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  • DE-04564 Böhlen, DE-04564 Böhlen
  • 24.05.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-299623)

Freianlagenplanung zum Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 24.05.2018, 12:00 Bewerbungsschluss
    Verfahren Verhandlungsverfahren
    Teilnehmer Gewünschte Teilnehmerzahl: min. 3 - max. 5
    Gebäudetyp Sport und Freizeit
    Art der Leistung Objektplanung Freianlagen / Ausschreibung, Vergabe / Bauleitung, Objektüberwachung
    Sprache Deutsch
    Baukosten 35.000 EUR zzgl. USt.
    Auslober/Bauherr Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Böhlen (DE)
    Aufgabe
    Die Stadt Böhlen plant den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle für die Sporthalle „Am Freibad“ unter der Anschrift Lessingstraße 1 in 04564 Böhlen. Diese neue Zweifeldsporthalle soll als Schwerpunkt für den Vereinssport und zur Absicherung des Schulsports für die Oberschule Böhlen und für die Grundschule Böhlen dienen.
    Im Vorfeld wurde bereits durch das Leipziger Architektenbüro Ausprung, Borchowitz und Partner eine Planung erstellt und zwar die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung) gemäß §§ 33, 34ff. HOAI – Objektplanung- erstellt.
    Weitere Angaben können der Internetseite unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html entnommen werden.
    Leistungsumfang
    Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen gemäß §§ 39,40 ff HOAI Freianlagen für die Leistungsphasen 4-9 vergeben werden.
    Die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der vorhandenen Planung im Zuge der erfolgten Tektur wird als zusätzliche Leistung zu vergeben sein.
    Adresse des Bauherren DE-04564 Böhlen
    Projektadresse Lessingstraße 1
    DE-04564 Böhlen
    TED Dokumenten-Nr. 169557-2018

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • Deutschland-Böhlen: Landschaftsgestaltung

      2018/S 076-169557

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen / Freianlagenplanung
      Karl-Marx-Straße 5
      Böhlen
      04564
      Deutschland
      Kontaktstelle(n): Amt für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Frau Aust
      Telefon: +49 3420660920
      E-Mail: MjE5OBsuYmBhLWBhTlFhGk9cUlVZUlsbUVI=
      Fax: +49 3420660990
      NUTS-Code: DED52

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: http://www.stadt-boehlen.de

      Adresse des Beschafferprofils: http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html

      I.2)Gemeinsame Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Regional- oder Kommunalbehörde
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Allgemeine öffentliche Verwaltung

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

       

      Freianlagenplanung zum Neubau Zweifeldsporthalle in Böhlen

       

      Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_Sporthalle_06-2018
      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71420000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

       

      Die Stadt Böhlen plant den Ersatzneubau einer Zweifeldsporthalle für die Sporthalle „Am Freibad“ unter der Anschrift Lessingstraße 1 in 04564 Böhlen. Diese neue Zweifeldsporthalle soll als Schwerpunkt für den Vereinssport und zur Absicherung des Schulsports für die Oberschule Böhlen und für die Grundschule Böhlen dienen.

      Im Vorfeld wurde bereits durch das Leipziger Architektenbüro Ausprung, Borchowitz und Partner eine Planung erstellt und zwar die Leistungsphasen 1 bis 4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und die Genehmigungsplanung) gemäß §§ 33, 34ff. HOAI – Objektplanung- erstellt.

      Weitere Angaben können der Internetseite unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html entnommen werden.

       

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      Wert ohne MwSt.: 3 100 000.00 EUR
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      71420000
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: DED52
      Hauptort der Ausführung:

       

      Stadt Böhlen

       

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

       

      Mit dieser Ausschreibung sollen Planungsleistungen gemäß §§ 39,40 ff HOAI Freianlagen für die Leistungsphasen 4-9 vergeben werden.

      Die gegebenenfalls erforderliche Anpassung der vorhandenen Planung im Zuge der erfolgten Tektur wird als zusätzliche Leistung zu vergeben sein.

       

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Qualitätskriterium - Name: umfassende Darstellung eines Referenzobjektes für eine Kommune / Gewichtung: 25
      Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an die Kostenplanung und die Kostensicherung / Gewichtung: 10
      Qualitätskriterium - Name: Darstellung und Herangehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung /Terminplanung/Terminsicherung / Gewichtung: 10
      Qualitätskriterium - Name: Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz/Folgekosten (Pflege) / Gewichtung: 20
      Qualitätskriterium - Name: Vorstellung des Projektteam/Verfügbarkeit der Projektbeteiligten /Präsentation des Projektteams / Gewichtung: 10
      Kostenkriterium - Name: Honorar mit Kosten Umplanung; Nebenkosten / Gewichtung: 25
      II.2.6)Geschätzter Wert
      Wert ohne MwSt.: 35 000.00 EUR
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 15/08/2018
      Ende: 31/12/2025
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
      Geplante Mindestzahl: 3
      Höchstzahl: 5
      Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

       

      Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter folgenden Kriterien und werden, wie folgt, bewertet. Die Kriterien bilden -durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) der vergangenen 3 Jahre (2015, 2016, 2017) (max. 3 Punkte erreichbar); die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter der vergangenen 3 Jahre (2015, 2016,2017) (max. 3 Punkte erreichbar); die durchschnittliche Anzahl der Architekten und Ingenieure der vergangenen 3 Jahre (2015, 2016, 2017) (max. 3 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des Projektleiters (max. 3 Punkte erreichbar); Berufserfahrung des/der Mitarbeiter (max. 3 Punkte erreichbar); Anzahl der Referenzen gemäß Ziffer III.1.3 der Ausschreibung (max. 3 Punkte erreichbar).

      Die Bewertungsübersicht bzw. –matrix steht wie der Teilnahmeantrag u. a. auf http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung.

      Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis max. 5 beschränkt. Bei Punktgleichheit erfolgt die Entscheidung durch Losentscheid.

       

      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: nein
      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

       

      Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden Planungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung. Die Anfragen und die Antworten von Bietern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.

       

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

       

      Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:

      a)Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates in dem der Bewerber tätig ist. Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt (Landschaftsarchitekt) und/oder Ingenieur geführt werden darf;

      b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Bewerberunternehmen, Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern). Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird;

      c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätige Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind:

      d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen;

      e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;

      f) der Bewerber muß bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;

      g) ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE; Unterlagen stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung;

      i) Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben. Für Bewerbergemeinschaften gilt die Bedingung der gesamtschuldnerischen Haftung durch alle Teile der Bewerbergemeinschaft mit verbindlicher Angabe des bevollmächtigten Vertreters. Eine Erklärung über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, des bevollmächtigten Vertreters und der gesamtschuldnerischen Haftung durch alle Teile der Bewerbergemeinschaft sowie der Funktionen und Zuständigkeiten (bezogen auch auf die Leistungsausführung) innerhalb der Bewerbergemeinschaft sind mit den Bewerbungsunterlagen zwingend einzureichen.

      Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung desselben/derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.

      Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.

      Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Der Auftraggeber wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine Frist setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

       

      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      Folgende Unterlagen sind den Bewerbungsunterlagen beizufügen:

      a)Erklärung zum Gesamtumsatz und zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017), die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder der Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben. Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen der Bewerber und Mitglieder der Bewerbergemeinschaften oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,

      b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3 000 000 EUR Personenschäden und über 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, dass in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muß mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muß über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.

      Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmers erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.

      Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied und bei Nachunternehmern muss ein entsprechenden Versicherungsnachweis vorliegen.

      c)ausgefüllter und unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE; Unterlagen stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      — Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 110 000 EUR,

      — Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),

      — Ausgefüllter und Unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck – EEE, Unterlagen stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung; Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den unter Ziffer III 2.2 angegebenen Deckungssummen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Der Auftraggeber wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine Frist setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

       

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

       

      a) Angabe der mittleren Anzahl von Mitarbeitern in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder der Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber und Mitglieder der Bewerbergemeinschaften oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein;

      b) Angabe der mittleren Anzahl von Architekten (Landschaftsarchitekt) und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2015, 2016, 2017) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d. h. eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. sofern vorhanden stellvertretenden Projektleiters. Die Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und sofern vorhanden des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Landschaftsarchitekt) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters (falls vorhanden) erfüllt die fachliche Anforderung, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Landschaftsarchitekt) (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder des „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ (Landschaftsarchitekt) oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG –Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind. Die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder der Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber und Mitglieder der Bewerbergemeinschaften oder der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein;

      c) die Berufserfahrung des Projektleiters und falls vorhanden des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Freianlagen ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen;

      d) Angabe von mindestens 3 Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV. Die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder der Nachunternehmer benennen auch die 3 Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen können nicht mehrfach eingereicht werden.

      Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:weitere Angaben ergeben sich unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html.

      Sonstiges:

      Die Angaben zu den Referenzobjekten im vorstehenden Sinne sind auf jeweils höchstens zwei DIN A4-Seiten einschließl. Eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) zu beschränken.

      Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

       

      Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

       

      — jährliches Mittel von mindestens 1 Mitarbeiter und davon 1 Architekt (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder Ingenieur (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung,

      — 5 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 3 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter bzw. Mitarbeiter,

      — 3 Referenzen, dabei mindestens 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber bzw. nach Vergaberichtlinien analog eines öffentlichen Auftraggebers erfolgt sein; Referenzzeitraum zwischen 2010 und 2018; die LPH 1 muss jedenfalls bei einer Referenz in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein,

      — Ausgefüllter und Unterzeichneter Teilnahmeantrag und Vordruck – EEE, Unterlagen stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung; Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den unter Ziffer III 2.2 angegebenen Deckungssummen.

      Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Der Auftraggeber wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine Frist setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

       

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
      Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

       

      Die Leistungen sind Architekten, Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter verfügen, die die Berufsbezeichnung Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten. Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.

       

      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

       

      Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflicht bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitutes mit einer jährlichen Deckung von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).Die Summen gelten pro Jahr 2-fach maximiert. Im übrigen wird auf Ziffer III.1.2 verwiesen.

       

      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
      Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Verhandlungsverfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
      IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 24/05/2018
      Ortszeit: 12:00
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      Tag: 05/06/2018
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/08/2018
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

       

      Der Teilnahmeantrag und die übrigen Unterlagen, die zwingend zu verwenden sind, sowie die Bewertungsmatrix, der Vertragsentwurf und die bereits vorliegenden Planungen (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung) stehen unter http://www.stadt-boehlen.de/wirtschaft-bauen/1793.html zur Verfügung. Die Anfragen und die Antworten von Bietern werden ebenfalls eingestellt werden, wobei diese anonymisiert sind.

       

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
      Braustraße 2
      Leipzig
      04107
      Deutschland
      Telefon: +49 3419970
      E-Mail: MjEzaVhlWlRVWF5UYGBYZTNfV2YhZlRWW2ZYYSFXWA==
      Fax: +49 3419971049

      Internet-Adresse:http://www.ldl.sachsen.de

      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

       

      Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).

       

      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
      Braustraße 2
      Leipzig
      04107
      Deutschland
      Telefon: +49 3419970
      E-Mail: MTZwX2xhW1xfZVtnZ19sOmZebShtW11ibV9oKF5f
      Fax: +49 3419971049

      Internet-Adresse:www.ldl.sachsen.de

      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      18/04/2018
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 19.04.2018
Zuletzt aktualisiert 19.04.2018
Wettbewerbs-ID 2-299623 Status Kostenpflichtig
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