Deutschland-Schenefeld: Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
2018/S 078-174850
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Holstenplatz 3-5
Schenefeld
22869
Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich Planen, Bauen, Umwelt – Fachdienst Planen und Umwelt
Telefon: +49 4083037-172
E-Mail: MjEwa2JcJFpXYmJjV2RkNmlqV1pqI2lZXltkW1xbYlokWls=
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadt-schenefeld.de
Esmarchstraße 64
Kiel
241205
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MThvWm84WWpbYGFsXWNsXWYlamFbYGxdaiZcXQ==
Fax: +49 4315796001
NUTS-Code: DEF0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Esmarchstraße 64
Kiel
24105
Deutschland
Kontaktstelle(n): Richter Architekten
Telefon: +49 4315796000
E-Mail: MTRzXnM8XW5fZGVwYWdwYWopbmVfZHBhbipgYQ==
NUTS-Code: DEF
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Stadtkern Schenefeld“
Städtebaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb „Stadtkern Schenefeld“.
Die Stadt Schenefeld beabsichtigt im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ einen städtebaulich-, freiraumplanerischen Wettbewerb für den Stadtkern Schenefeld durchzuführen.
Das angedachte Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.
Für die komplexe Aufgabe der Neugestaltung des Stadtkerns Schenefeld erwartet sich die Ausloberin vom Wettbewerb umsetzbare, aber durchaus auch visonäre Lösungsvorschläge Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich, freiraumplanerisch und architektonisch qualitativ hochwertigen und kleinteilig durchmischten Quartiers „Stadtkern Schenefeld“ als Nahversorgungszentrum mit Gewerbe-, Wohn- und Kulturangeboten sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung ausreichender multifunktional nutzbarer Freiflächen. Aufgabenschwerpunkt bildet neben der Umgestaltung des öffentlichen Raums die städtebauliche Neuordnung (funktional und gestalterisch).
Leitidee
Zentrale Leitidee ist die Stärkung des öffentlichen Raumes als verbindendes Element der einzelnen Bereiche im Stadtkern. Durch den Bau eines Bürgerzentrums als Herz der Stadt soll der Stadtkern einen neuen, attraktiven Kristallisationspunkt erhalten. Weitere wichtige Ziele sind die Anbindung von Freiräumen, die Entwicklung von Gastronomie – und Freizeitangeboten, die Schaffung vielfältiger Wohnangebote, die Öffnung und Integration des Einkaufszentrums („Stadtzentrum Schenefeld“ - SZS), die Überwindung der LSE und die Stärkung des Umweltverbunds.
Das Wettbewerbsergebnis wird Grundlage für die konkrete städtebauliche/freiraumplanerische Umsetzung.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:
Städtebauliches Gesamtkonzept (1. und 2. Phase):
— Strukturelle Leitidee,
— Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumassen,
— Qualität des Nutzungs- und Freiraumkonzeptes,
— Tragfähigkeit des Verkehrskonzeptes sowie Unterbringung des ruhenden Verkehrs,
— Vernetzung mit der Umgebung,
— Umgang mit dem Bestand Gestaltungsqualität und Funktionen (2. Phase),
— Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit,
— Erschließungs- und Freiflächenkonzept und dessen Vernetzung mit der Umgebung,
— Gebrauchs- und Aufenthaltsqualität von Straßen, Wegen, Plätzen, Park- und Stellplätzen,
— Klimaschutz (klimagerechte Versorgung),
— Wirtschaftlichkeit.
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 110 000 € zur Verfügung.
Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
Bearbeitungshonorar für die Teilnehmer der 2. Phase: 55 000 € geteilt durch die Anzahl der eingereichten und zur Beurteilung zugelassenen Beiträge der 2. Phase.
Preisgeld 55 000 € (Aufteilung gem. RPW 2013).
1. Preis 22.000 €;
2. Preis 16 500 €;
3. Preis 11 000 €;
4. Preis 5 500 €.
Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zusätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Jeder zur Beurteilung im Preisgericht zugelassene Beitrag der 2. Phase erhält eine Aufwandsentschädigung abhängig von der Teilnehmerzahl der 2. Phase.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner befugt sind. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.
Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.5.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Landschaftsarchitekten und Stadtplanern ist zwingend vorgeschrieben. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/Auslobung erfüllt sein.
Die für die 2. Phase ausgewählten Teilnehmer dürfen keine weiteren Entwurfsverfasser oder freie Mitarbeiter beteiligen bzw. das Planungsteam in sonstiger Weise verändern.
Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Auslobung 20.4.2018 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen.
Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags:
1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert durch § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74;
2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind, gem. § 16 Abs. 5 Satz 1in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz S-H vom 31.5.2013-TTG;
3) Verpflichtungserklärung zur Tariftreue u. Zahlung von Mindestentgelten gem. § 4 TTG S-H vom 31.5.2013, sofern der Bieter oder Nachunternehmer nicht im EU- Ausland tätig ist und die Leistung ausschließlich dort erbringt.
Die Nachweise sind von den Preisträgern im anschließenden Vergabeverfahren vorzulegen.
Postfach 7128
Kiel
24171
Deutschland
Telefon: +49 4319884640
E-Mail: MTltXGleWFlcYlhkZFxpN25gZGAlY1hlW2pfJVtc
Kiel
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