Deutschland-Amberg: Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2018/S 080-179195
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Schlossgraben 3
Amberg
92224
Deutschland
Telefon: +49 962139512
E-Mail: MThfXVpZXW1cXWVZZllfXWVdZmw4WWVaXWpfJWttZHJaWVtgJlxd
Fax: +49 962137605390
NUTS-Code: DE234
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kreis-as.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Neubaumaßnahmen Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg
Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI für die Generalsanierung und Neubaumaßnahmen Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg. Eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung bleibt vorbehalten.
Lphen 1 bis 6 Geschäftssitz des AN; Besondere Leistung Lph 8 Baustelle in Sulzbach-Rosenberg.
Beauftragt werden soll die Fachplanung Tragwerksplanung nach § 51 HOAI in abschnitts- und stu-fenweiser Form.
Die Bauabschnitte werden nach Abschluss der Leistungsphase 2 festgelegt.
Mit Vertragsschluss wird die Leistungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungsphasen 3 und 4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5 und 6, Stufe 4 ggf. die Besondere Leistung der Leistungsphase 8 Objektüberwachung –Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Eine Beauftragung der Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9 bleibt vorbehalten. Die anrechenbaren Kosten betragen für die Kostengruppe 300 rund 7 260 000 EUR und für die Kostengruppe 400 rund 670 000 EUR, jeweils ohne Mehrwertsteuer. Im Einzelnen sind die zu bearbeitenden Geländeteile aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb/Bewerbungsstufe/Auswahlstufe:
Folgende objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern sind Gegenstand des Verfahrens:
1. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Form des Gesamtumsatzes: 10 %
2. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in Form des Umsatzes bezogen auf die zu ver-gebenden Leistungen: 9 %
3. technische Leistungsfähigkeit in Form der Mitarbeiterzahl/Bürokapazität von Architekten und Ingenieuren: 8 %
4. technische Leistungsfähigkeit in Form der Gesamtmitarbeiterzahl: 7 %
5. technische Leistungsfähigkeit in Form des Nachweises/Darstellung der Struktur der Qualitätssicherung: 6 %
6. technische Leistungsfähigkeit in Form des Nachweises von Referenzen die hinsichtlich der Planungs- und/oder Beratungsleistungen vergleichbar sind: 42 %
7. technische Leistungsfähigkeit in Form der Erfahrung/Qualität mit geförderten Baumaßnahmen: 9 %
8. technische Leistungsfähigkeit in Form der Erfahrung/Qualität mit Ausschreibungen und Vergaben für öffentliche Auftraggeber: 9 %
Detailangaben gemäß Ausschreibungsunterlagen FB 12:
Stufe 2. Info Verhandlungsstufe:
1. Leistungsfähigkeit hinsichtlich der Angaben zur Vergleichbarkeit des beabsichtigten Bauvorhabens mittels Präsentation eines Referenzprojekts: 7 %
2. fachliche Qualifikation des angebotenen Projektteams: 12 %
3. Organisationsstruktur des Projektteams: 35 %
4. Vorgehensweise zur Qualitätssicherung: 15 %
5. Leistungszeitpunkt und Ausführungsfristen: 11 %
6. Honorar (Preis der Leistung): 20 %
Detailangaben gemäß Ausschreibungsunterlagen FB 20.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2.
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4.
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 und 6.
Leistungsstufe 4: Leistungsphase 8 nach Bedarf.
Die Vertragslaufzeit enthält die Besonderen Leistungen der Leistungsphase 9. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt bzw. Ingenieur.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung, soweit für die Leistung erforderlich.
Bei juristischen Personen: namentliche Benennung der für die Erbringung der Leistung verantwortlichen Person.
Bei juristischen Personen: berufliche Befähigung der für die Erbringung der Leistung verantwortlichen Person.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
Angaben zur eventuellen Bewerbergemeinschaft.
Angaben zu eventuellen Nachunternehmern.
Angaben zur Eignungsleihe.
Angaben zu eventuellen Interessenskollisionen gemäß § 73 Abs. 3 VgV.
Erklärung zur Einhaltung des Verpflichtungsgesetzes.
Angaben zur Rechtsform des Unternehmens.
Gesamtkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten 3 Jahren.
Eigenerklärung über den Umsatz bezogen auf die ausgeschriebenen Leistungen in den letzten 3 Jahren.
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Mindesthaftungssumme für Personenschäden in Höhe von 2 Millionen EUR.
Nachweis der Berufshaftpflicht mit einer Mindesthaftungssumme für sonstige Schäden in Höhe von 1 Million EUR.
Gesamtkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Nachweise gemäß den Vorgaben des § 46 Abs. 3 VgV.
Angaben zur Personalstruktur/Bürokapazität/Beschäftigtenzahl.
Angaben/Beschreibung zur Struktur und Organisationsform bezogen auf die Qualitätssicherung.
Angaben zu Referenzen die hinsichtlich ihrer Planung-und/oder Beratungsanforderung vergleich-bar sind.
Zugelassen sind Referenzen deren Leistungsabschluss (Leistungsphase 6) in den letzten fünf Jah-ren erfolgt ist.
Angaben zu Erfahrungen mit geförderten Maßnahmen. Erfahrungen mit Ausschreibungen im öf-fentlichen Bereich.
Gesamtkriterien gemäß Ausschreibungsunterlagen.
BayBauKaG und BayBO
Gemäß Ausschreibungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die allgemeinen und zusätzlichen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen für Tragwerksplanung gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung der Leistungsstufe gültigen Fassung.
Die Formulare/Angebote sind an den jeweiligen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Eine unvollständige Bewerbung führt zum Ausschluss.
Die Bewerbungsunterlagen können digital über die Plattform: Staatsanzeiger-eservices.de angefordert werden. Die dort im Einzelnen beschriebenen, geforderten Nachweise und Erklärungen sind in der Reihenfolge der Ordnungsziffern des Bewerbungsbogens, geheftet oder gebunden dem rechtsverbindlich unterschriebenen Bewerbungsbogen als Anlage beizufügen. Lose Blätter oder nicht in der Reihenfolge der Ordnungsziffern des Bewerbungsbogens geordnete Nachweise werden nicht anerkannt. Bewerbungen sind nur mit diesem Bewerbungsbogen möglich. Bewerbungsunterlagen, die diesen Anforderungen nicht genügen und/oder unvollständige Bewerbungen und/oder solche, deren Umfang über die geforderten Nachweise und Erklärungen hinausgehen, werden nicht berücksichtigt.
Bindefrist gemäß IV.2.6 dieser Bekanntmachung nur relevant/gültig soweit gemäß VgV oder GWB für das konkrete Verfahren zugelassen.
Anfragen, Nachfragen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebene Kontaktstelle per E-Mail zu stellen. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Verfahren selbst oder zum Inhalt der geforderten Nachweise und Erklärungen werden per E-Mail übermittelt, bzw. auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bewerbung ist unterschrieben zusammen mit den weiteren Bewerbungsunterlagen im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung mit der im Bewerbungsbogen genannten Anschrift zu versehen. Unterlagen bei Bewerbergemeinschaft in einem Umschlag. Sie ist bis zum Ablauf der Einreichungsfrist der genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) vorzulegen. Das Zustellungsrisiko trägt der Bewerber. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Broschüren und weitere Unterlagen des Bewerbers sind nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt. Fehlende Erklärungen und/oder Nachweise werden nicht nachgefordert. Die Wertung der Bewerbungsunterlagen ist aus dem den Ausschreibungsunterlagen angefügtem Formblatt FB 12 zu entnehmen. Die Wertung der Verhandlungsstufe ist zur Information dem Formblatt FB 20 zu entnehmen.
Regierung von Mittelfranken
Ansbach
91522
Deutschland
Telefon: +49 981531277
E-Mail: MjE3ZVRhVlBRVFpQXFxUYR1dXmFTUVBoVGFdL2FUVhxcVWEdUVBoVGFd
Fax: +49 981531837
Internet-Adresse:www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit.
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.