Deutschland-Bielefeld: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Freianlagen
2018/S 090-204488
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
August-Bebel-Straße 92
Bielefeld
33602
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Bielefeld
E-Mail: MTVdZWpgbWkpcmBjaGBkYG07XWRgZ2BhYGdfKV9g
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bielefeld.de
Vennhofallee 97
Bielefeld
D-33689
Deutschland
Kontaktstelle(n): Drees & Huesmann PartGmbB: Janika Schäfersmann
E-Mail: MjExXGpZZ2pjI2xWYWlaZzVZXWUiaFpjY1poaVZZaSNZWg==
NUTS-Code: DEA41
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dhp-sennestadt.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dhp-sennestadt.de/wettbewerbs-und-vergabewesen/news-service/bewerbung-zur-teilnahme.html
Abschnitt II: Gegenstand
Städtebaulich- freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb Neue Mitte Baumheide in Bielefeld
Der Stadtteil Baumheide befindet sich im Nordosten der Stadt Bielefeld im Stadtbezirk Heepen. Der Siedlungsbereich wurde überwiegend in den 1960er und 1970er Jahren unter dem Leitgedanken „Urbanität durch Dichte“ als neuer, funktional eigenständiger Stadtteil außerhalb der traditionellen Kernstadt geplant und angelegt - mit großformatigen Wohnungsbauten mit bis zu zehn Geschossen. Angrenzend sind seit den 1980er Jahren größere Einfamilienhausgebiete entstanden.
In sozio-demographischer Hinsicht zeichnet sich der Stadtteil seit vielen Jahren durch eine sozial schwächere Bewohnerstruktur aus.
Das Zentrum von Baumheide stellt mit der Stadtbahnhaltestelle, dem Nahversorgungsangebot des Marktkaufs, des Discounters ALDI und weiterer Geschäfte und Dienstleistungen (Sparkasse, Post) sowie mit dem Freizeitzentrum mit Stadtteilbibliothek und Veranstaltungssaal ein gutes Grundgerüst für den gesamten Stadtteil dar. Das Zentrum ist Treffpunkt, Aufenthaltsort und ein starker Identifikationspunkt der Bewohnerinnen. Dennoch steht der motorisierte Individualverkehr (MIV) scheinbar im Mittelpunkt, Fußwegeverbindungen haben eine untergeordnete Rolle und sind z.T. nach aktuellen Standards nicht barrierefrei. Attraktive Aufenthaltsbereiche und multifunktionale Flächen sind nur sehr bedingt vorhanden. Somit besteht das Zentrum aus Durchgangsräumen mit geringer Qualität und bietet bis auf den Vorplatz des Freizeitzentrums kaum Aufenthalts- und Begegnungsbereiche.
Insbesondere wegen der hohen Bedeutung des Zentrums werden seine gestalterischen und funktionalen Mängel besonders deutlich.
Die Stadtbahnhaltestelle erfüllt formal die Anforderungen an die Barrierefreiheit, diese ist allerdings nicht optimal ausgestaltet. Die gesamte Haltestellenanlage ist durch ihre bauliche Gestaltung in Troglage unattraktiv und wird z.T. als Angstraum wahrgenommen.
Neben der zentralen Schwäche des Stadtteils im städtebaulichen Erscheinungsbild ist auch der Freiraum zwischen den Gebäuden nur eingeschränkt nutzbar, da die Wege weder durchgehend barrierearm gestaltet noch ausreichend beleuchtet sind. Als weitere Schwächen konnten die streckenweise Überdimensionierung des Straßenraums (v.a. an der Donauschwabenstraße), das teilweise unterbrochene Fuß- und Radwegenetz und die fehlende Wahrnehmbarkeit von außen durch unzureichend gestaltete Eingangssituationen identifiziert werden.
Das größte Potenzial des Stadtteils wird daher in der Schaffung einer attraktiven „Neuen Mitte“ gesehen. Bei der Konzeption und Planung ist die Eigentumssituation zu berücksichtigen, d.h. es soll auch möglich sein, einzelne Teilbereiche zu realisieren.
Konkrete Anforderungen an die künftige Struktur sind:
— städtebauliche Integration und Aufwertung der Haltestellenüberdachung bzw. eines Haltestellenüberbaus für ein zeitgemäßes Erscheinungsbild der Stadtbahnhaltestelle,
— Platzgestaltung: Schaffung von Platzfolgen, sinnvoller Raumgliederung und verbesserter Einbindung in die Grünachsen,
— Aufenthaltsqualitäten: Schaffung von Sitzgelegenheiten, Spielflächen, Wasserelementen,
— Platz für Außengastronomie,
— Wegeführung von der Stadtbahnhaltestelle bis zum Freizeitzentrum und Aufwertung von Sichtbeziehungen,
— Regelung der Verkehrsführung am Rabenhof mit neuen Querungshilfen, Bushaltestellen und zwei neuen Kreisverkehren.
Ziel ist es, über alternative Konzepte neue Impulse für die Neue Mitte im Stadtteil Baumheide zu erlangen und geeignete Auftragnehmer für die weitere Planung und Realisierung des Projektes zu finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Voraussetzungen für die Wettbewerbsteilnahme
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Arbeitsgemeinschaften aus:
a) Stadtplaner/in und Architekt/in oder
b) Landschaftsarchitekt/in und Architekt/in.
Die Beteiligung aller drei Fachrichtungen in einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht ausgeschlossen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
— zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind,
— die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in, Architektin/in nach § 2 BauKaG NW (auswärtiger Architekt) sind und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben,
— zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner/in, Landschaftsarchitekt/in, Architekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig sind; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
— der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
— zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
— der/die in der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter an dessen Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen.
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften sowie freie Mitarbeiter, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
2) Verfahren zur Auswahl der Teilnehmer
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerbungsverfahren ausgelobt. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 5 Büros gesetzt, 10 Teilnehmer werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 11.6.2018 ausschließlich über die Homepage des Betreuungsbüros Drees & Huesmann PartGmbB möglich: www.dhp-sennestadt.de „Bewerbung zur Teilnahme“.
Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung sind zu nennen:
— Name der Bewerber beider Fachrichtungen (bei Büropartnern reicht jeweils ein Name für die Bewerbung); die nachträgliche Bildung von Arbeitsgemeinschaften mit am Bewerbungsverfahren Beteiligten ist ausgeschlossen,
— Fachrichtung,
— Eintragung der Bewerber in die jeweilige Kammerliste mit Nummer und Datum der Eintragung,
— Adresse inkl. Telefon und E-Mail des federführenden Büros.
Mit der Bewerbung versichert der Bewerber, dass sich kein weiteres Mitglied der Bürogemeinschaft (Partner oder Angestellter) oder ein anderes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft bewirbt, und dass der Bewerber akzeptiert, dass Verstöße hiergegen zum nachträglichen Ausschluss des Bewerbers bzw. der Arbeitsgemeinschaft und ggf. der Arbeit führen.
10 Teilnehmer werden im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertreters der Stadt Bielefeld aus den Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt, um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Homepage des Wettbewerbsbetreuers (www.dhp-sennestadt.de) bekannt gegeben. Die übrigen Teilnehmer erhalten eine Absage per E-Mail.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität der Wettbewerbsarbei-ten bilden und hierbei folgenden Bewertungsrahmen zugrunde legen:
a) Gestaltqualität:
— Städtebauliche Qualität,
— Gestaltqualität Stadtbahnhaltestelle,
— Freiraumqualitäten und Aufenthaltsqualitäten,
— Einfügung in das Umfeld / Vernetzungen
b) Funktionalität:
— Umsetzbarkeit,
— Erfüllung des Wettbewerbsprogramms,
— Erfüllung der städtebaulich-funktionalen Anforderungen,
— Barrierefreiheit,
— Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorschriften
c) Wirtschaftlichkeit:
— Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Erstellung und Folgekosten
Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 62.000 € zur Verfügung. Die Aufteilung ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis: 21 000 EUR
2. Preis: 16 000 EUR
3. Preis: 11 000 EUR
4. Preis: 6 000 EUR
Anerkennungen: 8 000 EUR (z.B. 2 x 4 000 EUR).
Die Umsatzsteuer (19 % Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen enthalten. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Termine:
11.6.2018 Ende Bewerbungsfrist
13.6.2018 Losziehung
22.6.2018 Versand der Unterlagen
5.7.2018 Rückfragenfrist
9.7.2018 Kolloquium
6.9.2018 Abgabe Planunterlagen
10.10.2018 Preisgericht
2) Weitere Beauftragung
Die Ausloberin erklärt, dass sie dem Gewinner oder einem der Preisträger die weitere Bearbeitung der Aufgabe, zumindest bis einschließlich Leistungsphase 5 nach §§ 3(4) und 38 (Freianlagen), bzw. dem jeweiligen Leistungsbild nach HOAI 2013 übertragen wird, insbesondere.
— soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert werden soll,
— soweit mindestens einer der teilnahmeberechtigten Wettbewerbsteilnehmer/innen, deren/dessen Wettbewerbsarbeit mit einem Preis ausgezeichnet wurde, eine einwandfreie Ausführung der zu übertragenden Leistung gewährleistet.
Es ist beabsichtigt, zunächst mit dem Gewinner Vertragsgespräche zu führen. Falls diese nicht zu einem Ergebnis führen, werden die übrigen Preisträger zu Verhandlugnsgesprächen eingeladen.
Bei Durchführung von Verhandlungsgesprächen mit den Preisträgern fließt das Wettbewerbsergebnis als ein Zuschlagskriterium mit 40 % in die Bewertung ein.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Die Wettbewerbsaufgabe wird mit ihren jeweiligen Aufgabenbereichen nach HOAI 2013 jeweils in die Honorarzone III eingestuft.
3) Auslobungsunterlagen
Die Auslobung Teil A steht auf der Homepage des Betreuungsbüros zur Einsicht bzw. als Download zur Verfügung.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
E-Mail: MjE5Y1JfVE5PUlhOWlpSXy1PUmdfUlQaWmJSW2BhUl8bW19kG1FS
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin unverzüglich rügen. Einsprüche gegen die vom Preisgericht beschlossene Rangfolge sind nicht möglich.
Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Beginnt die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten erst nach dem Zugang des Protokolls, so beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung.
Im Übrigen wird auf die Fristen nach § 160 GWB verwiesen.
Albrecht-Thaer-Straße 9
Münster
48128
Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de