Deutschland-Berlin: Projektmanagement im Bauwesen
2018/S 077-171838
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
PF 910240
Berlin
12414
Deutschland
Telefon: +49 30902974206
E-Mail: MjEzTVhhZ2VUX1hlIDhcYV5UaFkzVVQgZ14hVVhlX1xhIVdY
Fax: +49 30902974322
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Projektsteuerung zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Innovationspark Wuhlheide
Es sollen Projektsteuerungsleistungen für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Innovationspark Wuhlheide vergeben werden. Im Gebietskern des Innovationsparks Wuhlheide befinden sich mehrere geringwertige Gebäude aus den 70er Jahren, deren Nutzbarkeit auf Grund von fehlendem baulichen Brandschutz oder auf Grund ihrer schlechten Gebäudesubstanz nicht oder nicht kostendeckend möglich ist. Die Errichtung der erschließenden Infrastruktur konnte auf Grund der bisherigen städtebaulichen Struktur nicht abgeschlossen werden. Die nun geplanten Maßnahmen beinhalten den Rückbau von 7 Gebäuden und 2 Überdachungen, den Neubau einer Straße inkl. der Verbindung der Versorgungen und die Herrichtung der Blöcke für die weitere Bebauung durch Unternehmen. Dabei wird das Projekt in 4 Bauphasen gegliedert. Die Maßnahme wird aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) finanziert. Die erwartete Gesamtinvestitionssumme beträgt rund 6,7 Mio. EUR brutto.
Köpenicker Str. 325
12555 Berlin
Es sollen für die Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Innovationspark Wuhlheide Projektsteuerungsleistungen für sämtliche notwendige Maßnahmen der Herrichtung und Erschließung von Baufeldern und Tiefbauleistungen für die Übernahme der delegierbaren Bauherrenaufgaben in den Handlungsbereichen.
—— Organisation.
—— Mengen und Qualitäten.
—— Kosten und Finanzierung.
—— Termine und Kapazitäten.
In den Leistungsabschnitten (LA) 3 bis 9 gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt einschl. AVB (PS) (Fundort: www.stadtentwicklung.berlin./service/rundschreiben) vergeben werden.
In der Anlage zu Punkt 4 im Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur aus dem Programm der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wird der Projektinhalt beschrieben. Zudem liegen hier eine Ausgabenschätzung und ein Zeitplan mit dem Stand vom 27.7.2017 vor.
Die Bauphasen beinhalten folgendes:
Bauphase 1 (Oktober 2018 – März 2019):
— Herrichten und Erschließen Block 610 – Haus 210,
— Kostenschätzung: rund 2,0 Mio. EUR brutto.
Bauphase 2 (Januar 2019 – Januar 2020):
— Herrichten und Erschließen Block 650 und Teile westlicher Block 660,
— Rückbau Gebäude 109, 114 und Überdachung 111,
— Neubau Straßenverbindung zwischen Straße E und F,
— Kostenschätzung: rund 2,15 Mio. EUR brutto.
Bauphase 3 (April 2019 – Januar 2020):
— Herrichten und Erschließung Block 660,
— Rückbau Gebäude 101, 102 und Überdachung 107,
— Entsiegelung des bebaubaren Blocks 660,
— Kostenschätzung: rund 1,8 Mio. EUR brutto.
Bauphase 4 (Februar 2020 – Oktober 2020):
— Herrichten und Erschließen Baufeld an der Straße Am Wuhleufer für Bebauung mit Zentrum für Gesundheitswirtschaft,
— Rückbau Gebäude 216 und 119,
— Kostenschätzung: rund 0,76 Mio. EUR brutto.
Die Maßnahme wird durch Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ finanziert. Die Förderzusage ist bis zum 31.12.2020 befristet.
Es werden weitere Fachplaner/innen beauftragt, mit denen Abstimmungen durchzuführen sind: Verkehrsanlagenplaner, Freiflächenplaner, Rückbau mit Entsorgungsmanagement, Technische Ausrüstung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für den LA 3. Zum Auftrag der Projektsteuerung gehören optional, wie unter II.2.11 aufgeführt, die weiteren LA 4 bis 9. Die Beauftragung der Stufen kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (Anweisung Bau – ABau siehe unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/) sowie die Auflagen der vorläufigen Förderzusage vom 28.9.2017, wie unter anderem:
— Leitfaden der Auftragswirtschaft zur Durchführung von Vorhaben der wirtschaftsnahen Infrastruktur der Bezirke und Hauptverwaltungen im Rahmen der GRW,
— Vergabevorschriften wie VgV, VOB und VOL,
— Publizitätspflichten, Berichtspflichten, Mitteilungspflichten,
— Verwendungsnachweise gem. Rundschreiben SenStadtUM VI C Nr. 01/2013.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Ggf. bei einer Bauzeitenverlängerung
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
Die objektiven Kriterien mit ihren entsprechenden Unterkriterien und jeweilig zu erreichenden Punkten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen (Datei: IPW_PS_Objektive Kriterien).
In der Summe aller Kriterien werden maximal 100 Punkte vergeben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach der Beauftragung des Leistungsabschnitts 3 werden die Leistungsabschnitte 4 bis 9 gemäß Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt optional ganz oder teilweise jeweils stufenweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen, wie Unterstützung bei den weiteren Vergabeverfahren für Planungs- und Beraterleistungen und aus der Fördermaßnahme zu übernehmen.
Sollten sich die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepasst werden.
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u. a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE siehe: https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, von den teilnehmenden Unternehmen vollständig in allen seinen Teilen II bis VI auszufüllen und zu unterschreiben. Die EEE muss in Papierform mit Unterschrift dem Auftraggeber übermittelt werden. Nicht vorliegende Unterschriften führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages. (siehe Ziffer VI.3).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber- /Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, ist die EEE mehrfach (wie im weiteren ausgeführt) auszufüllen, da bestimmte Mindeststandards, Eignungskriterien / Kriterien zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer von verschiedenen Unternehmen erfüllt werden.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der in der EEE verlangten Angaben (Teil II Angaben des Wirtschaftsteilnehmers am Ende von Abschnitt A). Füllen Sie bitte a) bis b) und ggf. c) aus. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Teil II Abschnitt C erfordert eine EEE mit den Abschnitten A und B dieses Teils und Teil III sowie die Informationen nach IV und V, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden. Der Unternehmer muss jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das nicht vorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.
EEE Teil IV Globalvermerk zur Erfüllung aller Eignungskriterien:
Der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller festgelegten Eignungskriterien genügt nicht, ist nicht zulässig und führt zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrages (Ausschluss).
Es ist zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten, Eignungskriterien Stellung zu nehmen.
EEE Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien /Vorschriften / Mindeststandards Stellung nehmen oder auf die Zusatzerklärung zur EEE verweisen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload der EEE hinterlegt.
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 2 000 000 EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen kann.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Eine Eigenerklärung des Bieters genügt nicht. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiver Kriterien (Datei: IPW_PS_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) muss erbracht werden.
[zu 2] Der Nachweis eines durchschnittlichen Mindestjahresumsatzes innerhalb der letzten 3 Jahre muss mindestens 150 000 EUR betragen.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiver Kriterien (Datei: IPW_PS_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der LPH 8 gem. § 47 HOAI, Bauwerkskosten nach DIN 276, Ansprechpartner, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers gemäß objektiver Kriterien (Datei: IPW_PS_Objektive Kriterien) in den Vergabeunterlagen.
Es sind 2 Referenzprojekte vorzustellen. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein (Stichtag ist Datum der Einreichung des Teilnahmeantrages), und die Übergabe des Objektes (LPH 8 gem. § 47 HOAI) an den Bauherrn darf max. 8 Jahre zurückliegen (Stichtag ist der Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsabschnitte 3-9 erfüllt worden sein
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) bzw. „IPW_PS_Objektive Kriterien“ in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien/Unterkriterien.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten EEE gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen, können aber auch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden:
— Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers,
— Referenzschreiben der Auftraggeber zu den genannten 2 Referenzprojekten,
— Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des in der Zusatzerklärung zur EEE genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 24.5.2016),
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F,
— Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE) werden nicht berücksichtigt. Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich sowie die Informationen nach Teil IV und Teil V.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist eine EEE mit den Abschnitten A, B und nach Teil III erforderlich.
2. Der Zugang zu den Unterlagen ist frei über https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ möglich. Mit der Suchmaske kann „Projektsteuerung zur Erschließung weiterer Gewerbeflächen im Innovationspark Wuhlheide“ gefunden werden. Bewerber, die nur den freien Zugang ohne Registrierung nutzen, sind verpflichtet, sich selbst auf dieser Seite über evtl Beantwortungen von Bieterfragen bzw. Änderungspakete zu informieren.
Die Einreichung der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder in Papierformat erfolgen.
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) in den einzelnen EEE jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit 2 (Anzahl der max. geforderten Projekte) multipliziert.
4. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
5. Änderungen in der EEE / weiteren zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
6. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
7. Die Teilnahmeanträge (gelocht, auf einem Heftstreifen abgeheftet) sind in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem Aufkleber „VgV-Verfahren_IPW_PS“ der unter I.3 genannten Kontaktstelle einzureichen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht zulässig.
8. Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV endet am 16.5.2018. Die Antworten werden anonymisiert unter der o. g. Webadresse (s. Pkt. 2) veröffentlicht.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bieter im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen.
Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 (1) Nr. 3 i.V.m. § 6 (3) bis (6) des Berliner Datenschutzgesetzes sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Bewerbergemeinschaften, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, sind zugelassen (s. auch Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer BG sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als NU. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder BG mit demselben NU vor, diese NU aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die NU-Leistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
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