Deutschland-Wiehl: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2018/S 090-204489
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Bahnhofstraße 1
Wiehl
51674
Deutschland
Kontaktstelle(n): büro luchterhandt
E-Mail: MTdwYl5hZTllblxhbV5rYVpnXW0nXV4=
NUTS-Code: DEA2A
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://luchterhandt.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: MTluYFxfYzdjbFpfa1xpX1hlW2slW1w=
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/
Shanghaiallee 6
Hamburg
20457
Deutschland
Telefon: +49 4070708070
E-Mail: MjE4ZVdTVlouWmNRVmJTYFZPXFJiHFJT
Fax: +49 40707080780
NUTS-Code: DE600
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.luchterhandt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.luchterhandt.de/essential_grid/1224/
Abschnitt II: Gegenstand
Offener hochbaulich-freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Umbau und Erweiterung Bildungs- und Kulturzentrum Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Wiehl
Das Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium (DBG) in der Stadt Wiehl soll zu einem innovativen und modernen Bildungs- und Kulturzentrum umgebaut werden und dabei eine neue, klar strukturierte und gut erkennbare Adresse erhalten. Die Stadt Wiehl beabsichtigt, das an einer Hauptstraße und östlich des Stadtzentrums gelegene Gymnasium mit angeschlossener 3-Feld-Sporthalle und der Wiehltalhalle in Teilen zu erhalten und zu sanieren sowie durch Umbau und Neubau zu modernisieren. Dafür sind hochbauliche Maßnahmen im Sinne eines Umbaus und einer Erweiterung des Bildungs- und Kulturzentrums sowie Maßnahmen der Freianlagenplanung hinsichtlich der Umgestaltung der Außenanlagen notwendig. Ungünstige Flächenzuschnitte und mangelnde Barrierefreiheit des überwiegend aus den 1950er bis 1990er-Jahren stammenden Gebäudebestandes geben hierzu Anlass.
Dem anstehenden Wettbewerb ist von September bis Dezember 2017 eine Planungsphase 0 vorausgegangen, die zusätzlich zu den Untersuchungen und Studien zu vorhandenen Raumbedarfs- und Pädagogikkonzepten eine unter Beteiligung der Akteure zeitgemäße, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Planung für den Umbau und die Erweiterung des DBG gewährleisten soll. Die baulichen und strukturellen Defizite des sehr heterogenen Gebäudeensembles haben eine verstärkte Interaktion mit dem umgebenden Stadtquartier sowohl städtebaulich als auch programmatisch hinsichtlich kultureller oder bürgernaher Veranstaltungen bisher erschwert. Mit einer städtebaulichen und funktionalen Neuplanung sollen die künftigen Bedarfe berücksichtigt, das gesellschaftliche und kulturelle Leben gefestigt sowie lokale Akteure eingebunden und vernetzt werden.
Finanziert wird das Projekt in Teilen aus Geldern des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) und somit aus Zuwendungen des Förderprogramms „Städtebauförderung 2008“.
Das Grundstück des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums mit über 24 000 qm liegt unmittelbar an der durch das Zentrum und östlich in Richtung Oberwiehl verlaufenden Hauptstraße. An diesem Standort bildet das Gebäudeensemble des DBG, bestehend aus einem Ost-, West- und Mitteltrakt in Verbindung mit dem nördlich gelegenen Oberstufentrakt, einer modernen 3-Feld-Sporthalle sowie der Wiehltalhalle mit Veranstaltungssaal und Mensa, den Eingang zur Altstadt mit restaurierten historischen Fachwerkhäusern.
Prägend ist die topographische Situation mit einem deutlich von der Hauptstraße aus ansteigenden Hang zur nördlich angrenzenden Ennenfeldstraße, die dem Schulstandort vor allem als fußläufige Erschließung dient. Der Höhenunterschied ausgehend von der Hauptstraße bis zur Ennenfeldstraße beträgt ca. 17 m, so dass das bestehende Schulgebäude von unterschiedlichen Niveaus erschlossen wird. Für den Bereich der Wiehlaue wurde ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb im September 2017 entschieden. Dieses Wettbewerbsergebnis ist also auch bei der Freiraumplanung im Rahmen dieses Wettbewerbs einzubeziehen.
Zu den größten Herausforderungen des Wettbewerbs ist der Umgang mit dem Bestand zu zählen. Aufgrund der für diese Maßnahme bereits genehmigten Städtebaufördermittel durch das Land NRW für einen teilweisen Abriss/Neubau sowie die Modernisierung des verbleibenden Gebäudebestands besteht die Notwendigkeit, den Bestand in signifikantem Umfang zu erhalten und diesen Teil so zu sanieren, dass er den künftigen Anforderungen der Schule optimal entspricht. Im Rahmen der vorgeschalteten Machbarkeitsstudie wurde (unter konventionellen Zielsetzungen für den Schulbau) aufgezeigt, dass etwa 50 % des Bestandes erhalten werden können.
Unter Berücksichtigung förderrechtlicher Aspekte ist für die Umsetzung des Projekts folgendes Baukostenbudget vorgegeben:
Kostengruppen 300/400 (gem. DIN 276): rd. 17,2 Mio. EUR netto.
Kostengruppe 500 (gem. DIN 276): rd. 0,52 Mio. EUR netto.
Näheres siehe Anlage „Auslobungsbroschüre“
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Beurteilungskriterien.
— Erfüllung der formalen Vorgaben.
— Städtebauliche Qualität: Maßstäblichkeit der Bebauung, Integration in den Stadtraum und die Topographie, Adressbildung und Funktionalität des Außenraums.
— Hochbauliches Konzept: Architektonische Qualität, Gestaltqualität der Fassaden/Baukörpergliederung, Erschließungskonzept, Barrierefreiheit, Integration der bestehenden Gebäude.
— Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raum- und Funktionsprogramms; Flächeneffizienz.
— Wirtschaftlichkeit in Baukosten, Unterhalt und Betrieb.
— Qualität des energetischen Konzepts und des Konzepts zur Nachhaltigkeit.
Die Reihenfolge der Kriterien hat auf deren Wertigkeit keinen Einfluss.
Preise und Anerkennungen.
Für den Wettbewerb steht eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 155 000 EUR (netto) zur Verfügung. Es ist beabsichtigt, die Wettbewerbssumme für folgende Preise sowie Anerkennungen für bemerkenswerte Teilleistungen wie folgt aufzuteilen:
1. Preis 52 000 EUR
2. Preis 34 000 EUR
3. Preis 24 000 EUR
4. Preis 15 000 EUR
Anerkennungen 30 000 EUR.
Das Preisgericht ist berechtigt, eine andere Aufteilung der Wettbewerbssumme gem. § 7 Abs. 2 RPW 2013 vorzunehmen und die Anzahl der Preisträger zu verändern (allerdings nicht hinsichtlich einer Erhöhung der Anzahl der Preisträger).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf bindende Vorgaben, die zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung des Preisgerichts führen, wird verzichtet. Passagen der Wettbewerbsauslobung, die als zwingende Vorgaben verstanden werden könnten, hier aber nicht als solche aufgeführt sind, sind als wesentliche Zielvorgaben der Auslobung zu betrachten. Eine Missachtung dieser Vorgaben führt nicht zum sofortigen Ausschluss der betreffenden Arbeiten, sondern unterliegt der üblichen Bewertung des Preisgerichts. Gleiches gilt für klarstellende oder ergänzende Formulierungen in der Protokollierung des Rückfragenkolloquiums. Nur wenn diese explizit als zusätzliche zwingende Vorgabe gekennzeichnet werden, wird die Missachtung zum Ausschluss von der Preisgerichtsbeurteilung führen.
Die Nichtbeachtung der formalen Leistungsbestandteile – Beachtung der Einlieferungsfristen, Verletzung der Anonymität - führen zum Ausschluss aus dem Wettbewerbsverfahren.
Voraussichtliche Termine.
22.5.2018 Frist für schriftliche Rückfragen
25.5.2018 Rückfragenkolloquium
7.8.2018 Abgabe der Pläne
17.8.2018 Abgabe des Modells
11./12.10.2018 Preisgerichtssitzung
Im Nachgang: Ausstellung der Arbeiten
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
E-Mail: MjIwQjc+VFhQGTcsTlFmXlFTGVdbUVhaGlpeYxpQUQ==
Fax: +49 2211472889
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zeughausstraße 2-10
Köln
50667
Deutschland
E-Mail: MjE5Qzg/VVlRGjgtT1JnX1JUGlhcUllbG1tfZBtRUg==
Fax: +49 2211472889