Deutschland-München: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 080-179160
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Friedenstraße 40
München
81671
Deutschland
Kontaktstelle(n): Verwaltung und Recht, Submissionsbüro
E-Mail: MjEwWFthV2RkamNXWV5rZF1bZCRscCgkWFdrNmNrW2RZXltkJFpb
NUTS-Code: DE212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, LPH 3-9, Anl.Gr. gemäß § 53.2, für die Sanierung und Umbau des städtischen Campingplatzes München Thalkirchen, Zentralländstraße, Vergabe-Nr.: H60b155018
Ingenieurleistung der Technischen Gebäudeausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9, Anlagengruppen gemäß § 53.2 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AWG); Wärmeversorgungsanlagen (WVA); Lufttechnische Anlagen (LTA); Nutzungsspezifische Anlagen (NSA) und Gebäudeautomation (GA (MSR f. HLS)), für die Sanierung und Umbau des städtischen Campingplatzes München Thalkirchen, Zentralländstraße 49.
Zentralländstraße 49
München Thalkirchen
Ingenieurleistung der Technischen Gebäudeausrüstung, §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9, Anlagengruppen gemäß § 53.2 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen (AWG); Wärmeversorgungsanlagen (WVA); Lufttechnische Anlagen (LTA); Nutzungsspezifische Anlagen (NSA) und Gebäudeautomation (GA (MSR f. HLS)), für die Sanierung und Umbau des städtischen Campingplatzes München Thalkirchen, Zentralländstraße 49.
Der städtische Campingplatz liegt innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes bzw. ist eingebettet in Natur/Wald. Da alle Gebäude, mit Ausnahme des Pächterbungalow, wie auch die Anlagen der technischen Erschließung in schlechtem Zustand sind, wird der gesamte Campingplatz, mit Ausnahme des Pächterbungalow saniert bzw. erneuert und an moderne Standards angepasst.
Es werden alle fünf Waschhäuser und das Empfangsgebäude mit Gastronomie und Supermarkt abgerissen. Zudem soll der Campingplatz für Wintercamping ertüchtigt werden. Neu gebaut werden das Empfangsgebäude und drei Waschhäuser mit allen für einen Campingplatz notwendigen Einrichtung. Im Waschhaus 1 sind im EG und OG Sanitärräume, im Waschhaus 2 sind im OG noch Übernachtungsräumen mit Gemeinschaftsflächen vorgesehen. Waschhaus 3 (nur EG) ist nur für die Nutzung in den warmen Monaten gedacht. Das Empfangsgebäude mit Gastronomie und Supermarkt wird ebenfalls ein zweistöckiges Bauwerk.
Die gesamte Trinkwassererschließung wird für den Winterbetrieb neu erstellt und die bestehende Entwässerungsanlage soweit möglich saniert oder ersetzt, alle nicht mehr benötigten Anlagenteilen rückgebaut.
Die Entwässerungsanlage wird umgestellt, von einem Mischsystem auf ein Trennsystem, soweit das bei dem hohen Grundwasserstand möglich ist.
Die Ausführung erfolgt in 3 Bauabschnitten.
Ferner ist eine Interimslösung für das Empfangsgebäude, die Gastronomie und den Supermarkt zu planen.
Die Baumaßnahme umfasst folgende Flächen:
BGF: ca. 2 500 m2,
BRI: ca. 10 800 m3,
Geländefläche gesamt: 46 000 m2.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1 bis III.1.3, zusammengefasst im Bewerbungsbogen und der Auswahlmatrix (siehe Ziff. I.3), dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren (Auswahlkriterien).
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Erste Stufe: Beauftragung der LPH 3;
Zweite Stufe: Beauftragung der LPH 4;
Dritte Stufe: Beauftragung der LPH 5;
Vierte Stufe: Beauftragung der LPH 6;
Fünfte Stufe: Beauftragung der LPH 7;
Sechste Stufe: Beauftragung der LPH 8;
Siebte Stufe: Beauftragung der LPH 9.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Hinweis zu II.2.7): Das Ende der Laufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB;
2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG;
3) Angaben zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen;
4) Nachweise der geforderten Qualifikation des Bewerbers (Büro);
Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen, § 75 Abs. 3 VgV.
Zugelassen werden (Diplom) Ingenieure (FH/Univ.) der Fachrichtung Versorgungstechnik oder vergleichbare Qualifikationen.
5) Erklärung der Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
1) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 3,33 %);
2) Erklärung des Bewerbers, durch Unterschrift der Bewerbung, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung über mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
3) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer (sowie den Umfang) zu benennen und für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen;
4) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1) Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Büros aus dem Zeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (Wichtung 90 %):
— Sanierung eines denkmalgeschützten, Gebäudeensemble wie unter II. 2.4 beschrieben, Sanierung im laufenden Betrieb, beengtes Baufeld, in Bauabschnitten mit Provisorien,
— unterschiedliche Funktionsbereiche in einem Gebäude: Verwaltung, Einrichtung für Kinder und/oder Jugendliche, Wohnungen, Veranstaltungssaal in einem ehemaligen Sakralraum, Aktenarchive im Keller und eine Lehrküche Gewerbliche Küche,
— Umfang der Sanierungsmaßnahme: Erneuerung bzw. Sanierung und Modernisierung der gesamten Sanitär-, Heizungs-, Raumluft- und MSR-Anlagen (Fußboden- und Wandheizung, Grundleitungssanierung durch Inliner, RLT Anlagen mit WRG) in denkmalgeschützten Räumen,
— Anrechenbare Kosten für AWG/WVA/LTA/GA.
Besondere, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen 1-3:
— Öffentlicher Auftraggeber, LPH 3-4, und LPH 5 + 8 selbst-und vollständig erbracht.
Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung der o. g. Kriterien ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix, die mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziff. I.3) abrufbar ist.
Für jede Referenz ist darüber hinaus der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer) zu nennen.
Mindestbedingung für die grundsätzliche Wertung einer Referenz ist die vollständige Erbringung von mindestens einer der Leistungsphasen 3-8 im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist.
Wenn die Mindestbedingung nicht erfüllt ist, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen.
Die bestmögliche Bewertung zu Ziff. III.1.3 Nr. 1 wird nur erreicht, wenn drei Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Bei den besonderen, projektspezifischen Kriterien aus den Referenzen 1-3 wird jedes einzelne Kriterium als vollumfänglich erfüllt betrachtet, wenn es bei mindestens einem wertbaren Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
2) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems;
3) Erklärung über die Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (Wichtung 6,66 %).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtige Hinweise:
1. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind per E-Mail an MTJgY2lfbGxya19hZnNsZWNsLHR4MCxgX3M+a3NjbGFmY2wsYmM= bis spätestens 10 Werktage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten.
Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der Internetadresse www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/baureferat/ausschreibungen/eu-verfahren.html bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
2. Informationspflicht des Bewerbers
Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der oben genannten Internetseite zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der oben genannten Internetseite informiert.
Sämtliche veröffentlichte Erläuterungen, Konkretisierungen und Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Falls sich die veröffentlichten Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen nach Auffassung des Auftraggebers auf den Teilnahmeantrag auswirken können, gilt Folgendes:
Sollte der Teilnahmeantrag bereits versandt worden sein, ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist per E-Mail an MTReYWddampwaV1fZHFqY2FqKnJ2LipeXXE8aXFhal9kYWoqYGE= mitzuteilen, sofern.
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
— der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird. In diesem Fall muss dem Auftraggeber der neue Teilnahmeantrag vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag -ergänzt um das Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben- aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit, diese, vom Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in den entsprechenden Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben explizit hingewiesen. In diesem Fall muss dem Auftraggeber das unterzeichnete Konkretisierungs- bzw. Änderungsschreiben vor Ende der Teilnahmefrist vorliegen,
— der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein gegebenenfalls schon eingereichter Teilnahmeantrag, sofern erforderlich, an Konkretisierungen bzw. Änderungen angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll.
3. Abgabe der Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind ausschließlich in Schriftform in einem verschlossenen Umschlag bei Landeshauptstadt München, Baureferat, Submissionsbüro, Zi. Nr.: 0.243, Friedenstraße 40, 81671 München einzureichen.
Bitte verwenden Sie hierfür (auch bei persönlicher Abgabe) den zur Verfügung gestellten Aufkleber.
4. Hinweis für Bewerbergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bewerbergemeinschaft bilden wollen, im Auftragsfall eine Arbeitsgemeinschaft bilden, alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften und durch den angegeben bevollmächtigten Vertreter handeln.
Bei Bewerbergemeinschaften ist jeweils ein Bewerbungsbogen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen!
Maximilianstraße 39
München
80538
Deutschland
Telefon: +49 89 / 2176-2411
Fax: +49 89 / 2176-2847
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Weitere Auskünfte zur Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die in Ziff. VI.4.1 genannte Stelle.
Siehe VI.4.1)
München
Deutschland