Deutschland-Münster: Dienstleistungen von Architekturbüros
2018/S 078-174843
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Freiherr-vom-Stein-Platz 1
Münster
48133
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjE3YlJXXl9cVGhUYR1QYVJXWGNUWmNUXS9jHF5dW1hdVB1TVA==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
Telefon: +49 251-24665-0
E-Mail: MjEzZlZbYmNgWGxYZSFUZVZbXGdYXmdYYTNnIGJhX1xhWCFXWA==
Fax: +49 251-24665-1
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
Am Dill 1
Münster
48163
Deutschland
Kontaktstelle(n): Schopmeyer Architekten BDA
E-Mail: MjE4YVFWXV5bU2dTYBxPYFFWV2JTWWJTXC5iG11cWldcUxxSUw==
NUTS-Code: DE
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwl.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Eingangs- und Ausstellungsgebäudes für das LWL-Freilichtmuseum in Detmold, mit Freianlagen
Das Projekt hat eine Größenordnung von ca. 3 100 m2 Hauptnutzfläche, zuzüglich PKW-Stellflächen und einer historischen Gartenanlage.
Das LWL-Freilichtmuseum Detmold ist eines der größten und bedeutendsten Freilichtmuseen Europas und zugleich das Westfälische Landesmuseum für Volkskunde.
Auf rund 90 Hektar mit etwa 110 historischen Gebäuden vermittelt es Einblicke in die Entwicklung und den Wandel der Kulturgeschichte Westfalens.
Detaillierte Informationen sind im Internet abrufbar über: www.lwl.org/LWL/Kultur/LWL-Freilichtmuseum Detmold/.
Ziel des Wettbewerbs ist die Klärung der benannten wesentlichen und grundsätzlichen Fragestellungen.
Die Durchführung des Wettbewerbs hat sich an nachstehenden Gegebenheiten, Leitgedanken und Erwartungen zu orientieren:
— Das LWL-Freilichtmuseum Detmold unterhält eine repräsentative und aussagekräftige Sammlung von Sachzeugnissen zur Alltags- und Festkultur sowie zur Kultur- und Sozialgeschichte aller wesentlichen Bevölkerungsgruppen Westfalens vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart. Inhaltliche Grundlagen der Sammlungstätigkeit sind die Kernkompetenzen des Museums:
Historisches Bauen, Volkskunde und Landschaftsökologie. Die Sammlungen bilden die Grundlage für Dauer- und Sonderausstellungen, für die Forschung am LWL-Freilichtmuseum Detmold und stellen das materielle Gedächtnis der Sachkultur Westfalens dar.
— Das Museum ist in besonderer Weise dem verantwortungsvollen Umgang mit Kulturgut (wertvolle Exponate) verpflichtet. Ein verantwortbarer Umgang mit den im Museum zukünftig auszustellenden Exponaten erfordert die verlässliche Gewährleistung eines dem kulturhistorischen Wert der Ausstellungsstücke gerecht werdenden gesicherten Raumklimas.
Hinweis: Die Materialität des Sammlungsgutes, das zur Ausstellung gelangt, reicht von einfachen Holzgeräten über bemalte Möbel bis hin zu extrem empfindlichen Textilien. Es gibt Exponate aus Papier und Leder, aus Glas und Keramik, aus furnierten und aus bemalten Holzoberflächen. Gerade die Mischmaterialen erfordern besondere Beachtung, weil sich der Anspruch an das Klima an den schwierigsten Materialgattungen orientiert (Instrumente mit Wachs-Anteilen, Figuren aus Stoff und Wachs usw.).
— Das Museum versteht sich von seinem Selbstverständnis her als ein Museum mit stark ökologischer Ausrichtung.
Erklärte Vision der Vorüberlegungen zu diesem ambitionierten Planungs- und Bauvorhaben ist der Wunsch nach Errichtung eines ökologisch beispielhaften Museums. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff 'Plus-Energie-Museum' in die Diskussion eingebracht.
— Dem Gedanken der Nachhaltigkeit und des schonenden Umgangs mit natürlichen Ressourcen ist bei der Bearbeitung der Fragestellungen besondere Beachtung zu schenken. Diese Erwartung bezieht sich gleichermaßen auf das Bauwerk als solches als auch auf die späteren betriebsbedingten Ressourcenverbräuche,
— Zentrales Anliegen ist eine Minimierung der Folgekosten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die bauliche Instandhaltung als auch hinsichtlich der für den Betrieb erforderlichen Energieaufwendungen,
— Das besonders sensible landschaftliche und städtebauliche Umfeld erfordert ein Bauwerk von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität, das in herausragender Weise die landschaftliche Umgebung adaptiert und die Exponiertheit des Ortes (unmittelbare Nachbarschaft zu den historischen Gebäuden des Museums) antizipiert,
— Das Gebäude soll mit der zur Wiederherstellung vorgesehenen historischen Gartenanlage 'Friedrichsthal' eine harmonische Einheit bilden,
— Dem Gesichtspunkt der Aufenthaltsqualität kommt eine zentrale Bedeutung zu,
— Das Eingangs- und Ausstellungsgebäude soll der interessierten Öffentlichkeit frei zugänglich sein (Eintrittsgelder werden nicht erhoben),
— Dem Aspekt der 'Barrierefreiheit' kommt bei allen Planungen eine bestimmende Bedeutung zu,
— Entstehen soll ein Gebäude, das im Hinblick auf seinen geplanten ganzjährigen Ausstellungsbetrieb ein ganzjähriges Besuchserlebnis garantiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es handelt sich um einen nichtoffenen Wettbewerb. Der Wettbewerb ist einstufig und anonym.
Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 zugrunde.
Das Verfahren wird bei der Architektenkammer NW unter der Registriernummer 100/17 geführt.
Der Wettbewerb ist einem Verhandlungsverfahren nach VgV vorgeschaltet.
Den Auslobungsunterlagen liegt die Blankette der VgV-Vergabematrix bei.
Wettbewerbsteilnehmer: 25 Arbeitsgemeinschaften aus Architekten und Landschaftsarchitekten (10 gesetzte.
Teams und 15 Teams nach EU-Bekanntmachung).
Interessenten können sich in einem offenen Verfahren um die Teilnahme bewerben. Sind mehr als 15 Bewerber zur Teilnahme zugelassen, wird vom Auslober durch Los ermittelt. Die ausgewählten Teilnehmer werden umgehend im Anschluss an den Lostermin spätestens bis 30.05.2018 benachrichtigt.
Eine Bewerbung ist nur mit dem formalisierten Bewerbungsbogen möglich. Zum Auswahlverfahren wird nur zugelassen, wer diesen Bewerbungsbogen verwendet und fristgerecht einreicht. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben, ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Bei einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Den formalen Kriterien müssen die Bewerber, wenn sie zum Auswahlverfahren zugelassen werden wollen, ausnahmslos genügen.
Für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind postalisch oder per E-Mail gesendete oder persönlich abgegebene Bewerbungsformulare zugelassen. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig.
Das Bewerbungsformular ist per E-Mail anzufordern bei Schopmeyer Architekten BDA vom 26.04.2018 bis 25.05.2018.
Und muss bis zum 25.05.2018, 14.00 im Büro Schopmeyer Architekten BDA in Münster, Deutschland eingegangen sein.
Geforderte Nachweise:
— Ausgefülltes und vom Bewerber rechtsverbindlich unterschriebenes Bewerbungsformular (Antrag auf Teilnahme.
Am Wettbewerbsverfahren).
— Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch beigefügte Kopie der.
Eintragungsurkunde in die Architektenkammer (Architekt / Landschaftsarchitekt).
— Verbindliche Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen (Verwendung.
Bewerbungsformulars).
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Beurteilungskriterien zur Bewertung werden den Wettbewerbsteilnehmern mit der Auslobung bekannt gegeben.
Es steht ein Preisgeld in Höhe von 105.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) zur Verfügung:
1. Preis 40.000 €
2. Preis 25.00 €
3. Preis 15.000 €
Für Anerkennungen (3) 25.000 €.
Es bleibt dem Preisgericht vorbehalten, eine andere Aufteilung der Preise vorzunehmen.
Über die Ausschüttung des Preisgeldes hinaus erfolgt keine weitere Kostenerstattung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Es ist beabsichtigt, unter Würdigung der Empfehlung des Preisgerichtes die Preisträger für das sich anschließende Vergabeverfahren auszuwählen.
Voraussichtliche Terminkette im Wettbewerbsverfahren:
28.05.2018 - Auswahl der Teilnehmer
28.05.2018 - Benachrichtigung der ausgewählten Teilnehmer
30.05.2018 - Versand Auslobungsunterlagen
12.06.2018 - Schriftliche Rückfragen der Teilnehmer
18.06.2018 - Kolloquium und Preisrichtervorbesprechung
19.10.2018 - Abgabe der Wettbewerbsplanunterlagen
26.11.2018 Preisgerichtssitzung
§ 47 Absatz 1 bis 4 VgV:
1) Ein Bewerber oder Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mitteltatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs-und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
2) Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber oder Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Legt der Bewerber oder Bieter eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach § 50 vor, so muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung nach Satz 1 erforderlich sind. Der öffentliche Auftraggeber schreibt vor, dass der Bewerber oder Bieter ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder beidem zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, ersetzen muss. Er kann vorschreiben, dass der Bewerber oder Bieter auch ein Unternehmen, bei dem fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, ersetzen muss. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber oder Bieter dafür eine Frist setzen.
3) Nimmt ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so kann der öffentliche Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers oder Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen.
4) Die Abs.1 bis 3 gelten auch für Bewerber- oder Bietergemeinschaften.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter im Fall der beabsichtigten Zuschlagserteilung die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW), die besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kontrolle der Verpflichtungenzur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen undSanktionen bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen (BVB Tariftreue- und VergabegesetzNordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen sowie die Verpflichtungserklärung nach § 8TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen genau bestimmten Frist vorlegen müssen. Die Frist muss mindestens drei Werktage betragen und darf fünf Werktage nicht überschreiten.
Albrecht-Thaer-Str. 9
Münster
48147
Deutschland
Telefon: +49 251-411-2165
Fax: +49 251-411-1691
Internet-Adresse:http://www.bezreg-muenster.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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