Deutschland-Bretzfeld: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 078-174848
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Adolzfurter Straße 12
Bretzfeld
74626
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralf Sinn
E-Mail: MjEwaFdiXCRpX2RkNlhoW2pwXFtiWiRaWw==
NUTS-Code: DE119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bretzfeld.de
Obere Waldplätze 13
Stuttgart
70569
Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau B.Eng Anne Heinig
Telefon: +49 7111317-1837
E-Mail: MjEyVWJiWSJcWV1iXVs0WGZZZ2MiV2Nh
Fax: +49 7111317-401837
NUTS-Code: DE111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dreso.com/
Adolzfurter Straße 12
Bretzfeld
74626
Deutschland
Kontaktstelle(n): Herr Ralf Sinn
E-Mail: MjEyRlVgWiJHXWJiNFZmWWhuWllgWCJYWQ==
NUTS-Code: DE119
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bretzfeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus Bretzfeld – Objektplanung
Die Gemeinde Bretzfeld plant den Neubau eines 10-gruppigen Kinderhauses (4 Gruppen U3 und 6 Gruppen Ü3) auf einer bestehenden Grünfläche in Bretzfeld.
Für diese Maßnahme werden Objektplanungsleistungen für die LPH 1-8 gemäß § 34 HOAI erforderlich.
Die Objektplanungsleistungen werden im europaweiten, dreistufigen Verhandlungsverfahren ausgeschrieben:
— Stufe 1: Präqualifikationsverfahren mit Auswahl 15 Teilnehmer für die Teilnahme an Stufe 2,
— Stufe 2: Architektenwettbewerb mit 15 Teilnehmern nach RPW,
— Stufe 3: Verhandlungsverfahren (ca. 3 – 5 Teilnehmer).
Die Vergabe des Auftrages erfolgt Ende Dezember 2018.
Nach derzeitigem Kenntnisstand startet der Leistungszeitraum 01/2019 und endet 12/2021.
Der Bauherr beabsichtigt die stufenweise Beauftragung der Objektplanung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung, dass Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden ist gem. §§ 44 Abs. 1, 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV,
— Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Architekten vorliegt gem. § 75 Abs.1 VgV.
II Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtjahresumsatz: Der Mindestjahresumsatz beträgt 280 TEUR netto gem. § 45 Abs. 4 VgV,
— Mindestkriterium Berufshaftpflichtversicherung, siehe Ausschlusskriterien unter VI.3 der Bekanntmachung.
III Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
— Jährliches Mittel der Beschäftigten und Anzahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (Mindestpunktzahl ab 2 Personen, Höchstpunktzahl ab 6 Personen),
— Vorlage einer Referenzliste der geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge gem. §§ 46 Abs. 3 Nr. 1, 75 Abs. 5 VgV:
Eine Referenz ist geeignet/vergleichbar, wenn nachfolgend aufgeführte Mindestanforderungen erfüllt sind:
— Objektplanungsleistungen gem. § 34 HOAI, LPH 2-8 vollständig erbracht,
— Mindesthonorarzone III oder höher,
— Projekt-Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahre,
— Angabe Auftraggeber, Name und Telefonnummer,
— Angaben zur Höhe der Herstellkosten KGR 300 + 400 nach DIN 276 gem. § 33 HOAI (Mindestpunktzahl ab einer Höhe der Herstellkosten von 2,0 Mio. EUR netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 4,0 Mio. EUR netto),
— Datum der Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 10 Jahren, Höchstpunktzahl bei einer Inbetriebnahme innerhalb der letzten 3 Jahren).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Bewertungskriterien für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) und Stufe 3 (Verhandlungsverfahrens) werden bereits mit der Stufe 1 mitgeteilt.
Diese werden neben des Teilnahmeantrages für die Stufe 1 auf der PKM Bieterplattform zur Verfügung gestellt.
Nach den Richtlinien der RPW 2013 wird das Preisgeld für die Teilnahme am Wettbewerb ermittelt (Vorplanungshonorar verteilt auf die verschiedenen Preisträger). Die Höhe der Preise werden den Bewerbern mitgeteilt, die sich für die Stufe 2 (Architektenwettbewerb) qualifiziert haben. Die Bewertung der Stufe 2 nimmt das nach den Richtlinien der RPW 2013 gewählte Preisgericht vor und für die Stufe 3 die Bewertungskommission. Es wird beabsichtigt, den Erstplatzierten aus der Stufe 3 (Verhandlungsverfahren) mit der weiteren Planung zu beauftragen. Eine Garantie zur vollumfänglichen Beauftragung über alle Leistungsphasen kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht gegeben werden.
Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen in der Stufe 1 (Präqualifikation) wird nicht vergütet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I AUSSCHLUSSKRITERIEN.
— Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrages gem. § 57 Abs. 1 und 3 VgV,
— Vollständigkeit des Teilnahmeantrages,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach §125 GWB,
— Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt gem. § 73 Abs. 3 VgV,
— Berufshaftpflichtversicherung, bzw. Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung für den Auftragsfall (Personenschäden mind. 2 Mio. EUR, sonstige Schäden 2 Mio. EUR) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
II FEHLENDE UNTERLAGEN.
Es wird darauf hingewiesen, dass fehlende oder unvollständige Unterlagen und Angaben nicht bei den Bewerbern nachgefordert werden. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass veraltete/abgelaufene Erklärungen nicht nachgefordert werden.
III BIETERPLATTFORM.
Die Bewerbungsunterlagen stehen auf der Bieterplattform PKM zur Verfügung (Link siehe unter I.3 der Bekanntmachung). Die Registrierung auf der Bieterplattform PKM wird empfohlen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit den eigenen Zugangsdaten zur Bieterplattform. Für den Einsatz von „PKM“ benötigen Sie einen aktuellen Browser (z.B. Internet Explorer ab Version 7) mit aktivierten Cookies und Java-Script. Weiterhin muss ggf. das Up- und Downloaden von Dateien über das httpsProtokoll von der Firewall gestattet sein.
IV BIETERGEMEINSCHAFTEN/EIGNUNGSLEIHE/UNTERAUFTRAGSVERGABE.
— Bietergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist,
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern. Auf §§ 43, 47 VgV wird verwiesen.
Karlsruhe
76247
Deutschland
Telefon: +49 7219260
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1fXVgaT2RZG1FS
Fax: +49 7219263985
Internet-Adresse:http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter VI.4.1 angegeben ist, gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).