauabschnitt) über eine separate Reinwasserleitung versorgt werden.

      Der vorhandene Brunnen soll für das Schwimmbeckenwasser genutzt werden (Förderleistung ca. 30 m3 pro Stunde). Die Sanierung des Brunnens wird erforderlich. Auch das ist bei der Planung zu berücksichtigen.

      Die Desinfektion soll über Chlorgas erfolgen; der bauseits vorhandene Chlorgasraum soll weiterhin genutzt werden. Das Spülabwasser aus der Filterrückspülung soll über eine separate Anlage nach DIN 19645-3 aufbereitet und in die angrenzende Vorflut der „Gera“ abgeleitet werden. Die Einleitung zur Vorflut muss dabei neu erstellt werden. Der Stromanschluss soll auf eine 80 KW Anschlussleitung erhöht werden. Die Beckenwassererwärmung soll über Solarenergie erfolgen. Eine alternative Ergänzung zur Erwärmung des Beckenwassers auf ca. 20 oC ist ebenfalls zu planen. Die Überwachung der Badewassertechnik soll im Schwimmmeisterraum über einen eigens hierfür vorgesehenen Monitor möglich sein. Es sollen die KOK-Richtlinien in der dann gültigen Fassung eingehalten werden. Die besagten Anforderungen determinieren ebenfalls das Plansoll.

      Öffentliche Fördermittel sind nicht vorgesehen.
      Die gesamten Freianlagen um das Becken sollen neu gepflastert werden. Erforderliche Geländer für Einstiegsnischen und – treppen sollen ebenfalls geplant werden. In dem Beckenumgang sind an den Übergängen zu der Liegewiese vier Außenduschen einzuplanen. Erforderliche Rasenpflegearbeiten, Neuansaaten und Bepflanzungen sollen ebenfalls geplant werden, mit Qualitäten und Zeiten nach Pflanzplan. Der Volleyballplatz verbleibt am Standort, eine Wiederherstellung ist zu planen.
      Die entsprechenden Freianlagen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechend geplant werden und sind so auszuschreiben, dass sie dem Betreiber betriebsfertig zur Verfügung gestellt werden können.
      Es liegt bereits eine Planung der Ingenieurbüro Möller + Meyer Gotha GmbH vor. Diese Planung im Stadium eines Vorentwurfs für die Objektplanung „Ingenieurbauwerke – Becken“ und die zugehörige Fachplanung „Technische Ausrüstung“ (in den betroffenen Anlagengruppen) ist bei allen zukünftigen Planungen zwingend zu beachten. Die Planung ist Teil A der Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt. Weitere Objekt- und Fachplanungen (insbesondere Freianlagenplanung, Vermessungsplan, Baugrundgutachten) liegen allesamt nicht vor.
      Die hinsichtlich des ersten Bauabschnittes zu erbringenden Planungsleistungen können wie folgt zusammengefasst werden:

      Generalplanerleistungen (stufenweise) zur Modernisierung des Freibades Möbisburg mit Verkleinerung der Beckenanlage unter Beibehaltung der Funktionsbereiche (Nichtschwimmerbecken, Schwimmerbecken) bei maximaler Wasserfläche von 900 m2 (auf der Grundlage einer bereits existierenden Vorplanung) inklusive Schaffung von hinreichenden Anschlussmöglichkeiten für ein zukünftiges neues Kleinkindbecken (im Rahmen eines späteren zweiten Bauabschnitts) und inklusive teilweiser Freiflächen-Neugestaltung.

      Es werden also anlässlich des ersten Bauabschnitts folgende Generalplanerleistungen stufenweise beauftragt:
      — Ingenieurbauwerk „neue Beckenanlage“,
      — Technische Ausrüstung (Anlagengruppen 1, 2, 4, 5, 7 und 8),
      — Freianlagen,
      — Tragwerksplanung.
      Es sollen insofern im Rahmen des ersten Bauabschnittes die Leistungsphasen 3 bis 9 der Objektplanung „Ingenieurbauwerk neue Beckenanlage“ und der Fachplanung „Technische Ausrüstung“ (in den betroffenen Anlagengruppen) beauftragt werden, bei der weiteren Fachplanung „Tragwerksplanung“ (in Bezug auf Beckenteile und -Aggregate) die Leistungsphasen 2 bis 6 und bei Freianlagenplanung (als zusätzliche Objektplanung) die Leistungsphasen 2 bis 9. (Weitere Honorar-Grundlagen enthalten Ziffer VII und der beigefügte Vertragsentwurf Teil D).
      Die Beauftragung erfolgt stufenweise, auf einer ersten Stufe jeweils bis zur Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung über die erste Stufe hinaus besteht nicht. Sie hängt insbesondere davon ab, ob im Ergebnis dieser weiteren Planungen für die Umsetzung des ersten Bauabschnitts optiert wird.
      Die vorgenannten Leistungen bilden den Gegenstand der Ausschreibung. Baugrunduntersuchung, SiGeKo-Leistungen und Prüfstatik sind demgegenüber nicht Bestandteile der Generalplanung und damit auch nicht der Ausschreibung. Notwendige Leistungen der Entwurfsvermessung sind bereits erbracht worden und in die in der Anlage ersichtliche Planung eingeflossen.
      Zusätzlich wird auch der zweite Bauabschnitt in die Ausschreibung integriert werden, als optional zu beauftragende zukünftige Planung, allerdings nur soweit er das Kleinkindbecken zum Gegenstand hat.
      Vorgesehen ist eine Kostenobergrenze (ohne KG 700) in Höhe von 2 175 000 EUR (netto).
      Der bereits vorliegende Vorentwurf (Anlage) ist zwingende Grundlage aller weiteren Planungsleistungen. Mit der Planung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Planungsleistungen sind auf der ersten Stufe so auszuführen, dass die Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ in Gänze spätestens am 14.12.2018 fertiggestellt wird.
      Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Entwurf eines Generalplanervertrages gemäß Teil D der Vergabeunterlagen Bezug genommen.
      II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

      71240000

      II.1.7)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
      II.1.8)Lose
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
      II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
      II.2.2)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen: Siehe Hinweis zum zweiten Bauabschnitt gemäß Ziffer II.1.5
      II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Bedingungen für den Auftrag
      III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
      Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine einschlägige Berufshaftpflicht und unter hinreichender Versicherung aller General und Fachplanungsrisiken mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen: für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle.
      Von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr) 
      Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
      III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
      Details werden in den Verdingungsunterlagen für das Verhandlungsverfahren und in dem Entwurf eines Generalplanervertrags festgelegt.
      III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
      — gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter,
      — Mehfachbewerbungen – einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft (Bewerbergemeinschaft) – sind unzulässig.
      III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen
      Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein
      III.2)Teilnahmebedingungen
      III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber hat sich im Bewerberformular an der angegebenen Stelle darüber zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB sowie gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz vorliegen.
      III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherungsdeckung des Bewerbers im Bewerberformular in der Weise, dass eine einschlägige Berufshaftpflicht und unter hinreichender Versicherung aller General- und Fachplanungsrisiken mit folgenden Mindest-Deckungssummen besteht, oder dass zumindest eine Bereitschaftserklärung des Versicherers vorliegt, sie im Auftragsfalle mit dem Bewerber abzuschließen:
      Für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie für Sach- und Vermögensschäden mindestens jeweils 1,5 Mio. EUR für jeden Einzelfall sowie jeweils mindestens 4 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Personenschäden in einem Jahr sowie jeweils mindestens 3 Mio. EUR für alle Versicherungsfälle von Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr (also jeweils eine zweifache Maximierung pro Jahr).
      Bei einer Bietergemeinschaft genügt es, wenn der Federführer über eine entsprechende Berufshaftpflicht (bzw. Bereitschaftserklärung des Versicherers) verfügt und sich entsprechend erklärt.
      III.2.3)Technische Leistungsfähigkeit
      Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
      Referenz:
      Der Bewerber muss über Kenntnisse und Erfahrungen in vergleichbaren Bauvorhaben verfügen (geeignete Referenz im Sinne von § 46 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
      Das (geeignete) Referenzprojekt muss folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen:
      — Zugehörigkeit der Referenz zu der BWZ 5520 gemäß Bauwerkszuordnungskatalog in der aktuellen Fassung,
      — Referenz muss mindestens die Fachplanung Technische Ausrüstung beinhalten, dort mindestens die Anlagengruppen 1,2 und 7 und es müssen jeweils mindestens die HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 erbracht worden sein,
      — Investitionsvolumen (inklusive KG 700) mindestens 1,5 Mio. EUR (brutto),
      — bauliche Fertigstellung des Referenzprojekts nach dem 31.12.2010 (maßgeblich ist der Zeitpunkt der baulichen Abnahme).
      Entsprechende Angaben werden im Bewerberformular (Teil B) abgefragt.
      Der Bewerber muss ein entsprechendes Referenzprojekt vorweisen können. Die Bewerber sind aufgefordert, alle verfügbaren Referenzen anzugeben. Im Teilnahmeantrag können bis maximal 10 Referenzen angeführt werden; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Referenzen in einem Beiblatt zum Teilnahmeantrag (mit diesem fest zu verbinden) anzugeben. Die Vergabestelle prüft dann alle angegebenen Referenzen darauf, ob zumindest eine von ihnen den vorgenannten Anforderungen genügt.
      Achtung:
      — Auch hinsichtlich der Referenzen gilt der unter IV.9.1 von Teil A der Vergabeunterlagen statuierte Vorbehalt bezüglich des Vorranges der Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich also vor, die Angaben zu den Referenzen in Zweifelsfällen genau zu überprüfen und dabei auch Auftraggeber-Bescheinigungen (unter Fristsetzung) zu fordern,
      — Auch für das Auswahlkriterium „Referenzen“ (gemäß VI.) sollten alle weiter verfügbaren Referenzen nach dem 31.12.2010 in Form von Eigenerklärungen angegeben werden. (Bei diesen weiteren Referenzen gelten prinzipiell ebenfalls die oben statuierten Mindestanforderungen.).
      Zahl der Beschäftigten/ Anzahl der Führungskräfte:
      Erklärung (im Bewerberformular), aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren 2015 bis 2017 Beschäftigten (zu ermitteln gemäß § 267 Abs. 5 HGB) und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren 2015 bis 2017 ersichtlich ist. Teilzeitkräfte sind entsprechend umzurechnen. Im Falle einer Bietergemeinschaft kommt es auf die Anzahl der bei allen Mitgliedern gemeinsam Beschäftigten bzw. auf die Anzahl der dort insgesamt vorgehaltenen Führungskräfte in den letzten 3 Jahren 2015 bis 2017 an.
      III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
      III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
      III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
      Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Verfahrensart
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
      IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Sollten im Ergebnis von Ziffer IV.9 von Teil A der Vergabeunterlagen mehr als vier Bewerber ihre Eignung nachweisen, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren wie folgt: Für jede angegebene zusätzliche Referenz (Referenz > 1), die den unter Ziff. IV.9.3 von Teil A der Vergabeunterlagen angegebenen Mindestanforderungen genügt, erhält der Bewerber 1 Punkt. Es werden maximal 9 zusätzliche Referenzen (Referenzen > 1) gewertet. Dabei werden von der Vergabestelle alle im Teilnahmeantrag und in einem etwaigen Beiblatt zum Teilnahmeantrag (mit diesem fest zu verbinden!) eventuell zusätzlich angeführte Referenzen geprüft. Ein Bewerber kann daher maximal 9 Punkte erreichen. Die einzelnen Bewertungen werden hinreichend dokumentiert. Ergibt sich nach Durchführung des entsprechenden Auswahlverfahrens noch keine hinreichende Differenzierung, so erfolgt die Auswahl zwischen punktgleichen Bewerbern anhand folgender Kriterien (in der angegebenen Rangfolge bzw. Priorität): 
      1. Zahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren 2015 bis 2017 (2. Rangstelle);
      2. Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren 2015 bis 2017 (3. Rangstelle).
      Sollten sich anhand der vorgenannten, auch hilfsweise eingeführten Auswahlkriterien und trotz der gebildeten Rangfolge immer noch mehr als vier in die engere Auswahl zu nehmende Bewerber ergeben, dann wird in erforderlichem Umfang gelost.
      IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
      IV.2)Zuschlagskriterien
      IV.2.1)Zuschlagskriterien
      das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
      IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.3)Verwaltungsangaben
      IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
      B001/2018
      IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
      nein
      IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
      Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 7.5.2018 - 11:59
      Kostenpflichtige Unterlagen: nein
      IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      7.5.2018 - 12:00
      IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
      Deutsch.
      IV.3.7)Bindefrist des Angebots
      IV.3.8)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
      VI.3)Zusätzliche Angaben
      Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 17 Abs. 11 VgV).

      Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Internetseite: www.schickerthies.de/swe-b001-2018.

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

      Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
      Weimarplatz 4
      99423 Weimar
      Deutschland
      Telefon: +49 36137737276
      Fax: +49 36137739354

      VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      5.4.2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 06.04.2018
Zuletzt aktualisiert 06.04.2018
Wettbewerbs-ID 2-298032 Status Kostenpflichtig
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