III.1.3a)
Angabe der Zahl der Beschäftigten im jährl. Mittel der letzten 3 Jahre für die ausgeschriebene Dienstleistung:
— Führungskräfte (einschl. Projektleiter/innen),
— sonst. fest angestellte Beschäftigte (ohne Führungskräfte/ Auszubildende).
Angabe von Name, Qualifikation, Berufserfahrung, Mitarbeit bei bis zu 2 vergleichbaren Referenzprojekten der Personen (in gleicher Position), die die geforderten Leistungen tatsächlich erbringen sollen, insbesondere:
— des Projektleiter/in, (mind. Dipl.-Ing. od. vergleichbar),
— dessen Stellvertreter/in.
Für den Projektleiter/in ist anzugeben ob er bei den Referenzen aus III.1.3.b als Projektleiter/in tätig war.
Die Vergleichbarkeit von persönlichen Referenzen hinsichtlich Schwierigkeit, Größe und Umfang ist vom Bewerber zu belegen (Textbeschrieb / Bilder).
Die bloße Benennung einer Projektbezeichnung ohne nähere Aussage ist nicht ausreichend.
III.1.3b)
Angabe und Beschreibung der selbst erbrachten Leistungen bei bis zu 3 Referenzen (2x Neubau- und 1x Bestandsobjekt (vgl. Generalsanierung)) die mit den statischen Planungsanforderungen der Aufgabenstellung vergleichbar sind.
Je Referenz sind anzugeben:
— Projektname und kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild,
— Erläuterung über die Vergleichbarkeit der Planungsanforderung der genannten Referenz mit der Aufgabenstellung, einschl. Beschreibung des statisch / konstruktiven Tragsystems,
— Angabe des Bauherrn (Anschrift, Name und Telefonnummer des Ansprechpartners),
— Vertragsverhältnis zum Bauherrn (Auftraggeber), z. B. direkter Vertragspartner, Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE), Nachunternehmer,
— Projektleiter des Bewerbers,
— Angaben der Gesamtprojektkosten nach DIN 276 und der Einzelkosten in der 1. Ebene für die KGR 300 in Euro brutto,
— Angaben zum Honorar in Euro brutto und den wesentlichen Honorarparametern für die selbst erbrachten Leistungen,
— Angaben zu den selbst erbrachten Leistungen (Leistungsphasen nach HOAI) insbesondere bei noch nicht fertig gestellten Bauvorhaben Angabe des akt. Leistungsstandes entspr. den Leistungsphasen der HOAI, bei Projekten in Arbeitsgemeinschaften oder mit/als Nachunternehmerleistungen Angabe der selbst erbrachten Teilleistungen entspr. den Leistungsphasen nach HOAI,
— Terminangaben getrennt zu Planungszeit und zu Bauzeit, Angabe der Inbetriebnahme,
— Angabe projektbezogene Kennzahlen (z.B. Fläche in m2 oder Volumen in m3),
— aktuelles Referenzschreiben oder Bestätigungsschreiben des jeweiligen Auftraggebers welches den tatsächlichen Leistungsstand wiedergibt.
III.1.3.c)
Nachweis Besonderer Qualifikationen / Erfahrung bei jeweils max. 2 Referenzen über:
— Erfahrungen im bautechnischer Brandschutz,
— Erfahrung in der Baudurchführung bei laufendem Betrieb,
— Erfahrung in der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung / Bewehrungsabnahme,
— Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentl. Auftraggebern.
Gewertet werden Referenzobjekte, deren Inbetriebnahme ab dem 1.1.2012 erfolgte.
Laufende Bauvorhaben werden für die Leistungsphasen nach HOAI gewertet, die bereits vollständig abgeschlossen wurden.
Bauabschnitte einer Gesamtmaßnahme werden als Einzelmaßnahme gewertet, wenn sie gesondert abgerechnet wurden. Die o.g. Angaben dürfen dann nur diesen Bauabschnitt erfassen.
Ein Referenzprojekt kann ein od. auch mehrere der geforderten Referenzkriterien erfüllen, die o.g. Angaben sind dann gesondert für das jeweils zutreffende Kriterium anzugeben.
III.1.3.d)
Erklärung zur techn. Leistungsfähigkeit durch Angabe der Anzahl und Ausstattung, Geräte, fachtechnische Ausrüstung (insbes. Hardware, Rechnerart, Software, etc)