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  • DE-19061 Schwerin
  • 15.05.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-298535)

In­ter­pre­ta­ti­on des EuGH-Ur­teils in Hin­blick auf die öko­lo­gi­sche Ge­wäs­ser­be­wer­tung nach WRRL


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 15.05.2018 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Landschaft und Freiraum
    Art der Leistung Studien, Gutachten / Forschung, Entwicklung
    Auslober/Bauherr Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Schwerin (DE)
    Aufgabe
    Prognoseentscheidung im wasserrechtlichen Zulassungsverfahren (Fachbeitrag WRRL, Wasserrechtlicher Fachbeitrag)

    Es sind fachliche Ansätze zur Prognose der Auswirkungen von neuen Vorhaben in und an Gewässern auf die Zustandseinstufung von OWK zu entwickeln. Diese Methode muss den Anforderungen des BVerwG entsprechen und die zuständigen Behörden im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Verwaltungshandelns unterstützen. Erste Praxisbeispiele zum Vollzug in den Bundesländern und vorliegende Berichte sollen einbezogen und diskutiert werden. Ziel ist eine Zusammenstellung fachlicher Grundlagen und Methoden. Dabei sind die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Ländern zu berücksichtigen (z. B. Anzahl und Art der Berücksichtigung von Messstellen zur Zustandsbewertung der Wasserkörper).

    Im Rahmen des Projektes sind u. a. die folgenden Fragen zu klären:

    Wie können Wirkzusammenhänge zwischen den einzelnen unterstützenden Qualitätskomponenten und den biologischen Qualitätskomponenten beschrieben und genutzt werden (Darstellung von Kenntnisstand und Grenzen).
    Wie kann eine räumliche und zeitliche Abschätzung möglicher Auswirkungen eines Vorhabens in Abhängigkeit der Entfernung zwischen Eingriff und repräsentativer Messstelle des OWK und ggf. weiterer unterliegender oder oberliegender OWK erfolgen? Wie kann diese Abschätzung zur Auswirkung eines Vorhabens in einem nicht berichtspflichtigen Gewässer, das Nebengewässer eines OWK ist, auf die Zustandseinstufung des entsprechenden OWK erfolgen? (ggf. Gewässertypspezifisch, komponentenspezifisch, Berücksichtigung von Laichhabitaten, Strahl-Ursprüngen, Reichweite von Eingriffen)
    Sind die vorliegenden Daten aus den Überwachungsprogrammen zur Umsetzung der WRRL ausreichend und geeignet, entsprechende Prognosen zur Auswirkung von Eingriffen (Vorhaben) auf die Zustandseinstufung von OWK zu treffen? Wenn nein, wie kann man im Verwaltungshandeln mit Unsicherheiten und Wissenslücken dahingehend umgehen, dass dennoch Entscheidungen zum Verschlechterungsverbot im Rahmen von Genehmigungsverfahren getroffen werden können.
    Im Ergebnis soll eine „Fachtechnische Handlungsempfehlung zur Prognose beim Vollzug des Verschlechterungsverbots im Fachbeitrag WRRL“ entstehen.

    Verschlechterungen des ökologischen Zustands außerhalb der Prognoseentscheidung

    Verschlechterungen des ökologischen Zustands können auch unabhängig von Genehmigungsverfahren auftreten und sind zu begründen.

    Dabei ist zu unterscheiden in welchen Fällen eine bereits gemessene schlechtere ökologische Zustandsklasse auf natürliche Änderungen (z. B. Witterungseinflusse) zurückzuführen ist und wann und in welchen Fällen durch die Qualitätskomponenten eine anthropogen bedingte (echte) Verschlechterung angezeigt wird.

    Anhand von Beispielen sollen verschiedene Bewertungskonstellationen geprüft werden, die in der Verwaltungspraxis als Entscheidungshilfe dienen können (hierbei soll u.a. die Problematik der Neobiota sowie der Einfluss von Witterungseinflüssen auf die biologischen Qualitätskomponenten aufgegriffen werden).

    Es ist eine Vorgehensweise zu entwickeln, die ermöglicht zu definieren, ob Zustandsveränderungen bewertungsrelevanter Qualitätskomponenten, die sich aus den erhobenen Daten des Monitorings zur Umsetzung der WRRL ergeben, tatsächliche (dauerhafte) Verschlechterungen sind oder ob es sich um Schwankungen der Ergebnisse im Bereich der natürlichen Variabilität (z. B. durch besonders abflussreiche oder abflussarme Jahre) handelt, die durch nicht anthropogen bedingte Veränderungen der ökologischen Bedingungen begründet sind (ggf. vorübergehende Verschlechterung). Es soll eine Möglichkeit geschaffen werden, Veränderungen aufgrund natürlicher Schwankungen in den Reporting-Prozess zu implementieren. Ein erster Versuch hierzu ist gescheitert. Es ist in dem Projekt zu begründen, warum der Codewert „natürliche Schwankungen“ in das Reporting Guidance für die Begründung von Zustandsveränderungen wieder aufgenommen werden sollte.
    Informationen

    Auf unserer Internetseite www.laenderfinanzierungsprogramm.de sind weitere Informationen zu finden. Aus der dortigen Leistungsbeschreibung heraus können die Anlagen geöffnet werden.

    Bekanntmachung

    Adresse des Bauherren DE-19061 Schwerin

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Liegt nicht vor.
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  • Gewährleistung

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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 11.04.2018
Zuletzt aktualisiert 11.04.2018
Wettbewerbs-ID 2-298535 Status Kostenpflichtig
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