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  • CH-3063 Ittigen
  • 25.06.2018
  • Ausschreibung
  • (ID 2-302321)

(18164) 805 Vollzugskontrolle von Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (Energieetikette für Personenwagen) für die Kontrolljahre 2019 – 2021


 
  • Projektdaten

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    Bewerbungsschluss 25.06.2018, 23:59 Bewerbungsschluss
    Verfahren Offenes Verfahren
    Gebäudetyp Verkehr
    Art der Leistung Energieplanung/ -beratung / Kontrolle, Monitoring
    Sprachen Deutsch, Französisch
    Auslober/Bauherr Bundesamt für Energie BFE, Bern (CH)
    Aufgabe
    Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (ENEV) regelt die „Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Personenwangen“. Hauptziel dieses Rechtserlasses ist, den Stellenwert des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes als Kaufkriterium zu stärken.
    Die Vollzugskontrollen dienen der korrekten Umsetzung der Verordnung. Mittels Hinweisen und Verbesserungsmöglichkeiten, wird die Branche bei der korrekten Umsetzung unterstützt. Die Vollzugskontrolle umfasst folgende Fragestellungen:
    — Wird die Energieetikette für neue PW vorschriftsgemäß angebracht?
    — Sind die Angaben auf der Energieetikette korrekt?
    — Werden Verbrauchsangaben und CO2-Ausstoß in Werbemittel vorschriftsgemäß erwähnt?
    Die jährliche Kontrolle umfasst ca. 400 Verkaufsstellen von neuen PW inkl. allfälligen Nachkontrollen, sowie 6 regionale Ausstellungen. Hinzu kommt die Kontrolle von Werbemittel.
    Leistungsumfang
    Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (ENEV) regelt die „Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Personenwangen“. Hauptziel dieses Rechtserlasses ist, den Stellenwert des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes als Kaufkriterium zu stärken.
    Die Vollzugskontrollen dienen der korrekten Umsetzung der Verordnung. Mittels Hinweisen und Verbesserungsmöglichkeiten, wird die Branche bei der korrekten Umsetzung unterstützt. Die Vollzugskontrolle umfasst folgende Fragestellungen:
    — Wird die Energieetikette für neue PW vorschriftsgemäss angebracht?
    — Sind die Angaben auf der Energieetikette korrekt?
    — Werden Verbrauchsangaben und CO2-Ausstoß in Werbemittel vorschriftsgemäß erwähnt?
    Die jährliche Kontrolle umfasst ca. 400 Verkaufsstellen von neuen PW inkl. allfälligen Nachkontrollen, sowie 6 regionale Ausstellungen. Hinzu kommt die Kontrolle von Werbemittel.
    Adresse des Bauherren CH-3063 Ittigen
    TED Dokumenten-Nr. 212427-2018

  • Anzeigentext Ausschreibung

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    • die Schweiz-Ittigen: Dienstleistungen im Energiebereich

      2018/S 093-212427

      Auftragsbekanntmachung

      Dienstleistungen

      Richtlinie 2014/24/EU

      Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

      I.1)Name und Adressen
      Bundesamt für Energie BFE
      Mühlestrasse 4
      Ittigen
      3063
      Schweiz
      E-Mail: MjE3UVRiUldQVVVkXVYdZmNeL1FRWx1QU1xYXR1SVw==
      NUTS-Code: CH0

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.simap.ch

      I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
      I.3)Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: http://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?NOTICE_NR=1020513
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
      Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
      Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Dienst öffentliche Ausschreibungen
      Fellerstrasse 21
      Bern
      3003
      Schweiz
      Kontaktstelle(n): Projekt (18164) 805 Vollzugskontrolle von Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung
      E-Mail: MTNfYnBgZV5jY3JrZCt0cWw9X19pK15hamZrK2Bl
      NUTS-Code: CH0

      Internet-Adresse(n):

      Hauptadresse: https://www.simap.ch

      I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
      I.5)Haupttätigkeit(en)
      Andere Tätigkeit: Kontrolleur

      Abschnitt II: Gegenstand

      II.1)Umfang der Beschaffung
      II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

      (18164) 805 Vollzugskontrolle von Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (Energieetikette für Personenwagen) für die Kontrolljahre 2019 – 2021

      II.1.2)CPV-Code Hauptteil
      71314000
      II.1.3)Art des Auftrags
      Dienstleistungen
      II.1.4)Kurze Beschreibung:

      Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (ENEV) regelt die „Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Personenwangen“. Hauptziel dieses Rechtserlasses ist, den Stellenwert des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes als Kaufkriterium zu stärken.

      Die Vollzugskontrollen dienen der korrekten Umsetzung der Verordnung. Mittels Hinweisen und Verbesserungsmöglichkeiten, wird die Branche bei der korrekten Umsetzung unterstützt. Die Vollzugskontrolle umfasst folgende Fragestellungen:

      — Wird die Energieetikette für neue PW vorschriftsgemäß angebracht?

      — Sind die Angaben auf der Energieetikette korrekt?

      — Werden Verbrauchsangaben und CO2-Ausstoß in Werbemittel vorschriftsgemäß erwähnt?

      Die jährliche Kontrolle umfasst ca. 400 Verkaufsstellen von neuen PW inkl. allfälligen Nachkontrollen, sowie 6 regionale Ausstellungen. Hinzu kommt die Kontrolle von Werbemittel.

      II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
      II.1.6)Angaben zu den Losen
      Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
      II.2)Beschreibung
      II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
      II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
      II.2.3)Erfüllungsort
      NUTS-Code: CH0
      Hauptort der Ausführung:

      Bern.

      II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

      Anhang 4.1 der Energieeffizienzverordnung (ENEV) regelt die „Angaben des Energieverbrauchs und Kennzeichnung von Personenwangen“. Hauptziel dieses Rechtserlasses ist, den Stellenwert des Energieverbrauchs und des CO2-Ausstoßes als Kaufkriterium zu stärken.

      Die Vollzugskontrollen dienen der korrekten Umsetzung der Verordnung. Mittels Hinweisen und Verbesserungsmöglichkeiten, wird die Branche bei der korrekten Umsetzung unterstützt. Die Vollzugskontrolle umfasst folgende Fragestellungen:

      — Wird die Energieetikette für neue PW vorschriftsgemäss angebracht?

      — Sind die Angaben auf der Energieetikette korrekt?

      — Werden Verbrauchsangaben und CO2-Ausstoß in Werbemittel vorschriftsgemäß erwähnt?

      Die jährliche Kontrolle umfasst ca. 400 Verkaufsstellen von neuen PW inkl. allfälligen Nachkontrollen, sowie 6 regionale Ausstellungen. Hinzu kommt die Kontrolle von Werbemittel.

      II.2.5)Zuschlagskriterien
      Die nachstehenden Kriterien
      Kostenkriterium - Name: ZK 1: Preis / Gewichtung: 800 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 2: Branchenkenntnisse des Kontrollteams / Gewichtung: 150 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 3: Kontroll- und Auditerfahrungen beim vorgesehenen Kontrollpersonal / Gewichtung: 150 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 4: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Energie, insbesondere Energieeffizienz, Energieverbrauch & Personenwagen / Gewichtung: 150 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 5: Berichterstattung zuhanden der Bedarfsstelle / Gewichtung: 200 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 6: Organisation und Vorgehensweise / Gewichtung: 350 Punkte
      Kostenkriterium - Name: ZK 7: Energieeffizienter Vollzug / Gewichtung: 200 Punkte
      II.2.6)Geschätzter Wert
      II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
      Beginn: 01/03/2019
      Ende: 29/02/2024
      Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
      Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      II.2.11)Angaben zu Optionen
      Optionen: ja
      Beschreibung der Optionen:

      Laufzeit nach Ziffer 2.8 aufgeteilt in Grundauftrag (1.3.2019 – 28.2.2022) und optionale Verlängerung des Vertrags um maximal zwei Mal ein Jahr für die Kontrolljahre 2022 (1.3.2022 – 28.2.2023) und 2023 (1.3.2023 – 29.2.2024).

      II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
      II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
      Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      II.2.14)Zusätzliche Angaben

      Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

      III.1)Teilnahmebedingungen
      III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
      III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.

      EK 1.

      Kenntnisse der schweizerischen Automobilbranche,

      Insbesondere des Fahrzeughandels sowie Erfahrungen in der Automobilbranche sind sowohl beim Anbieter als auch beim vorgesehenen Kontrollteam vorhanden.

      Der Anbieter weist nachvollziehbar 2 eigene Referenzmandate in den letzten zwei Jahren nach. Die Referenzmandate müssen dabei mindestens von vergleichbarem Umfang und Komplexität sein.

      Folgende Punkte müssen aufgeführt werden:

      — Tätigkeitsbereich/Fachgebiete,

      — Wahrgenommene Rolle in der Branche,

      — Relevante Fachgebiete in der Branche,

      — Name und Koordinaten des Kontrollteams.

      EK 2.

      Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit.

      Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

      Nachweis:

      Amtlicher Handelsregisterauszug und Betreibungsregisterauszug nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.

      Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

      EK 3.

      a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen

      Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten.

      b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann

      Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde.

      Nachweis:

      a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 3).

      Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen.

      b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels:

      — Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen.

      Oder.

      — Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung/Zertifikat ist einzureichen.

      Oder.

      — Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird.

      Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html).

      Das entsprechende Schreiben/Zertifikat ist einzureichen.

      Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

      EK 4.

      Personelle Ressourcen.

      Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben erfüllen zu können.

      EK 5.

      Ansprechpartner.

      Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPoC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

      EK 6.

      Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen.

      Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.

      EK 7.

      Personensicherheitsüberprüfung.

      Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen …

      III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

      Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.

      III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
      III.2)Bedingungen für den Auftrag
      III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
      III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
      III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

      Abschnitt IV: Verfahren

      IV.1)Beschreibung
      IV.1.1)Verfahrensart
      Offenes Verfahren
      IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
      IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
      IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
      IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
      IV.2)Verwaltungsangaben
      IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
      IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
      Tag: 25/06/2018
      Ortszeit: 23:59
      IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
      IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      Deutsch, Französisch
      IV.2.6)Bindefrist des Angebots
      IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
      Tag: 28/06/2018
      Ortszeit: 23:59
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.

      Abschnitt VI: Weitere Angaben

      VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
      VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      VI.3)Zusätzliche Angaben:

      Teilangebote sind nicht zugelassen.

      Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: keine.

      Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Dienstleistungsaufträge, Ausgabe September 2016, Stand September 2016. Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB.

      Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen.

      Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.

      Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Der Auftraggeber behält sich vor, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

      Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.

      Schlusstermin/Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (8.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.

      Bemerkungen (Termin für schriftliche Fragen)Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieterinnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

      Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.5.2018, Dok. 1020513 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: …

      VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
      Bundesverwaltungsgericht
      Postfach
      St. Gallen
      9023
      Schweiz
      VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
      VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
      VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
      VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
      16/05/2018
    © European Union, http://ted.europa.eu
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INFO-BOX

Ausschreibung veröffentlicht 17.05.2018
Zuletzt aktualisiert 17.05.2018
Wettbewerbs-ID 2-302321 Status Kostenpflichtig
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